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   BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15   

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https://dejure.org/2015,27178
BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15 (https://dejure.org/2015,27178)
BAG, Entscheidung vom 08.09.2015 - 9 AZB 21/15 (https://dejure.org/2015,27178)
BAG, Entscheidung vom 08. September 2015 - 9 AZB 21/15 (https://dejure.org/2015,27178)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 3 ArbGG, § 17a Abs 4 GVG, § 48 Abs 1 Nr 2 ArbGG, § 576 Abs 3 ZPO, § 577 Abs 2 S 3 ZPO
    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer - Abberufung

  • IWW

    § 30 BGB, § ... 5 Abs. 3 BetrVG, § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG, § 577 Abs. 2 ZPO, § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, § 17a Abs. 4 GVG, § 547 Nr. 1 ZPO, § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG, § 5 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 5 Abs. 1 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 91 Abs. 1, § 100 Abs. 4 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG, § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für die Klage eines angestellten Verbandsgeschäftsführers

  • bag-urteil.com

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit des Rechtswegs bei angestelltem Verbandsgeschäftsführer nach Beendigung der Vertretungsbefugnis - Et-et- und Aut-aut-Fälle

  • rewis.io

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer - Abberufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für die Klage eines angestellten Verbandsgeschäftsführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der angestellte Verbandsgeschäftsführer - und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für die Klage eines angestellten Verbandsgeschäftsführers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer - Beendigung der Vertretungsbefugnis - Et-et- und Aut-aut-Fälle

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Rechtsweg bei Klagen von Organvertretern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vereinsgeschäftsführer klagte vor dem Arbeitsgericht - war das richtig?

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsweg für Geschäftsführerklagen nach Abberufung

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Rechtswegeröffnung zur Arbeitsgerichtsbarkeit - Geschäftsführer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3469
  • NZA 2015, 1342
  • BB 2015, 2611
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von

    Auszug aus BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
    Durch Parteivereinbarung kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abbedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzes nicht eingeschränkt werden (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 17; 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 84, 108) .

    Haben die Parteien dagegen ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch regelmäßig als solches einzuordnen (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 19; 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - aaO) .

  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14

    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
    Da es sich bei der Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt, ist sie nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG ebenfalls durch die Kammer unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu treffen (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 12 f. mwN) .

    Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 547 Nr. 1 ZPO) ist ein grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachtender Verfahrensmangel, der gemäß § 576 Abs. 3, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rüge hin beachtet werden darf (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 43/14 - Rn. 14) .

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Auszug aus BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
    Sie soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Vertretungsorgane mit der juristischen Person keinen Rechtsstreit im "Arbeitgeberlager" vor dem Arbeitsgericht führen (vgl. BAG 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 107, 165) .

    So ist anerkannt, dass die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift auch dann nicht gegeben ist, wenn Klage mit einem Sic-non-Antrag erhoben wird (vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZB 36/06 - Rn. 7, BAGE 120, 92; vgl. auch BAG 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 107, 165; GMP/Müller-Glöge aaO) .

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
    Durch Parteivereinbarung kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abbedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzes nicht eingeschränkt werden (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 17; 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 84, 108) .

    Haben die Parteien dagegen ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch regelmäßig als solches einzuordnen (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 19; 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - aaO) .

  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
    Das gilt auch dann, wenn die Abberufung erst nach Eingang der Klage erfolgt (ausführlich BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 28 ff.) .
  • LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine

    Auszug aus BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2015 - 4 Ta 300/14 (6) - aufgehoben.
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06

    Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF

    Auszug aus BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
    Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 1031/06 - Rn. 19, BAGE 123, 255) .
  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbeziehung die ordentlichen Gerichte berufen, solange die Fiktion Wirkung entfaltet (BAG 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 12 mwN, BAGE 139, 63) .
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    Auszug aus BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15
    So ist anerkannt, dass die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift auch dann nicht gegeben ist, wenn Klage mit einem Sic-non-Antrag erhoben wird (vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZB 36/06 - Rn. 7, BAGE 120, 92; vgl. auch BAG 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 107, 165; GMP/Müller-Glöge aaO) .
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    § 5 ArbGG liegt keine unionsrechtliche Bestimmung zugrunde (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 5 Rn. 45a; Boemke RdA 2018, 1, 21 mwN; Reinfelder RdA 2016, 87, 89; Vielmeier NZA 2016, 1241; Lunk NJW 2015, 528) .

    (aa) Die Fallgruppen "sic non", "aut aut" und "et et" hat die Rechtsprechung im Hinblick auf die Frage entwickelt, welche Anforderungen an das klägerische Vorbringen zur Begründung der Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen in Abgrenzung zu den ordentlichen Gerichten zu stellen sind (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    Der Kläger war aufgrund privatrechtlichen Vertrags im Dienst der Beklagten zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit gegen Zahlung von Entgelt verpflichtet (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13 mwN) .

    In einem solchen Fall kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung nicht durch Vertragsbezeichnung abbedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzes dadurch eingeschränkt werden (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - aaO) .

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

    Dementsprechend ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen, wenn die Leistung von Diensten nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen Zahlung von Entgelt Schwerpunkt des durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Rechtsverhältnisses ist (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13) .
  • LAG Hamm, 07.06.2016 - 2 Ta 492/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für die Feststellung der

    1.Die Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG greift nur für die Dauer des Bestehens der Organbestellung ein (vgl. BAG, Beschluss vom 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342 ).

    Dies gilt auch dann, wenn die im Anstellungsvertrag vorgesehene Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH unterblieben ist oder die Organbestellung noch vor Abschluss des Rechtswegverfahrens durch Abberufung oder Amtsniederlegung beendet wird (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, NZA 2015, 180 ; Beschluss vom 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342 ).

    Soll dagegen nach dem Willen oder Vorstellungen der Parteien das Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis sein, so ist es jedenfalls regelmäßig auch als ein solches einzuordnen mit der Folge, dass für Streitigkeiten daraus der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zulässig ist (vgl. BAG, Beschluss vom 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ; Urteil vom 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris).

    Mit der Beendigung der Organstellung fällt daher gleichzeitig auch die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG weg, sodass die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten nicht mehr unabhängig von der Rechtsnatur des Anstellungsvertrages und den streitgegenständlichen Ansprüchen allein mit der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verneint werden kann, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden muss (vgl. BAG, Beschl. v. 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, DB 2011, 2386 ; Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, GmbHR 2013, 253; Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342 ; OLG München, Beschl. v. 27.10.2014 - 7 W 2097/14, NZA-RR 2014, 660).

    Dies gilt nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst auch dann, wenn die Abberufung oder die Amtsniederlegung noch während des anhängigen Rechtswegbestimmungsverfahrens erfolgt (vgl. BAG, Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ; Beschl. v. 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, NZA 2015, 180 ; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342 ).

    Denn in diesem Fall streiten die Parteien nicht nur über die Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch die angegriffene Kündigung, sondern gerade auch darüber, ob das streitgegenständliche Rechtsverhältnis entsprechend der Rechtsansicht des Klägers tatsächlich auch ein Arbeitsverhältnis ist, sodass diese Streitigkeit nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG von den Arbeitsgerichten zu entscheiden und die Klage mangels eines hilfsweise gestellten Verweisungsantrags abzuweisen ist, wenn das streitgegenständliche Vertragsverhältnis entgegen der Ansicht des Klägers kein Arbeitsverhältnis ist (vgl. BAG, Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, NZA 2013, 54 ; Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ; Beschl. v. 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, NJW 2015, 718; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15).

    Ob im Falle des Bestreitens der für die Annahme des Arbeitsverhältnisses streitigen Tatsachen ein Beweis zu erheben wäre (so BGH, Beschl. v. 27.10.2009 - VIII ZB 45/08, [...]; offen gelassen vom BAG, Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342 ) bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund des Vorbringens beider Parteien und der unstreitigen Tatsachen anzunehmen ist.

    Haben die Parteien dagegen ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch regelmäßig als solches einzuordnen (vgl. BAG, Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ; Urt. v. 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, [...]; LAG Köln, Beschluss vom 11.09.2013 - 11 Ta 377/11, [...]).

  • OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17

    Zulässiger Rechtsweg für die Klage des früheren Geschäftsführers einer GmbH

    § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Vertretungsorgane mit der juristischen Person keinen Rechtsstreit im "Arbeitgeberlager" vor dem Arbeitsgericht führen (BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ff., zitiert nach: juris, Rn. 14; Koch in: Erfurter Kommentar zur Arbeitsrecht, 18. Auflage 2018, zitiert nach: beck-online, § 5 Rn. 6).

    Deshalb fingiert die Norm, dass diese Personen keine Arbeitnehmer sind, unabhängig davon ein, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist (BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ff., zitiert nach: juris, Rn. 14; BAG, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 19).

    Für einen Rechtsstreit zwischen dem Vertretungsorgan und der juristischen Person sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig, solange die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG Wirkung entfaltet (BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ff., zitiert nach: juris, Rn. 14).

    Dabei ist nach Wegfall der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch für solche arbeitsrechtlichen Ansprüche eröffnet, die in einem Zeitraum begründet wurden, in dem die Organvertreterstellung noch bestanden hat (BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ff., zitiert nach: juris, Rn. 18; Koch in: Erfurter Kommentar zur Arbeitsrecht, 18. Auflage 2018, zitiert nach: beck-online, § 5 Rn. 7).

    Haben die Parteien ein Arbeitsverhältnis ausdrücklich vereinbart, so ist es regelmäßig als solches einzuordnen ( BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, GmbHR 2015, 1211 ff., zitiert nach: juris, Rn. 13 ) .

    Der durch das am 01.04.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.02.1017 (BGBl. I, 258 ff.) neu eingefügte § 611a BGB hat diese von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, zitiert nach: juris, Rn. 23; BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, GmbHR 2015, 1211 ff., zitiert nach: juris, Rn. 13) nunmehr auch gesetzlich niedergelegt (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, zitiert nach: juris, Rn. 23).

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist der objektive Geschäftsinhalt den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und der praktischen Durchführung des Vertrags zu entnehmen (BAG, Urteil vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, zitiert nach: juris, Rn. 23; BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, GmbHR 2015, 1211 ff., zitiert nach: juris, Rn. 13).

  • ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16

    Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung

    Ebenso geht das BAG davon aus, dass der Anwendungsbereich des Unionsrechts nicht bei der erstmaligen Befristung eines Arbeitsverhältnisses eröffnet ist (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 - Rn. 40 f., aaO) und für den Arbeitnehmerbegriff von § 5 Abs. 1 ArbGG legt es den allgemeinen nationalen Arbeitnehmerbegriff zugrunde (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 74 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 52; Vielmeier NZA 2016, 1241) .

    Haben die Parteien dagegen ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch regelmäßig als solches einzuordnen (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13 mwN, BB 2015, 2611) .

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter

    Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13) .

    Dementsprechend ist ein Arbeitsverhältnis anzunehmen, wenn die Leistung von Diensten nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen Zahlung von Entgelt Schwerpunkt des durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Rechtsverhältnisses ist (vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13) .

  • BAG, 22.11.2016 - 9 AZB 41/16

    Beamtete Professorin als Ärztliche Direktorin an einem Universitätsklinikum -

    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 13) .

    Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - aaO; 17. Juli 2007 - 9 AZR 1031/06 - Rn. 19, BAGE 123, 255) .

    Durch Parteivereinbarung kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abbedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzes nicht eingeschränkt werden (BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - aaO; 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 17) .

    Haben die Parteien dagegen ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch regelmäßig als solches einzuordnen (BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - aaO mwN) .

  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    Arbeitnehmer ist, wie nunmehr auch in § 611a BGB legal definiert, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG, Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, Rn. 13 mwN, juris).
  • BAG, 17.06.2020 - 7 AZR 398/18

    Auflösende Bedingung - Abberufung als Geschäftsführerin

    Leitende Angestellte sind regelmäßig Arbeitnehmer und keine freien Dienstnehmer (zu § 14 Abs. 2 KSchG vgl. APS/Biebl 5. Aufl. KSchG § 14 Rn. 15; Linck/Krause/Bayreuther/Bayreuther KSchG 16. Aufl. § 14 Rn. 18; zu § 5 Abs. 3 BetrVG vgl. BAG 8. September 2015 - 9 AZB 21/15 - Rn. 19) .
  • LAG Hamm, 05.03.2018 - 2 Ta 451/17

    Arbeitsrechtsweg für Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Geschäftsführers

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

  • LAG Hessen, 14.02.2019 - 10 Ta 350/18

    1. Bei einem sog. "aut-aut-Fall" reicht die schlüssige und substantiierte

  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

  • LAG Hamburg, 10.07.2017 - 4 Ta 10/17

    Abberufung Geschäftsführer - Kündigungsschutzklage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2019 - 9 Ta 2458/18

    Organ - Vorstand - Stiftung - organschaftliche Vertretungsbefugnis -

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2023 - 3 Ta 273/23

    Fremdgeschäftsführer im Arbeitsverhältnis; Unternehmensumwaldung

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 4/20 R

    Anspruch auf Insolvenzgeld Erforderlichkeit einer Tätigkeit als Arbeitnehmer für

  • LAG Hessen, 01.02.2022 - 19 Ta 507/21

    Annahme eines Arbeitsverhältnisses bei fehlender Bezeichnung anhand tatsächlicher

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 3 Ta 157/20

    Rechtswegbeschwerde; Keine Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung und

  • LAG Hessen, 04.01.2019 - 3 Ta 309/18

    § 17 a GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG, § 2 Abs. 1 ArbGG, § 5 ArbGG, § 92a Abs. 1 HGB, ...

  • ArbG Köln, 05.12.2018 - 9 Ca 5491/18
  • LAG Hamm, 04.05.2016 - 2 Ta 26/16

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Wegfall der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1

  • LAG Köln, 13.12.2019 - 9 Ta 186/19

    Rechtsweg - Geschäftsführer nach Abberufung - sic-non-Fall (hier abgelehnt)

  • LAG Hamm, 04.05.2016 - 2 Ta 556/15

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Wegfall der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär -

  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.07.2019 - 6 Ta 51/19

    Rechtsweg, Fremdgeschäftsführer

  • LAG Sachsen, 31.07.2023 - 2 Sa 277/18

    Kündigung; Feststellung einer Teilforderung zur Insolvenztabelle -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.04.2018 - 4 Sa 334/16

    Abwahl einer Geschäftsführerin eines Abwasserzweckverbandes

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22

    Rechtsweg für Zahlungsklage eines abberufenen Geschäftsführers; formwirksame

  • ArbG Düsseldorf, 23.09.2021 - 12 Ca 8032/20
  • ArbG Duisburg, 27.10.2016 - 1 Ca 31/16

    XArbeitnehmereigenschaft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 39/18

    Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers - Arbeitsverhältnis -

  • LAG Sachsen, 13.06.2023 - 2 Sa 459/21

    Auslegung von Prozesserklärungen; Auslegung eines allgemeinen

  • FG Köln, 21.10.2015 - 3 K 2253/13

    Gewährung einer Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe

  • LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

  • LAG Köln, 11.01.2019 - 9 Ta 219/18

    Rechtsweg; Geschäftsführer nach Abberufung; Vergütungsansprüche

  • LAG Sachsen, 16.03.2016 - 8 Sa 268/15

    Abgrenzung von Arbeits- und Dienstvertrag

  • LAG Köln, 11.01.2019 - 9 Ta 220/18

    Rechtsweg; Geschäftsführer nach Abberufung; Schmerzensgeld

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2016 - 5 Sa 461/16

    Abgrenzung eines Arbeitsvertrags zum freien Dienstvertrag

  • ArbG Regensburg, 22.06.2021 - 6 Ca 877/20

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2020 - 6 E 28/20

    Verweisung Rechtsweg Geschäftsführer Geschäftsleitung Zweckverband Arbeitnehmer

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 6 Ta 118/17

    Verweisung, Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten,

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