Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 9 AL 138/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 22.03.2011 - S 24 AL 820/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 9 AL 138/11
- BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R
- BSG - B 12 AL 1/13 R (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 171/06 B
Arbeitslosengeldanspruch, Übergangsgeldbezug, Teilnahme an einer berufsfördernden …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 9 AL 138/11
Der Bezug von Übergangsgeld begründe ein Versicherungspflichtverhältnis in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung lediglich bei einer Teilnahme an einer Maßnahme der medizinischen Rehabiliation, nicht aber bei Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (unter Bezugnahme auf BSG, Beschluss vom 21.03.2007, B 11a AL 171/06 B).Auch enthalten die Gesetzesmaterialien zu § 26 Abs. 2 SGB III die Aussage, Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld während der Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme der Rehabilitation seien weder als Zeiten einer Beschäftigung zu behandeln, noch sonst als Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses zu berücksichtigen (BSG, Beschluss vom 21.03.2007, Az. B 11a AL 171/06 B, unter Bezugnahme auf BT-Drucks 13/4941, S. 158).
- BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R
Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 9 AL 138/11
Da auf einen Weiterversicherungsantrag hin die Versicherungspflicht nach § 28a SGB III kraft Gesetzes eintritt, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind, bedurfte es demgegenüber keines Verpflichtungsantrages (BSG, Urteil vom 30.03.2011, Az. B 12 AL 2/10 R, Rn 12)- Die Klage ist jedoch unbegründet.Die Versicherungsberechtigung setzt nach dem im Gesetzestext zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers somit eine hinreichende Nähe zur Arbeitslosenversicherung in der Zeit voraus, welche der möglichen freiwilligen Versicherung unmittelbar vorausging, wobei diese Nähebeziehung auf drei verschiedene Arten - nämlich durch ein Versicherungspflichtverhältnis, den Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III oder das Durchlaufen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Sinne der §§ 260 ff. SGB III (in der bis zum 31.03.2012 geltenden Fassung = a.F.) - hergestellt sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.2011, Az. B 12 AL 2/10 R, Rn 18).
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 13 AL 1008/10
Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 9 AL 138/11
Es kann deshalb dahinstehen, ob etwas anderes für den Fall zu gelten hat, in welchem ein Arbeitslosengeldanspruch unmittelbar vor Aufnahme der zur freiwilligen Versicherung berechtigenden Tätigkeit wegen Verhängung einer Sperrzeit zum Ruhen gekommen ist (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2011, Az. L 13 AL 1008/10). - Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 9 AL 138/11
Das Ergebnis dieser Auslegung nach dem Wortlaut deckt sich mit dem Willen des historischen Gesetzgebers bei Einführung des § 28a SGB III. So heißt es in der Begründung zu dem seinerzeit grundlegenden Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eines Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 05.09.2003 (BT-Drucksache 15/1515, S. 78):. - Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 9 AL 138/11
Auch enthalten die Gesetzesmaterialien zu § 26 Abs. 2 SGB III die Aussage, Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld während der Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme der Rehabilitation seien weder als Zeiten einer Beschäftigung zu behandeln, noch sonst als Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses zu berücksichtigen (BSG, Beschluss vom 21.03.2007, Az. B 11a AL 171/06 B, unter Bezugnahme auf BT-Drucks 13/4941, S. 158).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2015 - L 20 AL 22/14
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaftszeit durch Rentner nur …
Nach allgemeinem Sprachgebrauch wird eine Leistung erst dann "bezogen", wenn sie tatsächlich zufließt bzw. erhalten wird (so BSG, Urteil vom 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R (Terminbericht Nr. 58/14, abrufbar unter www.bundessozialgericht.de); vorgehend LSG NRW, Urteil vom 22.11.2012 - L 9 AL 138/11 Rn. 26).