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   BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16   

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BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16 (https://dejure.org/2017,38225)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2017 - 9 A 17.16 (https://dejure.org/2017,38225)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 9 A 17.16 (https://dejure.org/2017,38225)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz (AK) Leverkusen-West; Beiladung einzelner Privater von Amts wegen durch die Planfeststellungsbehörde im Anhörungsverfahren; ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz ( AK ) Leverkusen-West; Beiladung einzelner Privater von Amts wegen durch die Planfeststellungsbehörde im Anhörungsverfahren; ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz ( AK ) Leverkusen-West; Beiladung einzelner Privater von Amts wegen durch die Planfeststellungsbehörde im Anhörungsverfahren; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Rheinbrücken-Erneuerung abgewiesen: Im Zweifel für den Staat

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rheinbrücke Leverkusen kann gebaut werden

  • juve.de (Kurzinformation)

    Leipzig: Rheinbrücke Leverkusen wird gebaut

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rheinbrücke Leverkusen: Klagen abgewiesen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
    Weder wurde hierdurch der Planfeststellungsbeschluss wesentlich geändert noch hat der Beklagte eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Betroffenheiten vorgenommen; auch sind keine zusätzlichen oder anderen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten (zu den Voraussetzungen für eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 32 ff., vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 25 und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 u.a. - BVerwGE 158, 1 Rn. 25 ff.).

    Danach ist das Vorbringen, für den planfestgestellten Autobahnabschnitt bestehe kein Verkehrsbedarf, durch die gesetzgeberische Entscheidung grundsätzlich ausgeschlossen (BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 , vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 241 Rn. 53 in BVerwGE 155, 91 nicht abgedruckt).

    Das wäre nur dann der Fall, wenn die Bedarfsfeststellung evident unsachlich wäre, weil es für die Aufnahme des Vorhabens in den Bedarfsplan im Hinblick auf die bestehende oder künftig zu erwartende Verkehrsbelastung oder auf die verkehrliche Erschließung eines zu entwickelnden Raumes an jeglicher Notwendigkeit fehlte oder sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt hätten, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden könnte (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 juris Rn. 54).

    Entwickelt er unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke sowie auf der Grundlage fachlicher Studien ein plausibles und tragfähiges Konzept, so darf er daran auch dann festhalten, wenn andere Lösungsmodelle technisch ebenfalls vertretbar sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 2000 - 4 A 51.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 159 S. 68 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 63; Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 64.14 - juris Rn. 21).

    Ein weiteres Sachverständigengutachten ist nur dann einzuholen, wenn sich das Gericht aufgrund der ihm vorliegenden Stellungnahmen und Gutachten die für die Entscheidung erforderliche Überzeugung nicht bilden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 113 m.w.N.).

    aa) Zu den in das Verfahren einzubeziehenden und zu untersuchenden Alternativen gehören neben den sich aufdrängenden und deshalb von Amts wegen zu ermittelnden auch solche, die von dritter Seite im Laufe des Verfahrens vorgeschlagen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 174).

    Auch wenn sie tendenziell desto stärker zu Buche schlagen mögen, je weiter sich die Planung von Abschnitt zu Abschnitt verfestigt, behalten sie dennoch die Qualität eines im Wege der Abwägung überwindbaren Belangs und muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 34 Rn. 23 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 178).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
    Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen deshalb besondere Umstände vorliegen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 38).

    Stehen für die Vorbelastung im Untersuchungsgebiet Messdaten nicht zur Verfügung, kann er vielmehr auf Daten anderer geeigneter Messstationen zurückgreifen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 45).

    Darüber hinaus muss der Teilabschnitt grundsätzlich eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen und dürfen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 , vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 19 und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - NVwZ 2017, 1294 Rn. 31 f. ; Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21).

  • BVerwG, 10.03.2011 - 9 A 8.10

    Berichtigung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
    Darüber hinaus hätte es - zumal angesichts der Vielzahl der zwischen den Beteiligten umstrittenen Einzelgesichtspunkte - substantiierter Angaben bedurft, welche Tatsachenbehauptungen unter Beweis gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 S. 14 und vom 10. März 2011 - 9 A 8.10 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 57 Rn. 2; Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2016, § 86 Rn. 92).

    Die damit einhergehende Steigerung der Aushubmenge um etwa 10 v.H. bedeutet keine qualitative Änderung der planfestgestellten Fahrbahngründung, sondern hält sich innerhalb der technisch bedingten Spannbreite, die jedem Vorhaben zu eigen ist und deren Konkretisierung die Planfeststellungsbehörde daher so lange der Bauausführung überlassen kann, als hierdurch keine abwägungserheblichen Belange berührt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).

