Rechtsprechung
EuGH, 22.03.1983 - 88/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Leonelli
1 . FREIER WARENVERKEHR - HANDELSVERKEHR MIT DRITTSTAATEN - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ABGABE FÜR DIE GESUNDHEITSBEHÖRDLICHE KONTROLLE BEI DER EINFUHR VON TIEREN UND FLEISCH
- EU-Kommission
Leonelli
- Judicialis
RL Nr. 71/118/EWG Art. 15; ; EWGV Art. 177; ; VO Nr. 123/67/EWG Art. 11 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. FREIER WARENVERKEHR - HANDELSVERKEHR MIT DRITTSTAATEN - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - ABGABE FÜR DIE GESUNDHEITSBEHÖRDLICHE KONTROLLE BEI DER EINFUHR VON TIEREN UND FLEISCH
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gebühren für gesundheitsbehördliche Kontrollen - Erstattung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
- EuGH, 22.03.1983 - 88/82
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87
Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender …
Etwas anderes gilt nur, wenn die Gebühr Bestandteil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien und auf der gleichen Absatzstufe erfaßt (vgl. EuGH, Urteil vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - EuGHE 1983 S. 1061).Derartige Richtlinienbestimmungen, die verhindern wollen, daß die vorläufig für die Einfuhr aus dritten Ländern beibehaltenen einzelstaatlichen Bestimmungen über Gesundheitskontrollen weniger streng oder mit weniger Kosten verbunden sind als das in der Richtlinie für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr vorgesehene Kontrollsystem, begründen eine Ausnahme von dem in einer EWG-Verordnung enthaltenen Verbot der Erhebung von Abgaben mit zollgleicher Wirkung (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Januar 1980 - Rs 30/79 - EuGHE 1980 S. 151; Urteil vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - EuGHE 1983 S. 1061, 1075).
Wie der Europäische Gerichtshof zu dem mit Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG inhaltsgleichen Art. 15 der Richtlinie 71/118/EWG ausgesprochen hat, ist die durch diese Vorschrift den Mitgliedstaaten auferlegte Verpflichtung, Einfuhren aus Drittländern ihren nationalen Regelungen zu unterwerfen, die mindestens genauso streng und mit Kosten verbunden sein müssen wie das durch die Richtlinie eingeführte System, nicht der Voraussetzung unterworfen, daß die Mitgliedstaaten bereits die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um der Richtlinie nachzukommen; es genügt, daß die Richtlinie diesem Mitgliedstaat bekanntgegeben wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - EuGHE 1983, 1061, 1073 f.).
Inzidenter ergibt sich diese Klarstellung schon aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - (…a.a.O.), in dem eine Umsetzung der Richtlinie durch die einzelnen Mitgliedstaaten als unerheblich für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung vom Verbot der Erhebung von Abgaben mit zollgleicher Wirkung bezeichnet wurde.
Der Umstand, daß auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - (…a.a.O.) dem erkennenden Senat bei Erlaß seines Urteils vom 19. Mai 1983 noch nicht zur Verfügung stand, bedarf unter diesen Umständen keiner weiteren Erörterung.
- BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 76.87
Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber widerstreitendem nationalem …
Etwas anderes gilt nur, wenn die Gebühr Bestandteil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien und auf der gleichen Absatzstufe erfaßt (vgl. EuGH, Urteil vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - EuGHE 1983 S. 1061).Derartige Richtlinienbestimmungen, die verhindern wollen, daß die vorläufig für die Einfuhr aus dritten Ländern beibehaltenen einzelstaatlichen Bestimmungen über Gesundheitskontrollen weniger streng oder mit weniger Kosten verbunden sind als das in der Richtlinie für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr vorgesehene Kontrollsystem, begründen eine Ausnahme von dem in einer EWG-Verordnung enthaltenen Verbot der Erhebung von Abgaben mit zollgleicher Wirkung (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Januar 1980 - Rs 30/79 - EuGHE 1980 S. 151; Urteil vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - EuGHE 1983 S. 1061, 1075).
