Rechtsprechung
AG Berlin-Wedding, 25.06.2014 - 8a C 63/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Videoüberwachung des eigenen Grundstücks bei Verpixelung der Aufnahmen des Nachbargrundstücks zulässig
- RA Kotz
Videoüberwachung des eigenen Grundstücks bei Verpixelung der Nachbargrundstücksaufnahmen
- rabüro.de
Zur Zulässigkeit der Videoüberwachung des eigenen Grundstücks bei Verpixelung der Aufnahmen des Nachbargrundstücks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufnahmen des Nachbargrundstücks verpixelt: Videoüberwachung möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 25.06.2014 - 8a C 63/13
- LG Berlin, 23.07.2015 - 57 S 215/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10
Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von …
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 25.06.2014 - 8a C 63/13
Allein die hypothetischen Möglichkeit einer Überwachung durch eine Videokamera beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen jedoch nicht, maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls (BGH, Urt. v. 21.10.2011, V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140 f). - BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09
Überwachungskamera auf Privatgrundstück
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 25.06.2014 - 8a C 63/13
Nach gefestigter Rechtsprechung greift eine Videoüberwachung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein, dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (BGH, NJW 2010, 1533 ff, Rn. 11, 12; BVerfGE 65, 1, 42 ff; NJW 2009, 3239 ff.). - BGH, 29.07.2009 - I ZR 171/08
Bestimmung des Wertes eines Gutes im beschädigten Zustand am Ort und zur Zeit …
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 25.06.2014 - 8a C 63/13
Nach gefestigter Rechtsprechung greift eine Videoüberwachung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein, dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (…BGH, NJW 2010, 1533 ff, Rn. 11, 12; BVerfGE 65, 1, 42 ff; NJW 2009, 3239 ff.). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 25.06.2014 - 8a C 63/13
Nach gefestigter Rechtsprechung greift eine Videoüberwachung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein, dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung öffentlicher Daten zu bestimmen (…BGH, NJW 2010, 1533 ff, Rn. 11, 12; BVerfGE 65, 1, 42 ff; NJW 2009, 3239 ff.).
- LG Berlin, 23.07.2015 - 57 S 215/14
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch auf Beseitigung einer auf dem …
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wedding - 8a C 63/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert und insgesamt neu gefasst:.