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   OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06   

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OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06 (https://dejure.org/2006,3001)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2006 - 83 Ss 6/06 (https://dejure.org/2006,3001)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2006 - 83 Ss 6/06 (https://dejure.org/2006,3001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Gewaltanwendung im Straßenverkehr durch zu dichtes Auffahren; Bestehen einer Gewalt im Sinne des § 240 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) durch eine bedrängende Fahrweise gegenüber dem Vorausfahrenden unter wesentlicher Unterschreitung des ...

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Nötigung - Auffahren innerhalb der Stadt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3017 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 280
  • NZV 2006, 386
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 09.06.1992 - Ss 187/92

    Fahrweise; Bedrängend; Nötigung; Drohung ; Empfindliches Übel; Gewalt

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bedrängende Fahrweise, Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB ist, wenn durch dieses Fahrverhalten eine Gefahrenlage geschaffen wird, die geeignet ist, einen durchschnittlichen (besonnenen) Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen, und von ihm als körperlicher (nicht bloß seelischer) Zwang empfunden wird, seinen Willen dem des Täters unterzuordnen (vgl. BGHSt 19, 263; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 76, 361 = NZV 1989, 157; VRS 83, 339 = NZV 1992, 371; VRS 93, 338 = NZV 1997, 318; VRS 98, 124 = NZV 2000, 99 = DAR 2000, 84 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

    Danach ist - wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - für die Annahme willensbeugender Gewalt im Straßenverkehr entscheidend die Intensität der Einwirkung des beanstandeten Fahrverhaltens im Einzelfall (vgl. nur OLG Karlsruhe VRS 94, 262 = NStZ-RR 1998, 58 = StraFo 1998, 97; OLG Frankfurt NZV 2004, 158; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 83, 339 = NZV 1992, 371), wobei für die Beurteilung auf die Sicht eines objektiven Beobachters abzustellen ist (vgl. BayObLG NJW 1993, 2882).

  • OLG Köln, 29.11.1983 - 1 Ss 588/83

    Nötigung; Nötigungserfolg; Körperliche Zwangswirkung; Körperliche Zwangswirkung

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
    Nach einheitlicher Rechtsprechung liegt Gewalt nicht nur bei Anwendung körperlicher Kraft gegenüber dem Opfer vor, durch die ein tatsächlicher oder erwarteter Widerstand gebrochen werden soll, sondern umfasst auch solche Einwirkungen auf den Willen eines anderen, die auf psychischer Kraftentfaltung beruhen, das Opfer körperlich unfähig machen und mithin von diesem nicht nur als seelischer, sondern auch als körperlicher Zwang empfunden werden (OLG Köln, VRS 67, 224).
  • OLG Köln, 23.12.1988 - Ss 687/88
    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bedrängende Fahrweise, Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB ist, wenn durch dieses Fahrverhalten eine Gefahrenlage geschaffen wird, die geeignet ist, einen durchschnittlichen (besonnenen) Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen, und von ihm als körperlicher (nicht bloß seelischer) Zwang empfunden wird, seinen Willen dem des Täters unterzuordnen (vgl. BGHSt 19, 263; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 76, 361 = NZV 1989, 157; VRS 83, 339 = NZV 1992, 371; VRS 93, 338 = NZV 1997, 318; VRS 98, 124 = NZV 2000, 99 = DAR 2000, 84 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • BayObLG, 08.04.1993 - 2St RR 21/93

    Nötigung durch Nichteinhalten des erforderlichen Abstandes zum vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
    Danach ist - wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - für die Annahme willensbeugender Gewalt im Straßenverkehr entscheidend die Intensität der Einwirkung des beanstandeten Fahrverhaltens im Einzelfall (vgl. nur OLG Karlsruhe VRS 94, 262 = NStZ-RR 1998, 58 = StraFo 1998, 97; OLG Frankfurt NZV 2004, 158; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 83, 339 = NZV 1992, 371), wobei für die Beurteilung auf die Sicht eines objektiven Beobachters abzustellen ist (vgl. BayObLG NJW 1993, 2882).
  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bedrängende Fahrweise, Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB ist, wenn durch dieses Fahrverhalten eine Gefahrenlage geschaffen wird, die geeignet ist, einen durchschnittlichen (besonnenen) Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen, und von ihm als körperlicher (nicht bloß seelischer) Zwang empfunden wird, seinen Willen dem des Täters unterzuordnen (vgl. BGHSt 19, 263; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 76, 361 = NZV 1989, 157; VRS 83, 339 = NZV 1992, 371; VRS 93, 338 = NZV 1997, 318; VRS 98, 124 = NZV 2000, 99 = DAR 2000, 84 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99

