Weitere Entscheidung unten: ArbG Berlin, 07.04.2003

Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 07.03.2003 - 88 Ca 604/03   

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https://dejure.org/2003,23737
ArbG Berlin, 07.03.2003 - 88 Ca 604/03 (https://dejure.org/2003,23737)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 07.03.2003 - 88 Ca 604/03 (https://dejure.org/2003,23737)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 07. März 2003 - 88 Ca 604/03 (https://dejure.org/2003,23737)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Dankesformel - Arbeitnehmer haben hierauf einen Anspruch im Zeugnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

    Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

    Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bzw. die dort vertretene Rechtsansicht hat in Rechtsprechung und Literatur Zuspruch (ErfK/Müller-Glöge, 21. Auflage, § 109 GewO Rn. 46; MünchArbR/Francke, 4. Auflage, § 138 Rn. 46; Wiebauer, RdA 2020, 283, 285), aber auch Widerspruch und Kritik erfahren (so LAG Düsseldorf vom 03.11.2010 - 12 Sa 974/10, juris, Rz. 30 ff.; ArbG Berlin vom 07.03.2003 - 88 Ca 604/03, juris, Rz. 46 ff.; BeckOK GewO/Hoffmann, 52 Ed. (Stand: 01.12.2020), § 109 Rn. 165 ff.; HWK/Gäntgen, 9. Auflage, § 109 GewO Rn. 28a; Höser, NZA-RR 2012, 281, 289; Dahl, jurisPR-ArbR 8/2013, Anm. 2; Düwell/Dahl, NZA 2011, 958, 961; Schleßmann, BB 2001, 1958, 1959; indirekt letztlich wohl auch LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.04.2019 - 2 Sa 187/18, juris, Rz. 81 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

    Danach muss das Zeugnis von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und darf dessen weiteres Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (BAG 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 133 = Juris Rn. 22, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04 - BAGE 114, 322 = Juris Rn. 16, vgl. BAG 12.08.2008 - 9 AZR 632/07 - BAGE 127, 237 = Juris Rn. 19; an die "altehrwürdige Fürsorgepflicht [§ 242 BGB]" erinnernd: ArbG Berlin 07.03.2003 - 88 Ca 604/03 - AR-Blattei ES 1850 Nr .45 = Juris Rn. 56).
  • ArbG Berlin, 14.12.2012 - 28 Ca 16143/12

    Zeugnisergänzung - Anspruch auf Ehrlichkeitsvermerk nach unwirksamer

    : Das ist dann zwar misslich und unerwünscht, aber im Interesse der Autorität der objektiven Rechtsordnung nicht zu ändern 50 S. hierzu (hoffentlich) anschaulich bereits ArbG Berlin 7.3.2003 - 88 Ca 604/03 - AR-Blattei ES 1850 Nr. 45 (ferner: "Juris") [4.]: "Was nun die Erfüllung dieser Verpflichtung anbelangt, so hat es das Gericht für geboten erachtet, die Beklagte nicht nur - abstrakt - zur Erteilung eines sprachlich in ihr pflichtgemäßes Ermessen gestellten Arbeitszeugnisses zu verurteilen, sondern ihr dazu - wie beantragt - auch Formulierungshilfe zu leisten: - a.) Das beruht im Ausgangspunkt auf dem nach Vorkorrespondenz und Prozessverlauf beharrlichen Unwillen der Beklagten, dem beruflichen Fortkommen der Klägerin nach der Beendigung des hiesigen Arbeitsverhältnisses durch Erteilung einer fairen Beurteilung auch nur im Ansatz gerecht zu werden.

    S. hierzu (hoffentlich) anschaulich bereits ArbG Berlin 7.3.2003 - 88 Ca 604/03 - AR-Blattei ES 1850 Nr. 45 (ferner: "Juris") [4.]: "Was nun die Erfüllung dieser Verpflichtung anbelangt, so hat es das Gericht für geboten erachtet, die Beklagte nicht nur - abstrakt - zur Erteilung eines sprachlich in ihr pflichtgemäßes Ermessen gestellten Arbeitszeugnisses zu verurteilen, sondern ihr dazu - wie beantragt - auch Formulierungshilfe zu leisten: - a.) Das beruht im Ausgangspunkt auf dem nach Vorkorrespondenz und Prozessverlauf beharrlichen Unwillen der Beklagten, dem beruflichen Fortkommen der Klägerin nach der Beendigung des hiesigen Arbeitsverhältnisses durch Erteilung einer fairen Beurteilung auch nur im Ansatz gerecht zu werden.

    50) S. hierzu (hoffentlich) anschaulich bereits ArbG Berlin 7.3.2003 - 88 Ca 604/03 - AR-Blattei ES 1850 Nr. 45 (ferner: "Juris") [4.]: "Was nun die Erfüllung dieser Verpflichtung anbelangt, so hat es das Gericht für geboten erachtet, die Beklagte nicht nur - abstrakt - zur Erteilung eines sprachlich in ihr pflichtgemäßes Ermessen gestellten Arbeitszeugnisses zu verurteilen, sondern ihr dazu - wie beantragt - auch Formulierungshilfe zu leisten: - a.) Das beruht im Ausgangspunkt auf dem nach Vorkorrespondenz und Prozessverlauf beharrlichen Unwillen der Beklagten, dem beruflichen Fortkommen der Klägerin nach der Beendigung des hiesigen Arbeitsverhältnisses durch Erteilung einer fairen Beurteilung auch nur im Ansatz gerecht zu werden.

  • ArbG Berlin, 06.05.2011 - 28 Ca 4241/11
    4 S. hierzu (hoffentlich) anschaulich bereits ArbG Berlin 7.3.2003 - 88 Ca 604/03 - AR-Blattei ES 1850 Nr. 45 (ferner: "Juris") [4.]: "Was nun die Erfüllung dieser Verpflichtung anbelangt, so hat es das Gericht für geboten erachtet, die Beklagte nicht nur - abstrakt - zur Erteilung eines sprachlich in ihr pflichtgemäßes Ermessen gestellten Arbeitszeugnisses zu verurteilen, sondern ihr dazu - wie beantragt - auch Formulierungshilfe zu leisten: - a.) Das beruht im Ausgangspunkt auf dem nach Vorkorrespondenz und Prozessverlauf beharrlichen Unwillen der Beklagten, dem beruflichen Fortkommen der Klägerin nach der Beendigung des hiesigen Arbeitsverhältnisses durch Erteilung einer fairen Beurteilung auch nur im Ansatz gerecht zu werden.
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