Rechtsprechung
LG Köln, 23.12.2008 - 86 O 53/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfertigung und Aushändigung eines Buchauszugs streitgegenständlicher Verträge; Betreten fremder Geschäftsräume und die Einsichtnahme in die erforderlichen Bücher bzw. EDV-Programme; Zahlung eines Kostenvorschusses für die Erstellung eines Buchauszugs; Hilfsweise ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Vollstreckung des Anspruchs auf Buchauszug, vertretbare Handlung, Ersatzvornahme, Kostenvorschuss, Erfüllung des Buchauszuges, Erfüllungseinwand, Anspruch auf Neuerteilung, Ergänzungsanspruch
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06
Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des …
Auszug aus LG Köln, 23.12.2008 - 86 O 53/06
In dem Verfahren zur Vollstreckung einer Verurteilung, einen Buchauszug zu erteilen, ist der Einwand des Schuldners zu prüfen, er habe den titulierten Anspruch bereits erfüllt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1475 ff.).Die Beweislast für den Einwand, der titulierte Anspruch sei erfüllt, trägt aber nach allgemeinen Regeln der Schuldner (vgl. dazu BGH NJW-RR 2007, 1475 m.w.N.).
- BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99
Form und Umfang des Buchauszuges
Auszug aus LG Köln, 23.12.2008 - 86 O 53/06
Der Unternehmer ist allerdings nicht zu einer bestimmten Form verpflichtet; ihm ist die Freiheit zu lassen, unter mehreren gleich geeigneten Darstellungsweisen die für ihn kostengünstigste zu wählen (vgl. insoweit BGH NJW 2001, 2333 m.w.N.).
- LG Köln, 03.04.2009 - 86 O 14/09 Die Klägerin ist in dem Verfahren 86 O 53/06 mit umgekehrtem Rubrum durch rechtskräftiges Teilurteil der Kammer vom 5.4.2007 verurteilt worden, dem Beklagten als ihrem Versicherungsvertreter einen Buchauszug zu erteilen, der die im Urteilstenor näher bezeichneten Angaben zu enthalten hat.
Die Klägerin beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Landgerichts Köln vom 23.12.2008 - 86 O 53/06 - für unzulässig zu erklären.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die beigezogene Akte 86 O 53/06 Bezug genommen.
Die Klägerin hat keinen Anspruch darauf, dass die von dem Beklagten aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 5.4.2007 und aus dem Beschluss des Landgerichts Köln vom 23.12.2009, Az. 86 O 53/06 betriebene Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt wird, § 767 ZPO.
- OLG Bremen, 28.04.2017 - 2 U 107/16
- Volkswohl Bund 3 -, - Finanzforum -, Nichtigkeit der Abtretung von …
Es ist vielmehr an ihm, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Buchauszug in einer Form erteilt worden ist, der eine Überprüfung der Provisionsabrechungen ermöglicht (unter Bezugnahme auf LG Köln, 23.12.2008 - 86 O 53/06 - LS 6, 7 , BeckRS 09, 06517).