Rechtsprechung
   VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3724
VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11 (https://dejure.org/2011,3724)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.09.2011 - 9 A 90/11 (https://dejure.org/2011,3724)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. September 2011 - 9 A 90/11 (https://dejure.org/2011,3724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 S. 2 BauGB; § 11 Abs. 2 BauGB; § 54a BUrkG
    Vereinbarung über dem Rat einer Gemeinde bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrages bekannten Folgekosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung über dem Rat einer Gemeinde bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrages bekannten Folgekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Erfolg des Erschließungsträgers im Streit um städtebauliche Verträge in Pattensen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erschließungsverträge und ihre Wirksamkeitserfordernisse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um städtebaulichen Vertrag in Pattensen erneut vor Gericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 29.10.2010 - 9 B 9.10

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekosten; salvatorische Vertragsklausel; Heilung;

    Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11
    Nur wenn die vereinbarten Beträge durch den Vertrag in bestimmter Höhe bestimmten Folgemaßnahmen zugeordnet werden, lässt sich gerichtlich überprüfen, ob das Kausalitätserfordernis gewahrt ist (BVerwG, Urt. v. 6. Juli 1973, a.a.O.; vgl. auch Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.; Urt. v. 29.10.2010 - 9 B 9/10 -, juris).

    Das kann auch zu einer Heilung von Verstößen gegen das Koppelungsverbot führen (BVerwG, Urt. v. 29.10.2010, a.a.O.; OVG Koblenz, Urt. v. 16.09.2009, a.a.O.).

    Eine solche Klausel ist grundsätzlich in öffentlich-rechtlichen Verträgen zulässig (Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 55 Rn. 57), denn "für die Wahrung des Gebots der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung macht es keinen Unterschied, ob bereits die ursprüngliche vertragliche Regelung den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder ob eine gesetzeskonforme Regelung in Anwendung einer salvatorischen Klausel nachträglich in den Vertrag Eingang findet" (BVerwG, Urt. v. 29.10.2010, a.a.O.).

    Entsprechend erachtet die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.10.2010, a.a.O.) eine Vertragsanpassung in einem Fall für zulässig, in dem vom Text eines Vertragsentwurfes im Rahmen der Vertragsverhandlungen Abstand genommen wurde, weil die genauen Kosten nicht exakt ermittelt werden konnten.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.10.2010, a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urt. v. 16.09.2009, a.a.O.) ist eine Vertragsanpassung möglich, wenn nur ein Teil der vereinbarten Leistungen angemessen im Sinne von § 11 Abs. 2 S. 1 BauGB ist.

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11
    Die übrigen in § 4 Abs. 1 SV ausdrücklich aufgeführten Maßnahmen, für die die Beklagte Mittel aufgewandt hat - "Erweiterung des Kindergartens um zwei Gruppen", "Erweiterung der Grundschule um einen Zug" und "Erweiterung des Rathauses", stellen zwar grundsätzlich städtebauliche Maßnahmen dar, für die eine Gemeinde nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB Folgekosten erheben darf, weil sie der Allgemeinheit dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 15/07 -, juris).

    Ein solches Konzept muss danach vom Rat der Gemeinde beschlossen werden und damit von seiner planerischen und gestaltenden Willensbildung gedeckt sein (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.).

    Nur wenn die vereinbarten Beträge durch den Vertrag in bestimmter Höhe bestimmten Folgemaßnahmen zugeordnet werden, lässt sich gerichtlich überprüfen, ob das Kausalitätserfordernis gewahrt ist (BVerwG, Urt. v. 6. Juli 1973, a.a.O.; vgl. auch Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.; Urt. v. 29.10.2010 - 9 B 9/10 -, juris).

    Dazu müssen jedoch besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 16.05.2000 - 4 C 4/99 -, BVerwGE 111, 162, 174, juris; Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11
    Erstattungsansprüche teilen als gleichsam umgekehrte Leistungsansprüche die Rechtsnatur des ihnen entsprechenden Leistungsanspruchs (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - BVerwG 4 C 6.76 -, BVerwGE 55, 337, 339; Urt. v. 23.08.1991 - BVerwG 8 C 61.90 -, BVerwGE 89, 7, 9; BVerwG, Urt. v. 16.05.2000 - BVerwG 4 C 4.99 -, BVerwGE 111, 162, 164 f.).

    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 - BVerwG 4 C 4.99 -, BVerwGE 111, 162, 173; im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 -, NVwZ 1991, 583, 587 f. zu nichtigen Folgelastenverträgen).".

    Dazu müssen jedoch besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 16.05.2000 - 4 C 4/99 -, BVerwGE 111, 162, 174, juris; Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11
    Das Koppelungsverbot soll verhindern, dass die Gemeinde die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben sachwidrig von einer wirtschaftlichen Gegenleistung abhängig macht, abgabenrechtlich nicht vorgesehene Einnahmen erzielt oder Kostentragungsregelungen umgeht (BVerwG, Urt. v. 06.07.1973 - IV C 22.72 -, juris ).

    Das Gebot der Angemessenheit verlangt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde nicht außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der von der Behörde zu erbringenden Leistung steht und dass auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung bedeutet (BVerwG, Urt. v. 06.07.1973, a.a.O. und v. 25.11.2005 - 4 C 15/04 -, juris).