Wie der Europäische Gerichtshof zu dem mit Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG inhaltsgleichen Art. 15 der Richtlinie 71/118/EWG ausgesprochen hat, ist die durch diese Vorschrift den Mitgliedstaaten auferlegte Verpflichtung, Einfuhren aus Drittländern ihren nationalen Regelungen zu unterwerfen, die mindestens genauso streng und mit Kosten verbunden sein müssen wie das durch die Richtlinie eingeführte System, nicht der Voraussetzung unterworfen, daß die Mitgliedstaaten bereits die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um der Richtlinie nachzukommen; es genügt, daß die Richtlinie diesem Mitgliedstaat bekanntgegeben wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - EuGHE 1983, 1061, 1073 f.).
Inzidenter ergibt sich diese Klarstellung schon aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - (…a.a.O.), in dem eine Umsetzung der Richtlinie durch die einzelnen Mitgliedstaaten als unerheblich für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung vom Verbot der Erhebung von Abgaben mit zollgleicher Wirkung bezeichnet wurde.
- BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 78.87
Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber widerstreitendem nationalem …
Etwas anderes gilt nur, wenn die Gebühr Bestandteil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien und auf der gleichen Absatzstufe erfaßt (vgl. EuGH, Urteil vom 22. März 1983 - Rs88/82 - EuGHE 1983 S. 1061).Derartige Richtlinienbestimmungen, die verhindern wollen, daß die vorläufig für die Einfuhr aus dritten Ländern beibehaltenen einzelstaatlichen Bestimmungen über Gesundheitskontrollen weniger streng oder mit weniger Kosten verbunden sind als das in der Richtlinie für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr vorgesehene Kontrollsystem, begründen eine Ausnahme von dem in einer EWG-Verordnung enthaltenen Verbot der Erhebung von Abgaben mit zollgleicher Wirkung (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Januar 1980 - Rs 30/79 - EuGHE 1980 S. 151; Urteil vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - EuGHE 1983 S. 1061, 1075).
Wie der Europäische Gerichtshof zu dem mit Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG inhaltsgleichen Art. 15 der Richtlinie 71/118/EWG ausgesprochen hat, ist die durch diese Vorschrift den Mitgliedstaaten auferlegte Verpflichtung, Einfuhren aus Drittländern ihren nationalen Regelungen zu unterwerfen, die mindestens genauso streng und mit Kosten verbunden sein müssen wie das durch die Richtlinie eingeführte System, nicht der Voraussetzung unterworfen, daß die Mitgliedstaaten bereits die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um der Richtlinie nachzukommen; es genügt, daß die Richtlinie diesem Mitgliedstaat bekanntgegeben wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - EuGHE 1983, 1061, 1073 f.).
Inzidenter ergibt sich diese Klarstellung schon aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. März 1983 - Rs 88/82 - (…a.a.O.), in dem eine Umsetzung der Richtlinie durch die einzelnen Mitgliedstaaten als unerheblich für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung vom Verbot der Erhebung von Abgaben mit zollgleicher Wirkung bezeichnet wurde.
