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   VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15   

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VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15 (https://dejure.org/2017,3474)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2017 - 84-VI-15 (https://dejure.org/2017,3474)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 84-VI-15 (https://dejure.org/2017,3474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVfGHG Art. 27 Abs. 1 S. 2, Art. 51 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1; BV Art. 91 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1, § 528, § 529 Abs. 2 S. 1
    Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Urteil in Bayern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeugen zum Schaden am Pkw aufgrund Einparkens; Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Darlegungsanforderungen bei Landesverfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Urteil in Bayern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Bamberg, 01.10.2015 - 3 S 30/15

    Erfolglose Berufung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
    das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 1. Oktober 2015 Az. 3 S 30/15.

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Urteile des Amtsgerichts Bamberg vom 19. Februar 2015 Az. 120 C 689/13 und des Landgerichts Bamberg vom 1. Oktober 2015 Az. 3 S 30/15.

  • VerfGH Bayern, 10.02.2014 - 53-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
    18; vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17).

    Der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang muss vollständig und nachvollziehbar derart dargelegt werden, dass der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf die Akten des Ausgangsverfahrens zu prüfen, ob der geltend gemachte Verfassungsverstoß nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zumindest möglich erscheint (VerfGH vom 10.2.2014 - Vf. 53-VI-12 - juris Rn. 17).

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot setzt voraus, dass die Entscheidung unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, sondern schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 18).
  • AG Bamberg, 19.02.2015 - 120 C 689/13

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Leistungen des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Urteile des Amtsgerichts Bamberg vom 19. Februar 2015 Az. 120 C 689/13 und des Landgerichts Bamberg vom 1. Oktober 2015 Az. 3 S 30/15.
  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
    aa) Die Ablehnung eines Beweisantrags kann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör begründen, wenn das Gericht das Prozessrecht in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.4.2005 VerfGHE 58, 108/111; vom 17.12.2012 FamRZ 2013, 1234/1236).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
    Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (vgl. zur Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG entsprechenden Vorschrift des § 92 BVerfGG BVerfG vom 21.6.1989 BVerfGE 80, 257/263; vom 23.1.1991 BVerfGE 83, 216/228; vom 23.2.2016 - 2 BvR 63/16 u. a. - juris Rn. 1).
  • VerfGH Bayern, 26.07.2012 - 88-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
    Die Verfassungsbeschwerde muss aus sich heraus verständlich sein (VerfGH vom 2.2.1966 VerfGHE 19, 14/15; vom 30.4.1992 - Vf. 61-VI-91 - juris Rn. 19; vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris.
  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
    Eine im Instanzenzug vorhergehende Entscheidung wäre für die verfassungsgerichtliche Prüfung nur dann unmittelbar maßgeblich, wenn - wie im Fall der Nichtzulassung eines der Zulassung bedürfenden Rechtsmittels - das letztinstanzliche Gericht keine umfassende materielle Prüfung vornimmt (vgl. dazu VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot setzt voraus, dass die Entscheidung unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, sondern schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.1.2015 - Vf. 1-VI-14 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 07.02.2017 - 84-VI-15
    Auf das Urteil des Amtsgerichts Bamberg kann es daher nur dann ankommen, wenn die gegen das Urteil des Landgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet ist (vgl. VerfGH vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 22; vom 1.2.2016 BayVBl 2016, 481 Rn. 21; vom 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

  • VerfGH Bayern, 30.04.1992 - 61-VI-91
  • BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung offensichtlich

  • VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14

    Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19).

    Wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) ist maßgeblicher Beschwerdegegenstand die letztinstanzliche Entscheidung, auch wenn die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen werden können (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 22; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Auflage 2017, Art. 120 Rn. 22).

  • VerfGH Bayern, 22.07.2019 - 64-VI-16

    Verstoß gegen Willkürverbot und Substanziierungsgebot

    Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vgl. zur Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG entsprechenden Vorschrift des § 92 BVerfGG BVerfG vom 21.6.1989 BVerfGE 80, 257/263; vom 23.1.1991 BVerfGE 83, 216/228; vom 23.2.2016 - 2 BvR 63/16 u. a. - juris Rn. 1).

    Wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) ist Beschwerdegegenstand immer die letztinstanzliche Entscheidung, auch wenn die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen werden können (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22).

    Auf die angegriffenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts könnte es daher nur dann ankommen, wenn die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gerichtete Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet wäre (vgl. VerfGH vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 22; vom 1.2.2016 BayVBl 2016, 481 Rn. 21; vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21), was aus den nachfolgenden Gründen nicht der Fall ist.

  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Auch wenn vorgelegte Schriftsätze der Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers teilweise Rückschlüsse auf den Inhalt der nicht vorgelegten Schriftsätze zulassen, ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aus Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt selbst zu ermitteln (vgl. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (vgl. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19 m. w. N.).

    b) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts vom 11. Oktober 2021 richtet, der wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) als letztinstanzliche Entscheidung den maßgeblichen Prüfungsgegenstand im Verfassungsbeschwerdeverfahren darstellt (vgl. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21 m. w. N.), enthält sie schon keine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts.

  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Zwar kann der Beschwerdeführer das Urteil des Landgerichts Passau zulässig in seine Verfassungsbeschwerde mit einbeziehen (vgl. dazu z. B. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 27.4.2017 - Vf. 32-VI-16 - juris Rn. 29; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22).

    Auf das Urteil des Landgerichts Passau würde es daher nur dann ankommen, wenn die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde Erfolg hätte, also zulässig und begründet wäre (vgl. VerfGH BayVBl 2016, 671 Rn. 22; vom 1.2.2016 BayVBl 2016, 481 Rn. 21; vom 25.8.2016 - Vf. 2-VI-15 - juris Rn. 30; vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21), was aus den sogleich ausgeführten Gründen nicht der Fall ist.

  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vgl. zur Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG entsprechenden Vorschrift des § 92 BVerfGG: BVerfG vom 21.6.1989 BVerfGE 80, 257/263; vom 23.2.2016 - 2 BvR 63/16 u. a. - juris Rn. 1; vom 20.2.2019 NStZ-RR 2019, 156/157).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    Wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) ist zwar Beschwerdegegenstand grundsätzlich die letztinstanzliche Entscheidung, auch wenn die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen werden können (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 18; vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 36; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22; Müller in Meder/ Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 22).

    Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn 19).

  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 28-VI-23

    Mangels substanziierter Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer

    Denn es ist - auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung - nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aus vorgelegten Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vom 13.2.2020 - Vf. 23-VI-18 - juris Rn. 19; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Denn es ist - auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung - nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, aus vorgelegten Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vom 20.9.2022 - Vf. 1-VI-22 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19

    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

  • VerfGH Bayern, 16.11.2023 - 48-VI-22

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

  • VerfGH Bayern, 21.12.2020 - 20-VI-18

    Keine Willkür bei Untersagung der Verlegung einer schadensträchtigen Bremsmatte

  • VerfGH Bayern, 02.05.2019 - 92-VI-14

    Prozessgrundrechte

  • VerfGH Bayern, 06.08.2019 - 79-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VerfGH Bayern, 09.09.2020 - 75-VI-19

    Nachweis der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes - Unzulässigkeit einer

  • VerfGH Bayern, 01.07.2020 - 72-VI-19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

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