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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2005 - 9 A 4623/03   

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https://dejure.org/2005,17298
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2005 - 9 A 4623/03 (https://dejure.org/2005,17298)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.2005 - 9 A 4623/03 (https://dejure.org/2005,17298)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 (https://dejure.org/2005,17298)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2005 - 9 A 3590/03

    Gebührenfreiheit einer Anstalt des öffentlichen Rechts im Fall einer Entscheidung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2005 - 9 A 4623/03
    Der Senat hat bereits in seinem ebenfalls die Klägerin betreffenden Beschluss vom 2. Februar 2005 - 9 A 3590/03 - unter Abhandlung der im anhängigen Verfahren erneut wiederholten generellen Rügen des Klägers entschieden, dass der Kläger als Folge des Inkrafttretens der Verordnung über die Errichtung des Klinikums C. der Universität C. als Anstalt des öffentlichen Rechts vom 1. Dezember 2000 (GVBl. 2000, 734) - ErrV - ab dem 1. Januar 2001 grundsätzlich nicht (mehr) zu den von § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW erfassten juristischen Personen zählt und dass auch eine analoge Anwendung der Bestimmung auf ihn nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 43.09

    Gebühr; Gebührenerhebung; persönliche Gebührenfreiheit; Gebührenbefreiung;

    § 5 Abs. 1 Nr. 2 GebOSt knüpft - nicht anders als der inhaltsgleiche § 2 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) und der wortgleiche § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) - daran an, wie die entsprechende juristische Person des öffentlichen Rechts haushaltstechnisch geführt wird (vgl. zu § 2 Abs. 1 GKG: BFH, Beschluss vom 9. Oktober 1974 - VII B 81/73 - BFHE 113, 496 ; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 108/76 (KG) - MDR 1982, 399 und vom 16. Januar 1997 - IX ZR 40/96 - MDR 1997, 503 ; KG Berlin, Beschluss vom 4. April 1995 - 1 W 2907/94 - JurBüro 1996, 42) sowie zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NW OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 - juris, Rn. 3 und VG Braunschweig, Urteil vom 31. Oktober 2007 - 1 A 341/06 - juris Rn. 24 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2007 - 10 K 6670/03

    Baugenehmigungsgebühren, Gebührenbefreiung, Studentenwerk, Haushaltsplan des

    vgl. OVG Münster, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 -, JURIS.

    Zu den oben angesprochenen Rechtsverordnungen über die Errichtung der Universitätskliniken als Anstalten des öffentlichen Rechts hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Entscheidungen vom 2. Februar 2005 - 9 A 3590/03 - und 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 -, jeweils JURIS, ausgeführt, dass in den angesprochenen Rechtsverordnungen die selbständige Wirtschaftsführung der Universitätskliniken ohne Eingliederung in den Landeshaushalt bei zugleich bloßer Gewährträgerschaft des Landes festgelegt sei und deshalb die Voraussetzungen für eine Gebührenfreiheit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW nicht vorlägen.

  • VG Braunschweig, 31.10.2007 - 1 A 341/06

    Persönliche Gebührenbefreiung eines Universitätsklinikums

    Die Regelung knüpft ausschließlich an die haushaltstechnische Führung der jeweiligen juristischen Person an (vgl. für die gleichlautende Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2005 - 9 A 4623/03-, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24.01.2007 - 10 K 6670/03 -, juris; vgl. für die inhaltsgleiche Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG: Oestereich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, Stand April 2007, § 2 Rn. 13).
  • VG Köln, 09.11.2007 - 25 K 4096/06

    Befreiung von der Zahlung der Gebühren für die Durchführung einer klinischen

    Die Regelung knüpft ausschließlich an die haushaltstechnische Führung der jeweiligen juristischen Person an (vgl. für die gleichlautende Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2005 - 9 A 4623/03-, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24.01.2007 - 10 K 6670/03 -, juris; vgl. für die inhaltsgleiche Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG: Oestereich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, Stand April 2007, § 2 Rn. 13).
  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2010 - 16 K 4024/07

    Globalhaushalt, persönliche Gebührenfreiheit, kaufmännisches Rechnungswesen,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 -.
  • VG Köln, 09.11.2007 - 25 K 661/07

    Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids des Bundesinstituts für Arzneimittel- und

    Im angefochtenen Widerspruchsbescheid hat die Beklagte bereits zutreffend auf die Rechtsprechung der Kammer und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zu den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen hingewiesen, die als Folge ihrer rechtlichen Verselbständigung ebenfalls nicht (mehr) zu den von der Gebührenfreiheit erfassten juristischen Personen zählen, vgl. Urteile der Kammer vom 13. Juni 2003 - 25 K 8579/02 - und vom 26. September 2003 - 25 K 522/03 -, bestätigt durch die Beschlüsse des OVG NRW vom 02. Februar 2005 - 9 A 3590/03 - und vom 24. Februar 2005 - 9 A 4623/03 - (jeweils zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW).
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