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LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 74/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr; Bekanntheit der drei Streifen von Adidas als nicht beweisbedürftige Tatsache; Kennzeichnungskraft der drei Streifen von Adidas; Kontrastierende Streifen entlang der Seitennähte von Sportbekleidungsstücken als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 74/04
- OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 36/05
- LG Köln, 12.01.2006 - 84 O 74/05
- OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 35/06
- BGH, 15.01.2009 - I ZR 141/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
Markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Drei-Streifen-Kennzeichnung gegenüber …
Auszug aus LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 74/04
Zu ganz ähnlichen Zwei-Streifen-Gestaltungen an Sport- und Freizeittextilien, wie sie vorliegend von der Klägerin angegriffen werden, liegen bereits Entscheidungen des BGH (Urteil vom 6.7. 2000, in WRP 2001, 41ff.) und des OLG München (Urteil vom 26.7. 2001, in GRUR-RR 2001, 303ff.) vor, wonach es sich bei einer derartigen Gestaltung um eine Verletzung der für die Klägerin geschützten Bildmarken handelt. - BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98
Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas
Auszug aus LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 74/04
Zu ganz ähnlichen Zwei-Streifen-Gestaltungen an Sport- und Freizeittextilien, wie sie vorliegend von der Klägerin angegriffen werden, liegen bereits Entscheidungen des BGH (Urteil vom 6.7. 2000, in WRP 2001, 41ff.) und des OLG München (Urteil vom 26.7. 2001, in GRUR-RR 2001, 303ff.) vor, wonach es sich bei einer derartigen Gestaltung um eine Verletzung der für die Klägerin geschützten Bildmarken handelt. - BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58
Rechtsmittel
Auszug aus LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 74/04
Die hohe Bekanntheit der klägerischen Kennzeichnung ist eine allgemeinkundige und deshalb bei dem Gericht offenkundige, nach § 291 ZPO nicht beweisbedürftige Tatsache (BGH , GRUR 1960, 126, 127f. - Sternbild).
- OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 36/05 1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.01.2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 74/04 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass der in erster Instanz über den tenorierten Umfang hinausgehend geltendgemachte Schadensersatzanspruch abgewiesen wird.
- OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
Sportjacken mit 2 Ärmelstreifen
Dies belegt auch das in der Parallelsache 6 U 36/05 (= 84 O 74/04 LG Köln) als Anlage B 61 von den Beklagten vorgelegte demoskopische Gutachten der Ipsos GmbH vom Dezember 2004 nicht.