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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2012 - L 9 AS 591/12 B |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.08.2012 - L 9 AS 591/12 B (https://dejure.org/2012,128164)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. August 2012 - L 9 AS 591/12 B (https://dejure.org/2012,128164)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 26.04.2012 - S 49 AS 2835/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2012 - L 9 AS 591/12 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2012 - L 9 AS 591/12
PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, Az.: 1 BvR 81/00 -zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen-).Soweit auch schwierigere, noch nicht geklärte Rechtsfragen im PKH-Verfahren entschieden würden, würde dies den Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit verletzen (BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000 - 1 BvR 81/00 - Juris- Rdnr. 17).
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2012 - L 9 AS 591/12
Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1 i. V. m. 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Rechtssuchenden hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26. April 1988 - Az.: 1 BvL 84/86).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 7 AS 1026/18 Die hiergegen am 14. Mai 2010 eingereichte und beim Sozialgericht Braunschweig (SG) zuletzt zum dortigen Aktenzeichen S 49 AS 2835/10 geführte Klage nahm die Klägerin am 6. September 2012 zurück nach Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch Beschluss des SG vom 26. April 2012 und Beschwerdebeschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. August 2012 zum Aktenzeichen L 9 AS 591/12 B.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2017 - L 7 AS 1798/15 Im Rahmen ihrer nach erfolglosem Widerspruch (Widerspruchsbescheid vom 9. April 2010) zum Sozialgericht (SG) Braunschweig erhobenen, dort unter dem Aktenzeichen S 49 AS 2835/10 geführten, Klage blieb der Antrag auf Prozesskostenhilfe auch im sich anschließenden Beschwerdeverfahren erfolglos (Beschlüsse des SG vom 26. April 2012 und des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14. August 2012 - L 9 AS 591/12 B -).