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   AG Mainz, 28.08.2009 - 86 C 238/09   

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https://dejure.org/2009,40912
AG Mainz, 28.08.2009 - 86 C 238/09 (https://dejure.org/2009,40912)
AG Mainz, Entscheidung vom 28.08.2009 - 86 C 238/09 (https://dejure.org/2009,40912)
AG Mainz, Entscheidung vom 28. August 2009 - 86 C 238/09 (https://dejure.org/2009,40912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Fotograf ist da, Model aber nicht - Schadensersatz!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus AG Mainz, 28.08.2009 - 86 C 238/09
    Allein das fortgesetzte Nichtbezahlen der Rechnung stellt keine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung im Sinne von § 286 BGB dar und das einseitige Setzen einer Zahlungsfrist ist keine kalendarisch Bestimmung der Leistungszeit im Sinne von § 286 Abs. 2 Ziffer 1 BGB, s. BGH NJW 2008, 50.
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