    Nötigung im Straßenverkehr)

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bedrängende Fahrweise, Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB ist, wenn durch dieses Fahrverhalten eine Gefahrenlage geschaffen wird, die geeignet ist, einen durchschnittlichen (besonnenen) Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen, und von ihm als körperlicher (nicht bloß seelischer) Zwang empfunden wird, seinen Willen dem des Täters unterzuordnen (vgl. BGHSt 19, 263; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 76, 361 = NZV 1989, 157; VRS 83, 339 = NZV 1992, 371; VRS 93, 338 = NZV 1997, 318; VRS 98, 124 = NZV 2000, 99 = DAR 2000, 84 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2003 - 3 Ss 175/03

    Nötigung durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
    Danach ist - wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - für die Annahme willensbeugender Gewalt im Straßenverkehr entscheidend die Intensität der Einwirkung des beanstandeten Fahrverhaltens im Einzelfall (vgl. nur OLG Karlsruhe VRS 94, 262 = NStZ-RR 1998, 58 = StraFo 1998, 97; OLG Frankfurt NZV 2004, 158; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 83, 339 = NZV 1992, 371), wobei für die Beurteilung auf die Sicht eines objektiven Beobachters abzustellen ist (vgl. BayObLG NJW 1993, 2882).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
    Danach ist - wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - für die Annahme willensbeugender Gewalt im Straßenverkehr entscheidend die Intensität der Einwirkung des beanstandeten Fahrverhaltens im Einzelfall (vgl. nur OLG Karlsruhe VRS 94, 262 = NStZ-RR 1998, 58 = StraFo 1998, 97; OLG Frankfurt NZV 2004, 158; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 83, 339 = NZV 1992, 371), wobei für die Beurteilung auf die Sicht eines objektiven Beobachters abzustellen ist (vgl. BayObLG NJW 1993, 2882).
  • OLG Köln, 17.09.1996 - Ss 439/96
    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2006 - 83 Ss 6/06
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bedrängende Fahrweise, Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB ist, wenn durch dieses Fahrverhalten eine Gefahrenlage geschaffen wird, die geeignet ist, einen durchschnittlichen (besonnenen) Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen, und von ihm als körperlicher (nicht bloß seelischer) Zwang empfunden wird, seinen Willen dem des Täters unterzuordnen (vgl. BGHSt 19, 263; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 76, 361 = NZV 1989, 157; VRS 83, 339 = NZV 1992, 371; VRS 93, 338 = NZV 1997, 318; VRS 98, 124 = NZV 2000, 99 = DAR 2000, 84 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Die Generalbundesanwältin hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet.
  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

    Dies gilt für die Fälle des bedrängenden Auffahrens (vgl. BVerfG a.a.O. [OLG Köln NStZ-RR 2006, 280]; BGHSt 19, 263) und mehr noch für jene des Schneidens nach Überholen (vgl. OLG Köln NZV 1995, 465; OLG Stuttgart NJW 1995, 2647), des Ausbremsens (vgl. BGH DAR 1995, 298) sowie für viele weiter Konstellationen mit verkehrserzieherischer Konnotation.
  • VG Aachen, 04.05.2023 - 10 K 2170/22

    Fahrtenbuchauflage; 24 Monate; Nötigung im Straßenverkehr; Strafanzeige;

    vgl. zur Nötigung im Straßenverkehr sowie zum bedrängenden Fahren: König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 240 StGB, Rn. 4 ff. und 10 ff., m.w.Nw. zur Rspr; zur Gewaltausübung in diesen Fällen insbesondere: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 932/06 -, juris, Rn. 18 ff. und etwa Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschluss vom 14. März 2006 - 83 Ss 6/06 -, juris, Rn. 10 f. und 18 ff.
  • KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21

    €žDonuts" (360-Grad-Kehren) als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der

    Dies gilt für die Fälle des bedrängenden Auffahrens (vgl. BVerfG a.a.O. [OLG Köln NStZ-RR 2006, 280]; BGHSt 19, 263) und mehr noch für jene des Schneidens nach Überholen (vgl. OLG Köln NZV 1995, 465; OLG Stuttgart NJW 1995, 2647), des Ausbremsens (vgl. BGH DAR 1995, 298) sowie für viele weiter Konstellationen mit verkehrserzieherischer Konnotation.
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