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   BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07   

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https://dejure.org/2008,2628
BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07 (https://dejure.org/2008,2628)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07 (https://dejure.org/2008,2628)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 (https://dejure.org/2008,2628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schlüssige und substantiierte Darlegung eines Verstoßes gegen das Recht zur Sachäußerung als Anforderung an die Zulässigkeit einer Revision aufgrund eines behaupteten Gehörsverstoßes; Vorliegen eines Gehörsverstoßes bei einer bestehenden Möglichkeit des fachkundig ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3; ; ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör; unterlassene Nachfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Kein Zulassungsgrund bei unterbliebenen Bemühungen der Partei um Aufklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 346
  • NJW 2008, 2364
  • NZA 2008, 839
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Im Fall des Zeugenbeweises ist eine erneute Durchführung einer Beweisaufnahme nach § 398 ZPO geboten, was gleichzeitig im Falle des Unterlassens eine Ermessensüberschreitung des Berufungsgerichts darstellen würde, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es also der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe, juris: BAG, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1655/17, Rn. 27, juris), sprich wenn es die Aussage des Zeugen "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 9 Sa 705/09, Rn. 21, juris).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    keine Frage(n) dargetan, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat/haben (zu dieser Anforderung vgl. etwa BAG 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 5, BAGE 126, 346) .
  • BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb

    keine Frage dargetan, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (zu dieser Anforderung vgl. etwa BAG 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 5, BAGE 126, 346) .
  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

    Im Fall des Zeugenbeweises ist eine erneute Durchführung einer Beweisaufnahme nach § 398 ZPO geboten, was gleichzeitig im Falle des Unterlassens eine Ermessensüberschreitung des Berufungsgerichts darstellen würde, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es also der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe, juris: BAG, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1655/17, Rn. 27, juris), sprich wenn es die Aussage des Zeugen "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 9 Sa 705/09, Rn. 21, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit - Wiederholung einer

    Eine Ermessensüberschreitung liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe; 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9).

    Eine Ermessensüberschreitung liegt nur dann vor, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe; 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9).

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09

    Ärztliche Auskunft über den Gesundheitszustand eines verstorbenen Zeugen

    Die auf mangelnde Aufklärung gestützte Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dient nicht dazu, Vorbringen zu ersetzen, das einer fachkundig vertretenen Partei in der Berufungsinstanz möglich gewesen wäre (vgl. Senat 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 26 f. mwN, BAGE 126, 346).
  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Die auf mangelnde Information gestützte Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dient nicht dazu, Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei in zumutbarer Weise selbst hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 26, NZA 2008, 839, 841; vgl. BFH 20. April 2006 - VIII B 33/05 - BFH/NV 2006, 1338).
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mittels Wiedergabe umfangreicher

    Der Beschwerdeführer hat vielmehr zu dessen Voraussetzungen substantiiert vorzutragen (BAG 20. Januar 2005 - 2 AZN 941/04 - BAGE 113, 195 ; 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157; 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - BAGE 126, 346).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 624/19

    Beschränkte Revisionszulassung - Kündigungsschutzklage -

    keine Frage dargetan, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (zu dieser Anforderung vgl. etwa BAG 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 5, BAGE 126, 346) .
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Dabei ist eine Rechtsfrage eine Frage, welche die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 5, BAGE 126, 346) .
  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19

    Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZN 952/12

    Betriebsrentenerhöhung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZN 825/18

    Arbeitsrecht - Schadensersatz - Entschädigung - Vertragsstrafe

  • BSG, 08.11.2012 - B 5 R 308/12 B
  • BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
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