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   VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09   

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VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09 (https://dejure.org/2009,21127)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 23.11.2009 - 9 A 5/09 (https://dejure.org/2009,21127)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 23. November 2009 - 9 A 5/09 (https://dejure.org/2009,21127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Disziplinarrechtliche Ahndung des Nichtüberprüfens einer Besoldungsmitteilung durch Verhängung einer Geldbuße

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    12 ; BBesG; 34 ; BeamtStG; 47 ; BeamtStG; 55 ; NDiszG
    Besoldungsmitteilung; Dienstvergehen; Überprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstvergehen durch Nichtprüfung der Besoldungsmitteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besoldungsmitteilung; Dienstvergehen; Überprüfung

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1987, - BVerwG 2 C 4.85 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 12; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1987, - BVerwG 2 C 9.85 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 13; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1990, - BVerwG 6 C 41.88 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 17).

    Für das Erkennenmüssen kommt es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Beamten / Soldaten an (BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, - BVerwG 2 C 14.81 -, Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 3; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1990 -, BVerwG 6 C 41.88 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 17).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 A 5.03

    Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen; Ungekürzte Weiterzahlung einer

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09
    Dienstbezüge sind zuviel gezahlt, wenn sie ohne rechtlichen Grund gezahlt sind (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2004, - BVerwG 2 A 5.03 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 31).

    Demgegenüber kann von Beamten, die mit Besoldungsangelegenheiten nicht dienstlich befasst sind, mehr als ein besoldungsrechtliches Grundwissen in diesem Sinne nicht erwartet werden (BVerwG, Beschluss vom 29. April 2004, - BVerwG 2 A 5.03 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 31).

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 9.85

    Überzahlter Anwärterverheiratetenzuschlag - Ehegatte im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1987, - BVerwG 2 C 4.85 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 12; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1987, - BVerwG 2 C 9.85 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 13; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1990, - BVerwG 6 C 41.88 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 17).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09
    Für das Erkennenmüssen kommt es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Beamten / Soldaten an (BVerwG, Urteil vom 25. November 1982, - BVerwG 2 C 14.81 -, Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 3; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1990 -, BVerwG 6 C 41.88 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 17).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2009 - 5 LA 273/06

    Zulässigkeit einer Berufung auf die Verjährungseinrede gegenüber dem Anspruch

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09
    Von jedem Beamten / Soldaten ist zu erwarten, dass er die Grundprinzipien des Beamtenrechts, sein eigenes statusrechtliches Amt nebst besoldungsrechtlicher Einstufung sowie die ihm zustehenden Besoldungsbestandteile wie Grundgehalt, Familienzuschlag und wohl auch die ihm zustehenden Zulagen kennt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Januar 2009, - 5 LA 273/06 -, Juris).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09
    Durch die Forderung nach einem gewissen Gewicht der Dienstpflichtverletzung bzw. ihrer Evidenz sollen Bagatellverfehlungen aus dem Kreis der ahndbaren Verfehlungen ausgefiltert werden (Bieler / Lukat, Einleitung B, Rdnr. 7; Gansen, a.a.O., Rn. 21): Nur bei einem für den Einzelfall zu konkretisierenden Minimum an Gewicht und an Evidenz kann von einer Pflichtverletzung gesprochen werden (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975, - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334-391).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04

    Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen;

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09
    Bei dieser Prüfung hat die Disziplinarkammer in Anwendung der in § 14 Abs. 1 NDiszG niedergelegten Grundsätze innerhalb der durch die Verfügung vorgegebenen Disziplinarmaßnahmeobergrenze eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen und kann dabei die Würdigung der Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einschließen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005, - BVerwG 2 A 4.04 -, NVwZ-RR 2006, 485-489).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85

    Beamtenrecht - Besoldung - Rückforderung - Ehegatte im öffentlichen Dienst

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1987, - BVerwG 2 C 4.85 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 12; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1987, - BVerwG 2 C 9.85 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 13; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1990, - BVerwG 6 C 41.88 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - 21d A 3600/06

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09
    In diese von der Kammer zu treffende Ermessensentscheidung über die Disziplinarmaßnahme sind unter anderem die Schwere des (unterstellten) Dienstvergehens, das Persönlichkeitsbild des Beamten sowie der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit, aber auch etwa das weitere Verhalten des Beamten nach dem Pflichtenverstoß einzustellen (Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 19. September 2007, - 21d A 3600/06.O -, Juris).
  • VG München, 16.02.2009 - M 19 DB 08.259

    Ermessensfehlerhafte Bemessung der Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09
    Da die in § 14 Abs. 1 NDiszG enthaltene Aufzählung der Kriterien, an der sich die Disziplinarbehörde zu orientieren hat, nicht abschließend ist, muss eine Disziplinarmaßnahme insbesondere auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (VG München, Urteil vom 16. Februar 2009, - M 19 DB 08.259 -, Juris).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2014 - 20 BD 1/14

    Zusätzliche Rechtfertigung eines disziplinarrechtlichen Einschreitens gegen den

    Dazu ist es erforderlich, dass der Verstoß des jeweiligen Beamten ein gewisses Gewicht hat (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 23.11.2009 - 9 A 5/09 -, juris Rdnr. 49, unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rdnr. 45; vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 21.2.2013 - OVG 81 D 2.10 -, juris Rdnr. 80).