- EuGH, 31.01.1984 - 1/83
IFG / Freistaat Bayern
0 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, daß die gesundheitsbehördliche Kontrolle der aus Drittländern eingeführten Waren in einem anderen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang steht als die Kontrolle von Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft und daß es den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersagt ist, gesundheitsbehördliche Gebühren zu erheben, vorausgesetzt allerdings, daß die Höhe dieser Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen steht (s. die Urteile vom 28.6. 1978, Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453; 5.7.1978, Rechtssache 138/77, Ludwig, Slg. S. 1645; 22.1.1980, Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151; 22.3.1983, Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. S. 1061). - Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1988 - 190/87
Oberkreisdirektor des Kreises Borken und Vertreter des öffentlichen Interesses …
- Urteil vom 22. März 1983 in der Rechtssache 88/82, Slg. 1983, 1061. - Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83
IFG Intercontinentale Fleischhandelsgesellschaft mbH & Co. KG gegen Freistaat …
Dieses Problem war bereits Gegenstand der Urteile vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. 1978, 1453), vom 22. Januar 1980 (Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. 1980, 151) und vom 22. März 1983 (Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. 1983, 1061). - VG Berlin, 25.02.1993 - 14 A 303.88
Klage gegen den Gebührenbescheid für die Eingangsuntersuchung bei importierten …
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Rechtsprechung
AG Wiesloch, 04.10.1984 - F 88/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 25.07.1985 - 16 UF 328/84 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesloch vom 04.10.1984 (F 88/82) wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die zulässige Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesloch vom 4. Oktober 1984 (F 88/82) ist nicht begründet.
Hinweis Amtsgericht Wiesloch, Urteil vom 4. Oktober 1984 (F 88/82 - Bericht in IPRax 1985, 297).
Rechtsprechung
RG, 10.02.1882 - 88/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist derjenige Gläubiger, welcher seinen Schuldner im Sinne des §. 48 St.G.B.'s bestimmt hat, ihn der Vorschrift des §. 211 K.O. zuwider vor den übrigen Teilnehmern zu begünstigen, wegen Teilnahme an dem Vergehen des Schuldners durch Anstiftung aus §§. 48. 211 a. a. O. ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 5, 435
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Amministrazione delle finanze gegen Armando und Ottavio Leonelli.
Gebühren für gesundheitsbehördliche Kontrollen - Erstattung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
- EuGH, 22.03.1983 - 88/82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 28.06.1978 - 70/77
Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
Es geht dabei, wie auch die Vorinstanzen, unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Politi 2, Marimex I 3 Variola 4 Schroeder 5, Bauhuis 6, 1 - Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77, Simmenthal S.p.A./Finanzverwaltung, Slg. 1978, 1453.2 - Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 43/71, Politi s.a.s./Finanzministerium der Italienischen Republik, Slg. 1971, 1039.Die Harmonisierungsrichtlinie Nr. 71/118, die durch die Richtlinie des Rates Nr. 75/431/EWG vom 10. Juli 1975 1 - Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77 Simmenthai S.p.A./Finanzverwaltung, Slg. 1978, 1453.2 - Urteil vom 22. Januar 1980 in der Rechtssache 30/79, Land Berlin/Firma Wigei, Wild-Geflügel-Eier-Import GmbH & Co. KG, Slg. 1980, 151.
Folglich hat der Gerichtshof 1 - Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77, Simmenthai S.p.A./Finanzverwaltung, Slg. 1978, 1453.2 - Urteil vom 22. Januar 1980 in der Rechtssache 30/79, Land Berlin/Firma Wigei, Wild-Geflugel-Eier-Import GmbH Sc Co. KG, Slg. 1980, 151.
- Urteil vom 22. Januar 1980 in der Rechtssache 30/79, Land Berlin/Firma Wigei, Wild-Geflügel-Eier-Import GmbH & Co. KG, Slg. 1980, 151.2 - Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77, Simmenthai S.p.A./Finanzverwaltung, Slg. 1978, 1453.
Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dieser Rechtslage aber gerade dadurch, daß die Gesundheitsuntersuchungen und die damit zusammenhängenden 1 - Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77, Simmenthal S.p.A./Finanzverwaltung, Slg. 1978, 1453.
