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   VGH Hessen, 30.08.2010 - 9 A 2034/09   

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VGH Hessen, 30.08.2010 - 9 A 2034/09 (https://dejure.org/2010,32591)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.08.2010 - 9 A 2034/09 (https://dejure.org/2010,32591)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. August 2010 - 9 A 2034/09 (https://dejure.org/2010,32591)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2010 - 9 A 2034/09
    Auch ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Juli 1997, - 1 C 15/06 - Urteil vom 10. November 2009, - 1 C 24.08 -), dass Zeiten des Asylverfahrens nicht einer weiteren anrechenbaren Zeit unmittelbar vorangehen müssten, um im Rahmen von § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG anrechenbar zu sein.

    Vielmehr ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift, nach der der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit sieben Jahren erforderlich ist, eindeutig, dass nur ein durchgehender Besitz der Aufenthaltserlaubnis den Anforderungen dieser Vorschrift genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 24.08 - Juris-Umdruck Rz. 15).

    Wenn schon die maßgebliche Anspruchsnorm einen ununterbrochenen Titelbesitz verlange, müsse dies auch für die Übergangsvorschrift gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 24.08 - Juris-Umdruck Rz. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1995 - 13 S 628/95

    Anrechnung der Dauer der Aufenthaltszeit eines vorangegangenen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2010 - 9 A 2034/09
    Der Senat habe sich in der Zulassungsentscheidung nicht zu der bereits im erstinstanzlichen Verfahren in Bezug genommenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Urteil vom 13. Oktober 1995 - 13 S 628/95 -) verhalten.

    20 Entgegen der Auffassung des Klägers, der sich insoweit insbesondere auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 35 Abs. 1 Satz 2 AuslG: Urteil vom 13. Oktober 1995 - 13 S 628/95 - Juris-Umdruck Rz. 22) bezieht, ist die Aufenthaltszeit während seines Asylverfahrens vom 3. Mai 1996 bis zum 23. März 2005 nicht auf die Siebenjahresfrist des § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG anzurechnen.

  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.08.2010 - 9 A 2034/09
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Januar 2002 - 1 C 6/01 - Juris-Umdruck Rz. 13) den Zeiten des ununterbrochenen Titelbesitzes die Zeiten gleichstehen, in denen der Ausländer nach einer vom Gericht inzidenter vorzunehmenden Prüfung einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gehabt hat, ergibt sich nichts anderes.
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