Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 28.09.2009 - 9 A 2/09   

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VG Braunschweig, 28.09.2009 - 9 A 2/09 (https://dejure.org/2009,25206)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 28.09.2009 - 9 A 2/09 (https://dejure.org/2009,25206)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 28. September 2009 - 9 A 2/09 (https://dejure.org/2009,25206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Festlegung von Kriterien für die Übernahme von Tarifbeschäftigten in ein Beamtenverhältnis als mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einstellung; Auswahlrichtlinie; Tarifbeschäftigte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung; Auswahlrichtlinie; Tarifbeschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernahme von Angestellten in das Beamtenverhältnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.09.1990 - 6 P 27.87

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Erstellung von Testbogen und Festlegung

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.09.2009 - 9 A 2/09
    Die durch die Vorgaben gesteuerten Entscheidungen sollen also im gesetzlich vorgegebenen Rahmen "gerechter" ausfallen und zwar sowohl in ihrer Gesamtbezogenheit als auch in ihrer Rücksichtnahme auf die jeweilige individuelle Betroffenheit (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. vom 5.09.1990 - 6 P 27/87 -, PersV 1991, 85).

    Eben aus diesem Grunde berechtigt auch der Verstoß gegen eine Richtlinie im Sinne des § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 BPersVG zur Zustimmungsverweigerung gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG bzw. zum Widerspruch gegen eine Kündigung gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 BPersVG (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.09.1990 a.a.O.).

    Demgemäß ist unter dem Begriff "Auswahl" nicht nur die positive, sondern auch jede negative Auslese unter denjenigen Bewerbern zu verstehen, welche zunächst einmal die allgemeinen Anforderungen erfüllen (vgl. Beschl. vom 5.09.1990 a.a.O.).

    Diese in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelte Abgrenzung ist von dem Bundesverwaltungsgericht auch im Personalvertretungsrecht als sachgerecht angesehen worden (Beschl. vom 5.09.1990 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 1 A 606/00

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit der Beteiligung an dem Erlass der

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.09.2009 - 9 A 2/09
    Er beruft sich auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Oktober 2001 (1 A 606/00.PVB).

    Zu Unrecht macht der Beteiligte (unter Berufung auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Oktober 2001 - 1 A 606/00.PVB -) geltend, die erwähnten Vorgaben für die Übernahme in das Beamtenverhältnis seien deshalb keine Auswahlrichtlinien, weil sie lediglich den Bewerber- oder Betroffenenkreis festlegten.

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 11.70

    Mitbestimmung eines Personalrates bei der Versetzung eines Angestellten auf eine

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.09.2009 - 9 A 2/09
    So ist nicht nur die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis sondern auch die Übernahme eines Angestellten in das Beamtenverhältnis trotz der früheren Eingliederung des Beschäftigten als Arbeitnehmer als ein Fall der Einstellung anzusehen (BVerwG, Beschl. vom 2.06.1993 - 6 P 3/92 -, BVerwGE 92, 295 unter Verweis auf den Beschl. vom 5.02.1971 - VII P11.70 -, BVerwGE 37, 169/171).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.09.2009 - 9 A 2/09
    So ist nicht nur die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis sondern auch die Übernahme eines Angestellten in das Beamtenverhältnis trotz der früheren Eingliederung des Beschäftigten als Arbeitnehmer als ein Fall der Einstellung anzusehen (BVerwG, Beschl. vom 2.06.1993 - 6 P 3/92 -, BVerwGE 92, 295 unter Verweis auf den Beschl. vom 5.02.1971 - VII P11.70 -, BVerwGE 37, 169/171).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.09.2009 - 9 A 2/09
    Dadurch hat sich die als mitbestimmungspflichtig reklamierte Maßnahme nicht durch Vollzug in der Weise erledigt, dass sie sich nicht mehr rückgängig machen ließe und der Antragsteller darauf zu verweisen wäre, seinen Antrag auf einen von dem konkreten Fall losgelösten Feststellungsantrag umzustellen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 12.03.1986 - 6 P 5/85 -, BVerwGE 74, 100/102).
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   VG Göttingen, 27.06.2011 - 9 A 2/09   

