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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11   

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https://dejure.org/2011,1476
VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11 (https://dejure.org/2011,1476)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 19.08.2011 - 9 A 1/11 (https://dejure.org/2011,1476)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 19. August 2011 - 9 A 1/11 (https://dejure.org/2011,1476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Weiterhin allgemeines Streikverbot für Beamte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs 1 BVerfGG; Art 11 MRK; Art 33 GG; Art 9 Abs 3 GG
    Beamter; EGMR-Entscheidung; Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Koalitionsfreiheit; Streikrecht; Streikverbot

  • hensche.de

    Streik, Beamtenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht bestätigt allgemeines Streikverbot für Beamte

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht bestätigt allgemeines Streikverbot für Beamte

  • beck-blog (Kurzinformation)

    VG Osnabrück hält an Streikverbot für beamtete Lehrer fest

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeines Streikverbot für Beamte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Strafe für streikende Lehrer rechtens

  • hotstegs-recht.de (Kurzinformation)

    Streikverbot für Beamte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Streikverbot für beamtete Lehrer bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Streikverbot für verbeamtete Lehrer bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeines Streikverbot für Beamte zulässig - Gericht beruft sich auf normierte Grundsätze des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Dürfen Beamte doch streiken?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Streikrecht für Beamte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 323
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
    Damit gehört das Streikverbot zumindest als Ausprägung der Treuepflicht zu den Kernpflichten des Beamtenverhältnisses (vgl. zur Treuepflicht: BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 06.05.2008, 2 BvR 337/08, juris Rn. 17; zum Streikverbot sowie zur Treuepflicht: BVerfG, Beschl. v. 19.09.2007, 2 BvF 3/02, juris Rn. 55, 66; BVerfG, Urt. v. 18.11.1954, 1 BvR 629/52, juris Rn. 26).

    Zu diesem Kernbestand von Strukturprinzipien gehören u.a. der Grundsatz der Treuepflicht - und damit auch das Streikverbot - sowie das Alimentationsprinzip (Zu dem Kernbestand: BVerfG, Beschl. v. 19.09.2007, 2 BvR 3/02 [richtig: 2 BvF 3/02 - d. Red.] , juris Rn. 52 f.).

    Ein funktionsbezogenes Streikrecht im Hinblick auf die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, dass Lehrer in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnehmen (BVerfG, Beschl. v. 19.09.2007, 2 BvF 3/02, juris Rn. 65), kann von dem vorliegend angerufenen Fachgericht vor dem Hintergrund der Auslegung des Art. 33 V GG durch das Bundesverfassungsgericht daher nicht hergeleitet werden.

    So macht das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 19.09.2007 (2 BvF 3/02) zur Verfassungswidrigkeit von Teilzeiteinstellungen im Beamtenverhältnis auch insbesondere vor dem Hintergrund des deutlich früher ergangenen Urteils des EGMR von 08.12.1999 (28541/95 Pellegrin/ Frankreich) deutlich, dass das deutsche Beamtenrecht gerade keine funktionsbezogene Unterscheidung in Teilbereichen des Beamtenverhältnisses vorsieht.

    Fortzuentwickeln ist nach der Gesetzesfassung allein das Recht des öffentlichen Dienstes, nicht aber der hierfür geltende Maßstab, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (BVerfG, Beschl.v. 19.09.2007, 2 BvF 3/02, juris Rn. 83).

  • VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10

    Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
    So hat der Kläger ein berechtigtes Interesse daran, für die Zukunft feststellen zu lassen, ob unabhängig von einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der verhängten Disziplinarverfügung sein Verhalten als Dienstvergehen eingestuft wird (differenzierend: VG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.0).

    Denn für eine solche Anpassung wäre das Bundesverfassungsgericht als maßgeblicher Interpret des Grundgesetzes bei seinen Entscheidungen über die Reichweite des Art. 33 V GG, insbesondere im Verhältnis zu Art. 9 III GG, s.o., oder der verfassungsändernde Gesetzgeber selbst zuständig (vgl. zur Notwendigkeit des Tätigwerdens des verfassungsändernden Gesetzgebers: VG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.O, juris Rn. 19; Seifert , Recht auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht für Beamte, KritV 2009, 357 (377)).

    Auf vereinzelt im Schrifttum vertretene Gegenmeinungen hätte er sich nicht verlassen dürfen (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2010, 31 K 3904/10.O, juris Rn. 21).

  • EGMR, 21.04.2009 - 68959/01

    Streikverbot für Staatsdiener: Gewerkschaften sehen volles Streikrecht für Beamte

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
    Streikteilnahmen von Beamten seien auch aufgrund der aktuellen Entscheidungen des EGMR zum Streikverbot in der Türkei (Entscheidungen vom 12.11.2008 - 34503/97 - und 21.04.2009 - 68959/01 - ) nicht mehr als Dienstvergehen zu qualifizieren.

    Der Kernbestand des Art. 33 V GG ist auch nicht im Lichte der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des EGMR (Urteile v. 12.11.2008, 34503/97 Demir u. Baykara/Türkei; v. 21.04.2009, 68959/01 Enerji Yapi-Yol Sen/Türkei) anders zu beurteilen.

    Dies gilt umso mehr, als dass das Urteil des EGMR vom 21.04.2009 (68959/01), welches ein allgemeines Streikverbot in der Türkei für konventionswidrig erklärt hatte und aus welchem der Kläger schwerpunktmäßig sein Streikrecht herleitet, im Zeitpunkt seiner Streikteilnahme noch gar nicht ergangen war.

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
    Unter den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" i.S.d. Art. 33 V GG ist der Kernbestand der Strukturprinzipien zu verstehen, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (BVerfG, Urt. v. 06.03.2007, 2 BvR 556/04, Leitsatz Nr. 1).

    Darüber hinaus ergänzt das beamtenrechtliche Streikverbot - zumindest dann, wenn es im Streik wie im vorliegenden Fall um die Übertragung der Ergebnisse des Tarifabschlusses, d.h. um die eigene Besoldung geht - das ebenfalls als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums anerkannte Alimentationsprinzip (vgl. zum Alimentationsprinzip: BVerfG, Urt. v. 06.03.2007, 2 BvR 556/04, Leitsatz Nr. 2a.).

    Dieser Kernbestand des Art. 33 V GG prägt das Bild des Beamtentums in seiner überkommenen Gestalt und Funktion und muss angesichts seines grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur berücksichtigt, sondern beachtet werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 06.03.2007, 2 BvR 556/04, juris Rn. 41).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
    Die Rechtsprechung des EGMR ist möglichst schonend in das vorhandene, dogmatisch ausdifferenzierte nationale Rechtssystem einzupassen, weshalb sich auch eine unreflektierte Adaption völkerrechtlicher Begriffe verbietet (BVerfG, Urt. v. 04.05.2011, 2 BvR 2333/08 u.a., juris Rn. 86 ff, Sicherungsverwahrung).

    Vor diesem Hintergrund steht auch das "letzte Wort" der deutschen Verfassung einem internationalen und europäischen Dialog der Gerichte nicht entgegen, sondern ist dessen normative Grundlage (BVerfG, BVerfG, Urt. v. 04.05.2011, 2 BvR 2333/08 u.a., juris Rn. 89, Sicherungsverwahrung).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
    Das gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem einschlägigen nationalen Recht um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2004, 2 BvR 1481/04, Görgülü).

    Aufgrund der Verurteilung Deutschlands bestand eine direkte Verpflichtung nicht nur des Gesetzgebers gem. Art. 46 I EMRK zum Tätigwerden, sondern auch aller anderen deutschen Gerichte zur entsprechenden menschenrechtsfreundlichen Auslegung des deutschen Rechts (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2004, 2 BvR 1481/04, Orientierungssatz Nr. 1b, Görgülü).

  • EGMR, 12.11.2008 - 34503/97

    Demir und Baykara ./. Türkei - Streikrecht für Beamte

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
    Streikteilnahmen von Beamten seien auch aufgrund der aktuellen Entscheidungen des EGMR zum Streikverbot in der Türkei (Entscheidungen vom 12.11.2008 - 34503/97 - und 21.04.2009 - 68959/01 - ) nicht mehr als Dienstvergehen zu qualifizieren.

    Der Kernbestand des Art. 33 V GG ist auch nicht im Lichte der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des EGMR (Urteile v. 12.11.2008, 34503/97 Demir u. Baykara/Türkei; v. 21.04.2009, 68959/01 Enerji Yapi-Yol Sen/Türkei) anders zu beurteilen.

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
    Innerhalb des Beamtenrechts ist die Zulassung eines Streiks daher ausgeschlossen (BVerfG, Beschl. v. 30.03.1977, 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75, juris Rn. 38).

