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   BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19   

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https://dejure.org/2019,53264
BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19 (https://dejure.org/2019,53264)
BAG, Entscheidung vom 23.07.2019 - 9 AZN 252/19 (https://dejure.org/2019,53264)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 (https://dejure.org/2019,53264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - entscheidungserhebliche Rechtsfrage - Zeitpunkt der Beurteilung

  • bag-urteil.com

    Erstattung Fortbildungskosten, Zahlung (widerrufene) Zulage, Zahlung Verzugspauschale

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - entscheidungserhebliche Rechtsfrage - Zeitpunkt der Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19
    (a) Auch im Verfahrensrecht gilt entsprechend § 140 BGB der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Prozesshandlung in eine zulässige und wirksame Prozesshandlung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - Rn. 16 mwN, BAGE 147, 291) .

    Die als Begründung der Anschlussberufung zu wertende Berufungsbegründung der Beklagten (vgl. BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - Rn. 19, BAGE 147, 291) ist innerhalb der vom Landesarbeitsgericht bis zum 29. Oktober 2018 verlängerten Berufungserwiderungsfrist dort eingegangen.

  • BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19
    Insbesondere aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes ist hiervon aber dann eine Ausnahme geboten, wenn die Rechtsfrage erst nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht im Sinne des Beschwerdeführers beantwortet und damit geklärt worden ist (BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 21) .

    Andernfalls ist die Beschwerde zurückzuweisen (BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 22) .

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19
    a) Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer dartun, dass die anzufechtende Entscheidung von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und deren Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 114, 200) .

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (vgl. BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 114, 200) .

  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19
    Der Kläger zeigt unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2016 (- 10 AZR 183/15 - BAGE 155, 109) auf, dass die Entscheidung einer paritätischen Kommission in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB einer eingeschränkten Überprüfung unterliegt.
  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19
    Diese Bestimmung schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 8 ff.; vgl. auch BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 ff.) .
  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19
    Diese Bestimmung schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 8 ff.; vgl. auch BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 ff.) .
  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19
    Ist die Erwiderungsfrist verlängert, verlängert sich automatisch die Einlegungsfrist (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 17, BAGE 151, 27) .
  • LAG Köln, 24.01.2019 - 6 Sa 491/18

    Ausbildung; Fortbildung; Ersatz

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Januar 2019 - 6 Sa 491/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZN 842/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19
    Unzureichend ist eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BAG 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - Rn. 7 mwN) .
  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 591/17

    Verzugspauschale - Beschwerdewert

    Auszug aus BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19
    aa) Die vom Kläger aufgezeigte Rechtsfrage hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 27. März 2019 (- 5 AZR 591/17 -) im Sinne des Klägers entschieden.
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 293/18

    Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten

    Dieser Rechtsprechung haben sich der Fünfte, der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 75, BAGE 165, 1; 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40) .
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 278/18

    Schadensersatz - vorgerichtliche Anwaltskosten des Geschädigten - Ausschluss

    Dieser Rechtsprechung haben sich der Fünfte, der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 75, BAGE 165, 1; 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2024 - 2 Sa 1029/23
    Dass die Berufung für den Kläger vom Arbeitsgericht nicht zugelassen wurde und der Wert der Beschwer 600, 00 Euro nicht übersteigt, steht einer Anschlussberufung nicht entgegen (BAG, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 -, Rn. 19 - 20, juris).
  • BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Dieser Rechtsprechung haben sich der Fünfte, der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 75, BAGE 165, 1; 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40) .
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

    Dieser Rechtsprechung haben sich der Fünfte, der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 75, BAGE 165, 1; 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40) .
  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZN 82/20

    Nichtzulassungsbeschwerde - zwischenzeitliche Klärung der Rechtsfrage

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Klärungsbedürftigkeit und der allgemeinen Bedeutung der Rechtsfrage sowie einer Divergenz ist grundsätzlich derjenige der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BAG 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 13; 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 21) .
  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZN 45/22

    Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung - Auslegung Allgemeiner

    Von allgemeiner Bedeutung ist die Rechtsfrage, wenn sie sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BAG 19. Januar 2022 - 3 AZN 774/21 - Rn. 2; 8. Dezember 2020 - 3 AZN 849/20 - Rn. 8 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 11) .
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

    Dieser Rechtsprechung haben sich der Fünfte, der Neunte und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 46 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 26; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 75, BAGE 165, 1; 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 40) .
  • BAG, 19.01.2022 - 3 AZN 774/21

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Von allgemeiner Bedeutung ist die Rechtsfrage, wenn sie sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZN 849/20 - Rn. 8 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 11) .
  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZN 156/21

    Eingruppierung - abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung -

    Von allgemeiner Bedeutung ist die Rechtsfrage, wenn sie sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZN 849/20 - Rn. 8 f.; 23. Juli 2019 - 9 AZN 252/19 - Rn. 11) .
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