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LG Köln, 29.10.2020 - 86 O 21/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 326 BGB
Corona, Absage von Veranstaltungen - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Messe wegen Corona abgesagt: Stornokosten des Hotels bis zu 90 Prozent rechtmäßig ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.10.2020 - 86 O 21/20
- OLG Köln, 14.06.2021 - 1 U 9/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Braunschweig, 31.07.1975 - 2 U 29/74
Auszug aus LG Köln, 29.10.2020 - 86 O 21/20
Die Tatsache allein, dass die Gegenpartei den Verwendungszweck kennt, macht diesen aber noch nicht zum Vertragsinhalt (vgl. OLG Braunschweig, OLGZ 1976, 71, 76).Gegenstand der Geschäftsgrundlage können aber grundsätzlich niemals Umstände sein, die in den Risikobereich der einen oder anderen Vertragspartei fallen (vgl. OLG Braunschweig, OLGZ 1976, 71, 77).
- OLG Köln, 14.06.2021 - 1 U 9/21
Covid19-Pandemie: Bei pandemiebedingter Stornierung von Hotelzimmern hälftige …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. Oktober 2020 - 86 O 21/20 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt, die Beklagte und Berufungsbeklagte unter Abänderung des am 29. Oktober 2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 86 O 21/20, zu verurteilen, einen Betrag in Höhe von EUR 13.653,90 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit an sie zu zahlen.