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https://dejure.org/2011,35101
VG Göttingen, 27.06.2011 - 9 A 2/09 (https://dejure.org/2011,35101)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27.06.2011 - 9 A 2/09 (https://dejure.org/2011,35101)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 9 A 2/09 (https://dejure.org/2011,35101)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2011 - 9 A 2/09
    Je höher ein Beamter in seiner Aufgabenstellung steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er und umso größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich hat zu Schulden kommen lassen (BVerwG, Urteil vom 08.11.2001 - 2 WD 29/01, juris).

    Die damit zwangsläufig verbundenen negativen Auswirkungen für die Personalplanung und -führung seines Dienstherrn muss er sich als Auswirkung seines Dienstvergehens ebenfalls zurechnen lassen (BVerwG, Urteil vom 08.11.2001, a. a. O.).

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2011 - 9 A 2/09
    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten, kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Rn. 19 a. a. O.; Urteile vom 06.07.2000 - BVerwG 2 WD 9.00 - und 25.09.2007 - BVerwG 2 WD 19.06 -, jeweils juris).

    Bei der Maßnahmebemessung ist als generalpräventive Erwägung zu berücksichtigen, dass sich Kinderpornografie, insbesondere im Zusammenhang mit der Globalisierung des Datenaustausches und der Datennutzung im Rahmen des Internets, als ein sehr ernst zu nehmendes Gefahrenpotential darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.2000 - 2 WD 9/00 - juris).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2011 - 9 A 2/09
    Maßgeblich ist die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, weil sich aus der Neufassung des Bundesbeamtengesetzes durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 05.02.2009 (BGBl I S. 160) für den Beklagten kein materiell-rechtlich günstigeres Recht ergibt (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13/10 - mit weiteren Rechtssprechungshinweisen, juris).

    Bei dem Strafrahmen von 2 Jahren Freiheitsstrafe für den Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB handele es sich um eine Strafandrohung im mittleren Bereich (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, a. a. O).

  • VG Göttingen, 12.05.2009 - 5 A 4/07

    Entfernung aus dem Dienst; Kinderpornografie; Professor

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2011 - 9 A 2/09
    Dadurch soll der Realkinderpornomarkt eingedämmt werden, denn der "Konsum" kinderpornografischer Bilddateien erfordert stets "neues Material" und fördert so den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, um den Markt mit neuen und "härteren" Bildern zufriedenzustellen (Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 12.05.2009 - 5 A 4/07- ).
  • VG München, 08.01.2007 - M 19 D 06.3930
    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2011 - 9 A 2/09
    Ein Bestreiten zu diesem Zeitpunkt wäre aussichtslos gewesen (s. Verwaltungsgericht Göttingen, a. a. O., mit Hinweis auf VG München, Urteil vom 08.01.2007 - M 19 D 06.3930 -, juris).
  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2011 - 9 A 2/09
    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten, kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Rn. 19 a. a. O.; Urteile vom 06.07.2000 - BVerwG 2 WD 9.00 - und 25.09.2007 - BVerwG 2 WD 19.06 -, jeweils juris).
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   VG Lüneburg, 03.03.2010 - 9 A 2/09   

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VG Lüneburg, 03.03.2010 - 9 A 2/09 (https://dejure.org/2010,95446)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 03.03.2010 - 9 A 2/09 (https://dejure.org/2010,95446)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 03. März 2010 - 9 A 2/09 (https://dejure.org/2010,95446)
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   BVerwG, 15.06.2009 - 9 A 2.09   

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BVerwG, 15.06.2009 - 9 A 2.09 (https://dejure.org/2009,75894)
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