- EuGH, 22.01.1980 - 30/79
Land Berlin / Wigei
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
In diesem Urteil habe der Gerichtshof entschieden, daß mit Artikel 15 der genannten Richtlinie eine zulässige Ausnahme von dem Verbot des Artikels 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 123/67 eingeführt worden sei, so daß dieses nicht mehr herangezogen werden könne, um den Mitgliedstaaten die Befugnis abzusprechen, an den Außengrenzen der Gemeinschaft Gebühren für die Durchführung von Gesundheitskontrollen bei der Einfuhr von frischem Geflügelfleisch aus dritten Ländern zu erheben, sofern diese Kontrollen nicht zu dem von ihnen verfolgten Ziel 1 - Urteil vom 22. Januar 1980 in der Rechtssache 30/79, Land Berlin/Firma Wigei, Wild-Geflügel-Eier-Import GmbH & Co. KG, Slg. 1980, 151.Die Harmonisierungsrichtlinie Nr. 71/118, die durch die Richtlinie des Rates Nr. 75/431/EWG vom 10. Juli 1975 1 - Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77 Simmenthai S.p.A./Finanzverwaltung, Slg. 1978, 1453.2 - Urteil vom 22. Januar 1980 in der Rechtssache 30/79, Land Berlin/Firma Wigei, Wild-Geflügel-Eier-Import GmbH & Co. KG, Slg. 1980, 151.
Folglich hat der Gerichtshof 1 - Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77, Simmenthai S.p.A./Finanzverwaltung, Slg. 1978, 1453.2 - Urteil vom 22. Januar 1980 in der Rechtssache 30/79, Land Berlin/Firma Wigei, Wild-Geflugel-Eier-Import GmbH Sc Co. KG, Slg. 1980, 151.
- Urteil vom 22. Januar 1980 in der Rechtssache 30/79, Land Berlin/Firma Wigei, Wild-Geflügel-Eier-Import GmbH & Co. KG, Slg. 1980, 151.2 - Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77, Simmenthai S.p.A./Finanzverwaltung, Slg. 1978, 1453.
- EuGH, 09.07.1975 - 21/75
Schroeder KG / Stadt Köln
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
- Urteil vom 9. Juli 1975 in der Rechtssache 21/75, Firma I. Schroeder KG/Oberstadtdirektor der Stadt Köln, Slg. 1975, 905.- Urteil vom 9. Juli 1975 in der Rechtssache 21/75, Firma L Schroeder KG/Oherstadtdirektor der Stadt' Köln, Slg. 1975, 905.
- EuGH, 05.07.1978 - 137/77
Stadt Frankfurt / Neumann
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
1 - Urteil vom 5. Juli 1978 in der Rechtssache 137/77, Stadt Prankfurt/Main/Firma Max Neumann, Slg. 1978, 1623. - EuGH, 05.07.1978 - 138/77
Ludwig / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
- Urteil vom 5. juli 1978 in der Rechtssache 138/77, Firma Hermann Ludwig/Freie und Hansestadt Hamburg, Slg. 1978, 1645. - EuGH, 25.01.1977 - 46/76
Bauhuis
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
- Urteil vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, W. J. G. Bauhuis/Niederländischcn Staat, Slg. 1977, 5. - EuGH, 14.12.1971 - 43/71
Politi / Ministero delle finanze
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
Es geht dabei, wie auch die Vorinstanzen, unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Politi 2, Marimex I 3 Variola 4 Schroeder 5, Bauhuis 6, 1 - Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77, Simmenthal S.p.A./Finanzverwaltung, Slg. 1978, 1453.2 - Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 43/71, Politi s.a.s./Finanzministerium der Italienischen Republik, Slg. 1971, 1039. - EuGH, 10.10.1973 - 34/73
Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
- Urteil vom 10. Oktober 1973 in der Rechtssache 34/73, F.lli Variola S.p.A./Amministrazione italiana delle Finanze, Slg. 1973, 981. - EuGH, 07.03.1972 - 84/71
Marimex / Ministero delle finanze
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1983 - 88/82
- Urteil vom 7. März 1972 in der Rechtssache 84/71, S.p.A. Marimex/Finanzminister der Italienischen Republik, Slg. 1972, 89.
Rechtsprechung
FG Nürnberg, 28.07.1982 - V 88/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)