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   AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22   

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AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22 (https://dejure.org/2022,43290)
AG München, Entscheidung vom 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22 (https://dejure.org/2022,43290)
AG München, Entscheidung vom 30. November 2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22 (https://dejure.org/2022,43290)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22
    Auf die in zweiter Reihe nachfolgenden Fahrzeuge wurde jedenfalls bis zu deren Umleitung durch die Polizei dann aber auch rein physisch eingewirkt, in dem diese aufgrund der vor ihnen haltenden Fahrzeuge ihren Weg nicht fortsetzen konnten (vgl. BHG 1 StR 126/95, BVerfGE 104, 92 ff).

    Nach der für das Gericht maßgeblichen und bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen bei Blockadeaktionen, bei denen mit allgemeinpolitischer Zielsetzung ein kommunikatives Anliegen verfolgt wird, zum Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit vor übermäßiger und unangemessener Sanktion besondere Anforderungen für die Anwendung und Auslegung der Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB (BVerfGE 104, 92, 109 ff; 73, 206, 255 ff).

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen auf die Feststellung der Verwerflichkeit einwirkenden Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BVerfGE 104, 92).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22
    Bei einer zielbewussten Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber einem bestimmten Rechtsgut eines Dritten ist dem Täter entgegen in der Regel die Berufung auf die Versammlungsfreiheit als Rechtfertigungsgrund verwehrt (BVerfGE 73, 206, 250; 82, 236, 264; BGHSt 23, 46, 56 f.; BGHSt 44, 34-42).

    Nach der für das Gericht maßgeblichen und bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen bei Blockadeaktionen, bei denen mit allgemeinpolitischer Zielsetzung ein kommunikatives Anliegen verfolgt wird, zum Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit vor übermäßiger und unangemessener Sanktion besondere Anforderungen für die Anwendung und Auslegung der Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB (BVerfGE 104, 92, 109 ff; 73, 206, 255 ff).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22
    Auf die in zweiter Reihe nachfolgenden Fahrzeuge wurde jedenfalls bis zu deren Umleitung durch die Polizei dann aber auch rein physisch eingewirkt, in dem diese aufgrund der vor ihnen haltenden Fahrzeuge ihren Weg nicht fortsetzen konnten (vgl. BHG 1 StR 126/95, BVerfGE 104, 92 ff).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Auszug aus AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22
    Bei einer zielbewussten Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber einem bestimmten Rechtsgut eines Dritten ist dem Täter entgegen in der Regel die Berufung auf die Versammlungsfreiheit als Rechtfertigungsgrund verwehrt (BVerfGE 73, 206, 250; 82, 236, 264; BGHSt 23, 46, 56 f.; BGHSt 44, 34-42).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22
    Bei einer zielbewussten Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber einem bestimmten Rechtsgut eines Dritten ist dem Täter entgegen in der Regel die Berufung auf die Versammlungsfreiheit als Rechtfertigungsgrund verwehrt (BVerfGE 73, 206, 250; 82, 236, 264; BGHSt 23, 46, 56 f.; BGHSt 44, 34-42).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Auszug aus AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22
    Verwerflich ist eine Nötigung, wenn die Verquickung von Nötigungsmittel und Nötigungszweck mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar, sie also sozial unerträglich ist (vgl. nur BGH NJW 2014, 401).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22
    Bei einer zielbewussten Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber einem bestimmten Rechtsgut eines Dritten ist dem Täter entgegen in der Regel die Berufung auf die Versammlungsfreiheit als Rechtfertigungsgrund verwehrt (BVerfGE 73, 206, 250; 82, 236, 264; BGHSt 23, 46, 56 f.; BGHSt 44, 34-42).
  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90

    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

    Auszug aus AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22
    Ein solches Vorgehen ist durch die gesetzlichen Aufgaben der Polizei geboten und entsprach auch der für alle vorhersehbaren polizeilichen Praxis, so dass der Kausalverlauf nicht unterbrochen wurde (BGHSt 37, 350).
  • VG Würzburg, 07.09.2023 - W 5 S 23.1243

    Stadt Aschaffenburg - Versammlungsrecht (Allgemeinverfügung) Antrag nach § 80

    Die Instrumentalisierung unbeteiligter Dritter, um sich zwangsweise Gehör zu verschaffen und Aufmerksamkeit für seine Forderungen durchzusetzen, ist grundsätzlich ein inakzeptables Mittel, sodass auch unter Berücksichtigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die ihre Grenze in den Grundrechten anderer Verkehrsteilnehmer findet, zu den angestrebten Zwecken - je nach Einzelfall - als verwerflich i.S.v. § 240 Abs. 2 StGB einzustufen sein kann (vgl. AG München, U.v. 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22 - BeckRS 2022, 43646 Rn. 49; Sinn in MüKO StGB, 4. Aufl. 2021, § 240 Rn. 145).
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