    Jedoch kann die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen und darauf aufbauender Schutzvorkehrungen - aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 97 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50; Beschluss vom 7. August 2014 - 9 VR 2.14 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei -

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
    Der Umstand, dass innerhalb der Klagefrist mehrere Feier- und Ferientage lagen, führt auf keine rechtlichen Bedenken; eine Verlängerung unter diesem Gesichtspunkt war ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 8).

    Allerdings hat der Senat bei summarischer Prüfung im Rahmen des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz ausdrücklich offengelassen, ob der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 10. November 2016 dem Gebot umfassender Problembewältigung in vollem Umfang gerecht geworden war (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 17 f.).

    Eine Verfehlung dieses Planungsziels stellte sich damit angesichts der herausragenden Bedeutung, die ihm der Planfeststellungsbeschluss beimisst, als Abwägungsfehler dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21 und vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
    Weder wurde hierdurch der Planfeststellungsbeschluss wesentlich geändert noch hat der Beklagte eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Betroffenheiten vorgenommen; auch sind keine zusätzlichen oder anderen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten (zu den Voraussetzungen für eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 32 ff., vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 25 und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 u.a. - BVerwGE 158, 1 Rn. 25 ff.).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind nur dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - NVwZ 2017, 1294 Rn. 125).

    Darüber hinaus muss der Teilabschnitt grundsätzlich eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen und dürfen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 , vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 19 und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - NVwZ 2017, 1294 Rn. 31 f. ; Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21).

  • BVerwG, 07.08.2014 - 9 VR 2.14

    Planfeststellung; Entwässerungseinrichtung der Autobahn; technische Probleme;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
    Jedoch kann die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen und darauf aufbauender Schutzvorkehrungen - aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 97 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50; Beschluss vom 7. August 2014 - 9 VR 2.14 - juris Rn. 4).

    cc) Soweit der Kläger geltend gemacht hatte, der Planfeststellungsbeschluss hätte dem Vorhabenträger darüber hinaus aufgeben müssen, die gesamte Ausführungsplanung vor Baubeginn bei der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung einzureichen (vgl. hierzu zuletzt BVerwG, Beschluss vom 7. August 2014 - 9 VR 2.14 - juris Rn. 4 m.w.N.), hat der Beklagte den Planfeststellungsbeschluss in der mündlichen Verhandlung ergänzt.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
    Bei der Erfüllung von Schutzpflichten kommt dem Gesetzgeber allerdings grundsätzlich ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu, der auch Raum lässt, etwa konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 Rn. 37 f.).

    Aufgrund seines weitreichenden Beurteilungsspielraums verletzt er seine Nachbesserungspflicht jedoch erst dann, wenn eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation evident untragbar geworden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991 Rn. 38 und vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 467/13 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
    Die damit einhergehende Steigerung der Aushubmenge um etwa 10 v.H. bedeutet keine qualitative Änderung der planfestgestellten Fahrbahngründung, sondern hält sich innerhalb der technisch bedingten Spannbreite, die jedem Vorhaben zu eigen ist und deren Konkretisierung die Planfeststellungsbehörde daher so lange der Bauausführung überlassen kann, als hierdurch keine abwägungserheblichen Belange berührt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).

    Jedoch kann die technische Ausführungsplanung - einschließlich fachlicher Detailuntersuchungen und darauf aufbauender Schutzvorkehrungen - aus der Planfeststellung ausgeklammert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik beherrschbar ist, die entsprechenden Vorgaben beachtet und keine abwägungsbeachtlichen Belange berührt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 97 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50; Beschluss vom 7. August 2014 - 9 VR 2.14 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
    Eine Verfehlung dieses Planungsziels stellte sich damit angesichts der herausragenden Bedeutung, die ihm der Planfeststellungsbeschluss beimisst, als Abwägungsfehler dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21 und vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 9).

    Darüber hinaus muss der Teilabschnitt grundsätzlich eine selbständige Verkehrsfunktion besitzen und dürfen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 , vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 19 und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - NVwZ 2017, 1294 Rn. 31 f. ; Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16
    aa) Zu den in das Verfahren einzubeziehenden und zu untersuchenden Alternativen gehören neben den sich aufdrängenden und deshalb von Amts wegen zu ermittelnden auch solche, die von dritter Seite im Laufe des Verfahrens vorgeschlagen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 und vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 174).

    Da maßgebend für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ), haben erst danach eingebrachte, sich nicht im vorgenannten Sinne aufdrängende Vorschläge keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard;

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose;

  • BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 467/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 64.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 1.95

    Fernstraßenrecht: Kausalität von Rechtsfehlern des Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1999 - 3 S 1265/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung von Altlasten bei der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1990 - 10 C 52/89

    Umfang der Ermittlungen bei Aufstellung eines Bebauungsplanes

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • OVG Niedersachsen, 13.02.1995 - 6 K 284/95

    Bebauungsplan: erforderliche Bodenuntersuchungen bei möglicher Vorbelastung durch

  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag;

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 42.81

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines angefochtenen Bescheides -

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