    Denn in derselben Entscheidung macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass ein "Rosinenpicken" im Beamtenrecht nicht vorgesehen ist (vgl. juris Rn. 67, vgl. auch BVerfG, Urt. v. 30.03.1977, 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75, juris Rn. 35 a.E.).

  • BVerwG, 03.12.1980 - 1 D 86.79

    Streik - Herabsetzung der Arbeitsleistung - Krankmeldung - Treuepflicht -

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
    Ob das beamtenrechtliche Streikverbot auch heute noch einen einzelnen, eigenen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S.d. Art. 33 V GG darstellt (so: BVerwG, Urt. v. 03.12.1980, 1 D 86/79, juris Rn. 117), kann dahin stehen, denn es ist jedenfalls Ausfluss der in diesem Sinne anerkannten Treuepflicht des Beamten.

    Streik oder streikähnliche Maßnahmen beseitigen oder mindern die Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums und treffen es im Kern (BVerwG, Urt. v. 03.12.1980, 1 D 86/79, juris Rn. 122).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.08.2011 - 9 A 1/11
    Auch die Doppelrolle des Staates als tariffähiger Arbeitgeber sowie hoheitlich tätigem Dienstherrn ändert an der strikten Trennung beider Beschäftigungsverhältnisse nichts (vgl. zur Doppelrolle: BVerfG, Beschl. v. 02.03.1993, 1 BvR 1213/85).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch

  • BVerwG, 07.06.2000 - 1 D 4.99

    Fernmeldebeamter im Ruhestand; Beurlaubung als aktiver Beamter zur Begründung

  • LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10

    Streik in der Kirche zulässig?

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

  • EGMR, 08.12.1999 - 28541/95

    PELLEGRIN v. FRANCE

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 10.07

    Zum Umfang der Lehrverpflichtung eines Studienrates an einem Gymnasium in Berlin

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    b) Die gegen die Disziplinarverfügung gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Urteil vom 19. August 2011 - 9 A 1/11 - ab.

    Sie sind indes zu dem Ergebnis gelangt, dass die einschlägige Gewährleistung der Europäischen Menschenrechtskonvention bereits nicht mit der Rechtslage in Deutschland kollidiert, jedenfalls aber einer Übertragung der Vorgaben des Art. 11 EMRK in der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgenommenen Auslegung Vorgaben des Grundgesetzes entgegenstehen (vgl. im Verfahren 2 BvR 1738/12: Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 19. August 2011 - 9 A 1/11 -, juris, Rn. 36 ff.; Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Juni 2012 - 20 BD 8/11 -, juris, Rn. 61 ff., 74 ff.; im Verfahren 2 BvR 1068/14: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. März 2012 - 3d A 317/11.O -, juris, Rn. 175 ff.; BVerwGE 149, 117 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Streikrecht für Beamte?

    vgl. auch mit zutreffenden Argumenten: VG Osnabrück, Urteil vom 19. August 2011 - 9 A 1/11 -, ZBR 2011, 389.

    vgl. auch VG Osnabrück, Urteil vom 19. August 2011 - 9 A 1/11 -, a. a. O.; Kutzki, a. a. O., S. 169 f.; Seifert, a. a. O., S. 373 f.

    vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 19. August 2011 - 9 A 1/11 -, a. a. O; Lindner, a. a. O., S. 309; Kutzki, a. a. O., S. 170.

    vgl. in der Sache zutreffend: VG Osnabrück, Urteil vom 19. August 2011 - 9 A 1/11 -, a. a. O.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 1.11   

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https://dejure.org/2012,46127
BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 1.11 (https://dejure.org/2012,46127)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2012 - 9 A 1.11 (https://dejure.org/2012,46127)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 9 A 1.11 (https://dejure.org/2012,46127)
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Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10
    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 1.11
    BVerwG 9 A 35.10 - Urteil vom 30. Mai 2012 BVerwG 9 A 1.11 - Urteil vom 30. Mai 2012.
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

    Der Kläger zu 5) trägt die bis zur Verfahrensverbindung angefallenen Kosten des Verfahrens BVerwG 9 A 1.11.

    In der mündlichen Verhandlung hat der Senat das unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 A 35.10 geführte Verfahren der Kläger zu 1 bis 4 mit dem unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 A 1.11 geführten Verfahren des Klägers zu 5 unter dem erstgenannten Aktenzeichen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 18.07.2013 - 9 A 1/11   

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