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LG Köln, 11.01.2012 - 84 O 201/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Relevanz der getrennten Angabe von Fahrzeugpreis und Überführungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01
"FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher; …
Auszug aus LG Köln, 11.01.2012 - 84 O 201/11
Diese soll dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschaffen und zugleich verhindern, dass er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarere Preise gewinnen muss (BGH GRUR 2004, 435, 436 - FrühlingsgeFlüge;… Köhler, UWG, Vorb PAngV, Rn. 2). - BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und …
Auszug aus LG Köln, 11.01.2012 - 84 O 201/11
Dass die getrennte Angabe von Fahrzeugpreis und Überführungskosten grundsätzlich einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 PAngV darstellt und die Überführungskosten in den Endpreis aufzunehmen sind, stellt auch die Beklagte nicht in Abrede, so dass sich weitere Ausführungen erübrigen (vgl. BGH GRUR 1983, 443, 445 - Kfz-Endpreis;… Köhler, UWG, § 1 PangV, Rn. 18).
- OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12
Endpreise bei Autos müssen mit Überführungskosten angegeben werden
Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.1.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 201/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptausspruch wie folgt neu gefasst wird:.