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   LG Berlin, 08.11.2016 - 88 S 14/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47981
LG Berlin, 08.11.2016 - 88 S 14/16 (https://dejure.org/2016,47981)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.11.2016 - 88 S 14/16 (https://dejure.org/2016,47981)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. November 2016 - 88 S 14/16 (https://dejure.org/2016,47981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nacherfüllungsverlagen - hat der Kfz-Käufer Anspruch auf Vorschuss auf die Transportkosten?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

    Auszug aus LG Berlin, 08.11.2016 - 88 S 14/16
    Dieser Auffassung schließt sich die Kammer, auch unter Berücksichtigung des danach ergangenen Urteils des EuGH vom 16.06.2011(C-65/09, C-87/09, juris.) an.

    Dies deckt sich mit Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 16.06.2011, a.a.O.), der zur Wahrung des Regelungszweckes des Art. 3 Absatz 3 der Richtlinie auch die Erstattung von dem Käufer entstandenen Kosten durch den Verkäufer für ausreichend hält.

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Auszug aus LG Berlin, 08.11.2016 - 88 S 14/16
    Der Nacherfüllungsanspruch ist eine Modifikation des ursprünglichen Erfüllungsanspruches und daher mit diesem nicht identisch (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2012, VIII ZR 226/11; Urteil vom 13.04.2011, VIII ZR 220/10, juris.).

    Letztlich führt auch die Regelung des Art. 3 Absatz 2 und 3 der Richtlinie 1999/44 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.05.1999 ( im Folgenden Richtlinie) nicht zu einem im Rahmen des § 269 Absatz 1 BGB zu berücksichtigenden Umstand bei der Bestimmung des Leistungsortes (vgl. hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011, VIII ZR 220/10, juris.).

  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus LG Berlin, 08.11.2016 - 88 S 14/16
    Der Nacherfüllungsanspruch ist eine Modifikation des ursprünglichen Erfüllungsanspruches und daher mit diesem nicht identisch (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2012, VIII ZR 226/11; Urteil vom 13.04.2011, VIII ZR 220/10, juris.).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

    Auszug aus LG Berlin, 08.11.2016 - 88 S 14/16
    Hierzu hat muss der Käufer die Bereitschaft haben, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2015, VIII ZR 226/14, juris.).
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