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   LG Köln, 02.03.2007 - 89 O 6/07   

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https://dejure.org/2007,51413
LG Köln, 02.03.2007 - 89 O 6/07 (https://dejure.org/2007,51413)
LG Köln, Entscheidung vom 02.03.2007 - 89 O 6/07 (https://dejure.org/2007,51413)
LG Köln, Entscheidung vom 02. März 2007 - 89 O 6/07 (https://dejure.org/2007,51413)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 19.12.2013 - 18 U 218/11

    Auflösung einer Gesellschaft oder Ausschluss einzelner Gesellschafter wegen eines

    Mit Urteil vom 30. August 2007 - 18 U 53/07 (= 89 O 6/07 LG Köln) - hat der Senat es dem Kläger in dem von den Beklagten eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, für die F weiter als Geschäftsführer aufzutreten oder zu handeln.

    Die Einzelheiten betreffend wird auf das Urteil des Landgerichts Köln vom 2. März 2007 - 89 O 6/07 sowie auf das Senatsurteil vom 30. August 2007 - 18 U 53/07 - verwiesen.

    Dass das Landgericht den Antrag der Beklagten, dem Kläger durch einstweilige Verfügung zu untersagen, als Geschäftsführer aufzutreten und zu handeln, durch Urteil vom 2. März 2007 - 89 O 6/07 Landgericht Köln - abgelehnt hatte, führt insofern zu keiner anderen Bewertung.

    Anschließend haben die Parteien zur Durchsetzung ihres Begehrens jeweils ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet (Kläger: 89 O 5/07 Landgericht Köln = 18 U 53/07 Oberlandesgericht Köln; Beklagte: 89 O 6/07 Landgericht Köln = 18 U 57/07 Oberlandesgericht Köln).

  • LG Köln, 08.07.2011 - 89 O 4/07

    Abrechnung privat veranlasster Ausgaben über eine offene Handelsgesellschaft zu

    Insoweit hilft auch die Bezugnahme auf die eidesstattliche Versicherung des Herrn T2 vom 26.2.2007 in dem einstweiligen Verfügungsverfahren vor der Kammer (89 O 6/07) nicht weiter, da diese insoweit ebenfalls keine Einzelheiten enthält.

    Die Kammer hält insoweit an ihrer im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen den Parteien (89 O 6/07) vertretenen Auffassung fest, der sich das Oberlandesgericht Köln in der Berufungsentscheidung (18 U 53/07) angeschlossen hat.

    Soweit die Kammer in ihrem Urteil vom 2.3.2007 in dem einstweiligen Verfügungsverfahren der Parteien (89 O 6/07) - bei der dort gebotenen summarischen Prüfung - eine ausreichende Glaubhaftmachung eines Verstoßes gegen die gesellschafterliche Treuepflicht der Beklagten angenommen hat, da ein sachlicher Grund für die Abberufung des Klägers ohne wichtigen Grund nicht vorgelegen habe, hält sie daran aus den Gründen des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts Köln vom 30.8.2007, auf die insoweit Bezug genommen wird, nicht mehr fest.

  • LG Köln, 21.11.2012 - 83 O 100/11

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    89 O 4/07, 89 O 5/07, 89 O 6/07, 89 O 5/08 und.
  • OLG Köln, 30.08.2007 - 18 U 53/07

    Widerstand gegen strategische Grundentscheidung der Gesellschaft kann Abberufung

    dem Verfügungsbeklagten unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 02.03.2007 (89 O 6/07) im Wege der einstweiligen Verfügung bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monate zu untersagen,.
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