    Stellt man in diesen Fällen für die Frage der Disziplinarwürdigkeit darauf ab, dass ein hoher Schaden und ein "eklatanter" Fall einer unterlassenen Prüfung vorliegen muss (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 23.11.2009, a. a. O., Rdnr. 50), so bestand im vorliegenden Fall kein Anlass für ein disziplinarrechtliches Einschreiten.

  • VG Wiesbaden, 20.01.2011 - 28 K 547/10

    Klage auf Zurückstufung eines Polizeibeamten

    Durch die Forderung nach einem gewissen Gewicht der Dienstpflichtverletzung sollen Bagatellverfehlungen ausgefiltert werden (VG Osnabrück, Urteil vom 23.11.2009 - 9 A 5/09 - zitiert nach Juris).

    Auch ist hier ein Unrechtsgehalt, der - wenn überhaupt - über eine bloße Unkorrektheit hinausgeht, nicht zu erkennen (VG Osnabrück, Urteil vom 23.11.2009 - 9 A 5/09 -, zitiert nach Juris).

  • VG Berlin, 14.06.2016 - 80 K 18.15

    Überzahlung von Dienstbezügen; Disziplinarverfahren wegen des Unterlassens der

    Während für die besoldungsrechtliche Seite der Ausgleich rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen im Vordergrund steht, und die verschärfte Haftung dem Umstand Rechnung trägt, dass die Alimentation des Beamten regelmäßig zu dessen Lebensführung verwandt wird, sodass regelmäßig ohne die Regelung des § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG Entreicherung eintreten würde, sind Sinn und Zweck des Disziplinarrechts die Einwirkung auf den seine Pflichten verletzenden Beamten (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 23. November 2009 - 9 A 5/09 -, juris Rn. 46).

    Soweit die Rechtsprechung eine solche - aus der Treuepflicht abgeleitete - selbständige Dienstpflicht in den wenigen zu dieser Frage vorliegenden disziplinarrechtlichen Entscheidungen angenommen hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 2014 - 20 BD 1/14 - juris Rn. 33; BayVGH, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 16a DZ 12.433 - juris Rn. 4; VG Osnabrück, Urteil vom 23. November 2009 - 9 A 5/09 - juris Rn. 50) haben die Gerichte dies allerdings ohne Weiteres mit den aus der bereicherungsrechtlichen Rechtsprechung bekannten Maßstäben begründet und die Frage eines disziplinarwürdigen Dienstvergehens schließlich von der - unterschiedlich begründeten - Erheblichkeit der Pflichtverletzung abhängig gemacht.

  • VG Wiesbaden, 31.01.2013 - 25 K 812/11

    Orientierungsrahmen für die Zumessungserwägungen bei außerdienstlicher

    Erforderlich ist, dass das Verhalten ein gewisses Gewicht, eine gewisse Evidenz hat, damit die Schwelle zur disziplinaren Relevanz überschritten ist (BVerwG, Urteil vom 19.10.2005 - 1 D 14/04 -, juris Rdnr. 45ff; VG Berlin, Urteil vom 12.03.2010 - 80 K 27.09 OL -, juris Rdnr. 21; VG Osnabrück, Urteil vom 23.11.2009 - 9 A 5/09 -, juris Rdnr. 49).
  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 16a DZ 12.433

    Disziplinarverfügung; Überzahlung von Dienstbezügen; Höhe der Überzahlung

    An dieser Schwelle hat jedoch die disziplinarrechtliche Relevanz der Dienstpflichtverletzung anzusetzen (vergl. hierzu auch VG Osnabrück v. 23.11.2009 - 9 A 5/09 - juris RdNrn. 48 - 50).
  • VG Wiesbaden, 16.07.2019 - 28 K 703/15

    Verweis gegen Bürgermeister wegen der Nichtbeachtung kommunal-, haushalts- und

    Der Verletzung der Wohlverhaltenspflicht kommt vorliegend auch disziplinare Relevanz zu, da das Verhalten des Klägers dazu geeignet ist, das berufserforderliche Ansehen oder das Vertrauen zu beeinträchtigen (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 23. November 2009 - 9 A 5/09 - Rn. 48, 49, juris).
  • VG München, 17.01.2012 - M 13 DB 11.506

    Monatliche Überzahlung von 560 EUR; 8 Monate

    Eine bloße "Unkorrektheit" (so VG Osnabrück Urteil vom 23.11.2009 9 A 5/09: monatliche Überzahlung von 23, 01 EUR) liegt angesichts der erheblichen Überzahlungen hier nicht vor.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.2010 - 9 A 5.09   

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BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2010 - 9 A 5.09 (https://dejure.org/2010,33353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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