Rechtsprechung
AG Mainz, 05.10.2001 - 88 C 195/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249 § 254 Abs. 2
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Geltung und Höhe der Bagatellschadensgrenze für die Ersatzfähigkeit
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Sachverständigengutachten und Bagatellgrenze
Papierfundstellen
- NZV 2002, 193
Wird zitiert von ... (2)
- AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23 Anderes gilt hier allein bei offensichtlich oberflächlichen Schäden, wobei allerdings etwaige Zweifel an der Einstufung eines Schadens als solcher zu Lasten des Schädigers gehen (vgl. LG Stuttgart…, Urteil vom 01. März 2018 - 5 S 240/17, Rn. 9, zit. nach juris; AG Mainz, Urteil vom 05. Oktober 2001-88 C 195/01, BeckRS 2008, 22777;… AG Nürnberg, Endurteil vom 06. Juni 2019 - 18 C 2692/19, BeckRS 2019, 14669, Rn. 7).
- AG Köln, 03.09.2010 - 272 C 115/10
Der Geschädigte darf bei nicht erkennbarem Kleinschaden eine Kfz-Sachverständigen …
Gebotenheit liegt nur dann nicht vor, wenn die "Geringfügigkeit des Schadens sozusagen ins Auge springt" (AG Mainz vom 05.10.2001, Az. 88 C 195/01, ZfSch 2002, 74).