    Vielmehr stellt die Leistung des Vertragspartners eine Art Aufwendungsersatz dar (BVerwG, Urt. v. 06.07.1973, a.a.O.; Bunzel u.a., Städtebauliche Verträge, 3. Auflage, S. 38).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 1 LC 86/09

    Berücksichtigung einer Steigerung des Grundstückswerts bei der Angemessenheit der

    Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11
    An der Verursachung fehlt es, wenn Folgeeinrichtungen ohne Bezug auf ein Gesamtkonzept errichtet werden und die Gemeinde erst nachträglich den Gedanken fasst, diese Einrichtungen über künftige Folgekostenverträge zu finanzieren (Nds. OVG, Urt. v. 19.05.2011 - 1 LC 86/09 -, juris).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 19.05.2011, a.a.O.) hält hierzu im Regelfall eine Prognose der Bevölkerungsentwicklung, die Festlegung der zu entwickelnden Wohnbauflächen, die Prognose des Bedarfs an Folgeeinrichtungen und ihrer Kosten sowie eine Darstellung des Berechnungsmodus für die Folgekostenbeiträge für erforderlich.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11
    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 - BVerwG 4 C 4.99 -, BVerwGE 111, 162, 173; im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 -, NVwZ 1991, 583, 587 f. zu nichtigen Folgelastenverträgen).".
  • VG Hannover, 28.06.2005 - 4 A 5928/04

    Folgekosten für die Errichtung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

    Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11
    Hierzu hat das Gericht im Urteil vom 28.05.2005 (- 4 A 5928/04 -, juris) ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine "Verzinsung" wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil zwar § 818 Abs. 1 BGB auch in dieser Konstellation entsprechend anzuwenden ist, der Staat aber öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (BVerwG, Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 38/97 -, juris; Urt. v. 30.04.2003 - 6 C 5/02 -, juris; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01

    Umlegung, freiwillige; Vertrag, städtebaulicher; Vorteilsausgleich;

    Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11
    Hat ein Bürger durch die Übernahme von Kosten gegenüber einer Behörde keinen endgültigen Nachteil erlitten, weil er diese Kosten vertraglich weitergegeben hat, kann die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gegen die Behörde, mit dem die Rückerstattung der an die Behörde geleisteten Kosten gefordert wird, treuwidrig sein (BVerwG, Beschl. v. 17.7.2001 - 4 B 24/01 -, NVwZ 2002, 473, juris; Nds. OVG Urt. v. 10.07.2007 - 1 LC 200/5 -, juris).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

    Auszug aus VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine "Verzinsung" wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht, weil zwar § 818 Abs. 1 BGB auch in dieser Konstellation entsprechend anzuwenden ist, der Staat aber öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (BVerwG, Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 38/97 -, juris; Urt. v. 30.04.2003 - 6 C 5/02 -, juris; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 639/02

    Zulässigkeit städtebaulicher Folgekostenverträge im Rahmen einer Angebotsplanung

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10312/89

    Teilungsgenehmigung; Gemeinde; Anspruch; Vertrag; Zahlung; Abgeltung; Vorteil

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 4 ME 326/08

    Bestimmung des Klagegegners bei Geltendmachung eines Anspruches eines Kindes auf

  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90

    Recht zur Benutzung von Sewasserstraßen - Brodersbyer Noors

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

  • BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05

    Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; Teilnichtigkeit eines Vertrages

  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - 9. Kammer - vom 15. September 2011 - 9 A 90/11 - im Hinblick auf Nr. 11. 2. des Tenors zu ändern und die Klage insoweit abzuweisen.
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

    Die entsprechende Klage hatte Erfolg; die Beklagte wurde zur Zahlung i. H. v. 609.930,70 EUR verurteilt (VG Hannover, Urteil vom 15.9.2011 - 9 A 90/11 - nachfolgend NdsOVG, Urteil vom 18.2.2016 - 1 LC 28/12 -).

    Dass es sich bei der geänderten Formulierung nicht lediglich um eine reine "Formalie" ohne inhaltliche Bedeutung handelt, sondern dass mit § 9 Abs. 2 des Erschließungsvertrages für den II. Bauabschnitt eine auch materiell-rechtlich von den vorhergehenden Erschließungsverträgen abweichende Regelung getroffen werden sollte, ergibt sich zudem daraus, dass das Verwaltungsgericht Hannover betreffend den städtebaulichen Vertrag und den Erschließungsvertrag für den I. Bauabschnitt mit Urteilen vom 15. September 2011 (9 A 90/11 und 9 A 2836/11) rechtliche Mängel - wenn auch nicht bezüglich des § 9 Abs. 2 des Erschließungsvertrages für den I. Bauabschnitt - festgestellt hatte.

  • VG Schleswig, 17.12.2014 - 9 A 283/09

    Rückabwicklung einer Folgekostenregelung in einem städtebaulichen Vertrag

    Selbst wenn man unterstelle, dass die geleisteten Infrastrukturkosten in die Kalkulation des Kaufpreises eingeflossen seien, sei mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover (Urteil vom 15.09.2011 - 9 A 90/11 - juris) davon auszugehen, dass eine Einpreisung nicht zwingend zur Folge hätte, dass die Rückforderung auch treuwidrig sei.

    Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover (Urteil vom 15.09.2011 - 9 A 90/11 - juris), nach der eine Rückforderung auch dann mit Treu und Glauben vereinbar sei, wenn der Inverstor die Folgekosten bei der Kaufpreisgestaltung berücksichtigt und den Kaufpreis realisiert habe, da es im unternehmerischen Risiko des Investors stehe, ob er den gezahlten Betrag über eine Vermarktung der Grundstücke erwirtschaften könne.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19

    Ablösung; Beitragsfestsetzung; Beitragssatz; Erschließungsvertrag; Kalkulation;

    Die entsprechende Klage hatte Erfolg; die Beklagte wurde zur Zahlung i. H. v. 609.930,70 EUR verurteilt (VG Hannover, Urteil vom 15.9.2011 - 9 A 90/11 - nachfolgend NdsOVG, Urteil vom 18.2.2016 - 1 LC 28/12 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht