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   BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20   

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https://dejure.org/2020,38476
BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 (https://dejure.org/2020,38476)
BAG, Entscheidung vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 (https://dejure.org/2020,38476)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 (https://dejure.org/2020,38476)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JurPC

    Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

  • Wolters Kluwer

    Weisungsgebundenheit und persönliche Abhängigkeit eines "Crowdworkers" vom "Crowdsourcer"; Widerspruch zwischen Vertragsbezeichnung und Vertragsdurchführung; Schriftform der Kündigung

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Bundesarbeitsgericht: Crowdworker können Arbeitnehmer sein

  • rewis.io

    Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Crowdworker als Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage - und die allgemeine Feststellungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Berufungsverfahren - und die Klageerweiterung um einen Kündigungsschutzantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Crowdworker - als Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigung in der Berufungserwiderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage - und die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Crowdworker - als Arbeitnehmer?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht: Crowdworker können Arbeitnehmer sein

  • juve.de (Kurzinformation)

    Digitales Arbeiten: Crowdworker erstmals als Arbeitnehmer eingestuft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Crowdworker können Arbeitnehmer sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaub und Mindestlohn auch für Crowdworker?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Crowdworker = Arbeitnehmer?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Crowdworker = Arbeitnehmer?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Crowdworker sind arbeitsrechtlich Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Crowdworker - Arbeitnehmer iSd. Arbeitsrechts?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Crowdworking: Mikro-Jobber sind Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Crowdworker als Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Crowdworking - Mehr Risiko als Nutzen?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)

    Sog. Crowdworker können Arbeitnehmer sein!

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Können sog. Crowdworker Arbeitnehmer sein?

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmereigenschaft von Crowdworkern - Kündigungsschutz: ja oder nein?

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Crowdworker als Arbeitnehmer - Neue Formen der Arbeit und ihre rechtlichen Risiken

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Crowdworker in Startups können Arbeitnehmer sein! - BAG konkretisiert Status bei Tätigkeit für Plattformbetreiber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Crowdworking | Fallstricke für Auftraggeber und Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Crowdworker = Arbeitnehmer?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Crowdworker bei arbeitnehmertypischer Steuerung als Arbeitnehmer eingestuft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Crowdworker können auch Arbeitnehmer sein

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmereigenschaft von Crowdworkern bejaht

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmereigenschaft von Crowdworkern

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Crowdworker können Arbeitnehmer sein

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstatus - Crowdworker war Arbeitnehmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Crowdworker kann Arbeitnehmer sein - Entscheidung des BAG zur Arbeitnehmereigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Weisungsgebundenheit und persönliche Abhängigkeit eines "Crowdworkers" vom "Crowdsourcer"

Besprechungen u.ä. (4)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Paukenschlag aus Erfurt: Crowdworker können Arbeitnehmer sein

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Moderne Arbeitsformen: Ein Crowdworker war Arbeitnehmer

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mit der Hilfe des BAG vom Crowdworker zum Arbeitnehmer

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Statusfrage: Wie frei sind Crowdworker?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 173, 111
  • NJW 2021, 1551
  • ZIP 2021, 1024
  • MDR 2021, 692
  • NZA 2021, 552
  • MMR 2021, 586
  • NZA-RR 2021, 237
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (46)

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
    Dies hat der Senat auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge der Parteien von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 18, BAGE 152, 240; 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 8) .

    Entsprechendes gilt, wenn das Gericht dem Kläger einen Anspruch aberkennt, den dieser nicht zur Entscheidung gestellt hat (st. Rspr., zuletzt BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 20, BAGE 152, 240; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 235; BGH 28. Mai 1998 - I ZR 275/95 - zu II 2 a der Gründe) .

    Auf die Berufung der Klägerin hätte das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Beschäftigungsantrag, um eine sonst eintretende Rechtskraft zu verhindern, für gegenstandslos erklären müssen (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 23, BAGE 152, 240) .

    Dies war im Entscheidungsausspruch aus Gründen der Klarstellung festzustellen (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - aaO; 7. August 2012 - 9 AZR 189/11 - Rn. 8) .

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

    Auszug aus BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
    Besteht kein Arbeitsverhältnis, kann ein der Klage stattgebendes Urteil nicht ergehen; vielmehr ist die Klage schon aus diesem Grund abzuweisen (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 10; 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 16) .

    Die zwingenden gesetzlichen Regelungen für Arbeitsverhältnisse können nicht dadurch abbedungen werden, dass die Parteien ihrem Arbeitsverhältnis eine andere Bezeichnung geben (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 13; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 22; 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 16, BAGE 146, 97; ähnlich Schwarze RdA 2020, 38, 41 f.; kritisch Riesenhuber RdA 2020, 226, 228 ff.) .

    Seine tatrichterliche Würdigung ist nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 14; 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 26) .

    Für die rechtliche Einordnung eines Rahmenvertrags kommt es darauf an, ob er der einen Partei das Recht zubilligt, frei über die Annahme der künftigen Einzelverträge zu entscheiden, oder ob einer Partei ein Weisungsrecht zustehen soll, infolge dessen sie die zu erbringende Leistung einseitig und für die andere Partei verbindlich festzulegen berechtigt ist (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 26) .

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
    Ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber ihm zuvor erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder er sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen (BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 19, BAGE 168, 25; 25. Februar 2015 - 1 AZR 642/13 - Rn. 41, BAGE 151, 35) .

    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - aaO; 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22) .

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise nicht erforderlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - aaO mwN) .

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
    aa) Zur Einhaltung der Schriftform des § 623 BGB muss die Kündigung gemäß § 126 Abs. 1 BGB vom Erklärenden eigenhändig unterschrieben und - da es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt - in dieser Form auch dem Erklärungsempfänger gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zugehen (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - Rn. 28) .

    Wird eine formbedürftige Willenserklärung von einem Vertreter des Erklärenden mit eigenem Namen unterzeichnet, so muss die Stellvertretung in der Urkunde zum Ausdruck kommen (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - Rn. 28; 21. April 2005 - 2 AZR 162/04 - zu II 2 der Gründe) .

    Die Abschrift des Schriftsatzes stellt damit unter diesen Umständen eine eigenhändig unterzeichnete und die Schriftform wahrende Erklärung dar (BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - Rn. 28; BGH 4. Juli 1986 - V ZR 41/86 - zu II 3 der Gründe) .

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Auszug aus BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
    Maßgebend ist der erklärte Parteiwille, wie er nach den Umständen des konkreten Falls aus der Sicht des Erklärungsempfängers zum Ausdruck kommt (§§ 133, 157 BGB; BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 24, BAGE 167, 144) .

    Es kommt hinzu, dass bei freien Dienstverträgen die Vergütung meist - wie im Streitfall - als "Honorar" oder ähnlich bezeichnet wird und der Vertrag häufig Regelungen über die Abführung der Umsatzsteuer enthält (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 26 mwN, BAGE 167, 144) .

    Fehlt es an solchen Umständen und lässt sich durch ergänzende Vertragsauslegung die Höhe der Vergütung nicht zweifelsfrei bestimmen, führt dies zur Anwendung von § 612 Abs. 2 BGB und damit zu einem Anspruch auf die übliche Vergütung (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 27 mwN, BAGE 167, 144) .

  • LAG München, 04.12.2019 - 8 Sa 146/19

    Arbeitnehmereigenschaft, Crowdworker

    Auszug aus BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Dezember 2019 - 8 Sa 146/19 - in der Kostenentscheidung insgesamt und in der Sache teilweise aufgehoben.

    Es wird festgestellt, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Dezember 2019 - 8 Sa 146/19 - insoweit gegenstandslos ist, als der Klageantrag auf Gewährung von Urlaub abgewiesen worden ist.

    Im Übrigen wird die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Dezember 2019 - 8 Sa 146/19 - zurückgewiesen.

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
    Richten sich die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers, so kann auch darin ein Indiz gegen eine werk- und für eine arbeitsvertragliche Beziehung liegen, wenn mit der Bestimmung von Leistungen auch über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit entschieden wird (vgl. zur Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 17, BAGE 146, 97 und zum Heimarbeitsverhältnis BAG 24. August 2016 - 7 AZR 625/15 - Rn. 16, BAGE 156, 170) .

    Die zwingenden gesetzlichen Regelungen für Arbeitsverhältnisse können nicht dadurch abbedungen werden, dass die Parteien ihrem Arbeitsverhältnis eine andere Bezeichnung geben (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 13; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 22; 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 16, BAGE 146, 97; ähnlich Schwarze RdA 2020, 38, 41 f.; kritisch Riesenhuber RdA 2020, 226, 228 ff.) .

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 419/15

    Regelmäßige vertragliche Arbeitszeit - gelebtes Arbeitsverhältnis als Ausdruck

    Auszug aus BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
    a) Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag ohne ausdrückliche Willenserklärungen zu seinem näheren Inhalt geschlossen, kann in Ermangelung anderer Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden, auch wenn dem tatsächlichen Verhalten nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (BAG 2. November 2016 - 10 AZR 419/15 - Rn. 11; 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 34, BAGE 145, 26; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12 ff.) .

    Der Referenzzeitraum für den zeitlichen Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung ist dabei so zu bemessen, dass zufällige Ergebnisse ausgeschlossen sind und der aktuelle Stand des Vertragsverhältnisses der Parteien wiedergegeben wird (BAG 2. November 2016 - 10 AZR 419/15 - Rn. 12) .

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
    Die Einteilung eines Mitarbeiters in Organisations-, Dienst- und Produktionspläne ohne vorherige Absprache stellt ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 28) .

    Auch gegenüber einem freien Mitarbeiter können Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne dass daraus eine arbeitnehmertypische zeitliche Weisungsgebundenheit folgt (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 30; 29. Januar 1992 - 7 ABR 25/91 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

    Auszug aus BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20
    Darin kann ihr übereinstimmende Wille zum Ausdruck kommen, einander zu den tatsächlich erbrachten Leistungen arbeitsvertraglich verbunden zu sein (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 26; 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 13, BAGE 145, 26) .

    a) Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag ohne ausdrückliche Willenserklärungen zu seinem näheren Inhalt geschlossen, kann in Ermangelung anderer Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden, auch wenn dem tatsächlichen Verhalten nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (BAG 2. November 2016 - 10 AZR 419/15 - Rn. 11; 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 34, BAGE 145, 26; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12 ff.) .

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16

    Pfändbarkeit von Zulagen

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 162/04

    Schriftform

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 275/95

    "Ha-Ra/HARIVA"; Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11

    Fleischkontrolleure - Arbeitszeit

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 160/88

    Vorliegen einer Prozessvollmacht - Arbeitnehmer kann sich im Rahmen einer

  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86

    Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 25/91

    Arbeitsrechtlicher Status pauschal bezahlter Bildberichterstatter

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 590/13

    Arbeitnehmerstatus - studentischer Prorektor

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 189/11

    Bindung des Gerichts an die Parteianträge

  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

  • ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18

    Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit (zum Arbeitnehmerbegriff iSv. § 611a BGB vgl. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 29 ff. mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2023 - 7 Sa 172/22

    Beratungsvertrag - Abgrenzung Arbeitsverhältnis - freies Dienstverhältnis

    Besteht kein Arbeitsverhältnis, kann ein der Klage stattgebendes Urteil nicht ergehen; vielmehr ist die Klage schon aus diesem Grund abzuweisen (BAG 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 28; 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 27 mwN.; 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 10 mwN.).

    Sie zeigt sich insbesondere in der Eingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (vgl. nur BAG 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 31 mwN.; 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 31 mwN.).

    Weisungsgebundenheit kann sich aber auch - wie § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB zeigt - aus einer detaillierten und den Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung stark einschränkenden rechtlichen Vertragsgestaltung oder tatsächlichen Vertragsdurchführung ergeben (BAG 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 33 mwN.).

    Die ständige Dienstbereitschaft kann sich sowohl aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen der Parteien als auch aus der praktischen Durchführung der Vertragsbeziehungen ergeben (BAG 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 33 mwN.; 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 34 mwN.).

    Zeitliche Vorgaben oder die Verpflichtung, bestimmte Termine für die Erledigung der übertragenen Aufgaben einzuhalten, sind für sich allein kein wesentliches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis (BAG 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 34; 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 35 mwN.).

    Auch gegenüber einem freien Mitarbeiter können Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne dass daraus eine arbeitnehmertypische zeitliche Weisungsgebundenheit folgt (BAG 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 35 mwN.).

    Für die Bestimmung des Vertragstyps kommt es indiziell darauf an, inwieweit der Arbeitsvorgang durch verbindliche Weisungen vorstrukturiert ist (BAG 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 34; 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 35).

    Wird die Tätigkeit aber durch den "Auftraggeber" geplant und organisiert und der Beschäftigte in einen arbeitsteiligen Prozess in der Weise eingegliedert, die eine eigenverantwortliche Organisation der Erstellung des vereinbarten "Arbeitsergebnisses" faktisch ausschließt, liegt ein Arbeitsverhältnis nahe (BAG 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 35).

    Auch tatsächliche Zwänge durch eine vom Auftraggeber geschaffene Organisationsstruktur können geeignet sein, den Beschäftigten zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen, ohne dass dazu konkrete Weisungen ausgesprochen werden müssen (BAG 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 33 mwN.).

    So ist von einem Arbeitsverhältnis auszugeben, wenn der Auftraggeber in der Lage ist, Art und Umfang der Beschäftigung maßgeblich zu steuern und dadurch über eine Planungssicherheit verfügt, wie sie bei einem Einsatz eigener Arbeitnehmer typisch ist (BAG 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 36).

    Die Art der Dienstleistung und die Zugehörigkeit der Tätigkeit zu einem bestimmten Berufsbild können den zugrundeliegenden Vertragstyp ebenso beeinflussen wie die Organisation der zu verrichtenden Arbeiten (BAG 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 37).

    Bei untergeordneten einfachen Arbeiten besteht eher eine persönliche Abhängigkeit als bei gehobenen Tätigkeiten (BAG 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 35; 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 37 mwN.).

    Von dem Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses kann (erst) dann ausgegangen werden, wenn den Kriterien, die für eine persönliche Abhängigkeit sprechen, im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung hinreichendes Gewicht beizumessen ist oder sie dem Rechtsverhältnis ihr Gepräge geben (BAG 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 38).

    Die zwingenden gesetzlichen Regelungen für Arbeitsverhältnisse können nicht dadurch abbedungen werden, dass die Parteien ihrem Arbeitsverhältnis eine andere Bezeichnung geben (vgl. nur BAG 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 39 mwN.).

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    c) Das Landesarbeitsgericht ist im Wesentlichen von den rechtlichen Grundsätzen ausgegangen, anhand deren der Senat ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines selbständigen Unternehmers abgrenzt (vgl. im Einzelnen BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 31 ff., BAGE 173, 111) .
  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    Dementsprechend bestimmt nunmehr § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB, dass das arbeitsvertragliche Weisungsrecht Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen kann (vgl. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 31, BAGE 173, 111) .
  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 253/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

    Ist die Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit materieller Vertragsgegenstand oder leistet der Beschäftigte abweichend von den getroffenen Vereinbarungen tatsächlich solche Arbeit, liegt ein Arbeitsverhältnis iSv. § 611a Abs. 1 BGB vor (vgl. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 39 mwN, BAGE 173, 111) .
  • LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Sie zeigt insbesondere in der Eingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Es beinhaltet Anleitungen zur Vorgehensweise und zur Motivation des Mitarbeiters, die nicht Inhalt des werkvertraglichen Anweisungsrechts sind (BAG vom 27.06.2017 - 7 AZR 133/16-; BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Richten sich die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers, so kann auch darin ein Indiz gegen eine werk- und für eine arbeitsvertragliche Beziehung liegen, wenn mit der Bestimmung von Leistungen auch über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit entschieden wird (BAG vom 25.09.2013 - 10 AZR 282/12 - BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Auch tatsächliche Zwänge durch eine vom Auftraggeber geschaffene Organisationsstruktur können geeignet sein, den Beschäftigten zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen, ohne dass dazu konkrete Weisungen ausgesprochen werden müssen (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Eine langfristige und kontinuierliche Zusammenarbeit führt für sich gesehen nicht zu einer persönlichen, allenfalls zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, die für sich genommen ein Arbeitsverhältnis nicht zu begründen vermag (BAG vom 20.01.2010 - 5 AZR 99/09-; BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Bei untergeordneten einfachen Arbeiten besteht eher eine persönliche Abhängigkeit als bei gehobenen Tätigkeiten (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - BAG vom 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 -).

    Die Einteilung eines Mitarbeiters in Organisations-, Dienst- und Produktionspläne ohne vorherige Absprache stellt sich als starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-; BAG vom, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21-).

    Darüber hinaus nimmt die 7. Kammer des hessischen LAG konkret Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzungen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 01.12.2020 (9 AZR 102/20) sowie vom 30.11.2021 (9 AZR 145/21).

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21

    Arbeitnehmerstatus - Sportfotograf

    Besteht kein Arbeitsverhältnis, kann ein der Kündigungsschutzklage stattgebendes Urteil nicht ergehen; vielmehr ist sie schon aus diesem Grund abzuweisen (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 27) .

    Das Landesarbeitsgericht ist im Wesentlichen von den rechtlichen Grundsätzen ausgegangen, anhand deren der Senat ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines selbständigen Unternehmers abgrenzt (grundlegend hierzu BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 3 1 ff.) .

    Sie zeigt sich insbesondere in der Eingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 31 mwN) .

    Durch die Ausübung des Weisungsrechts nach § 106 Satz 2 GewO wird regelmäßig erst die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Beschäftigte seine Arbeit leisten und das Rechtsverhältnis praktisch durchgeführt werden kann (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 33 mwN) .

    Die Einteilung eines Mitarbeiters in Organisations-, Dienst- und Produktionspläne ohne vorherige Absprache stellt ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 34 mwN) .

    Richten sich die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers, so kann auch darin ein Indiz gegen eine werk- und für eine arbeitsvertragliche Beziehung liegen, wenn mit der Bestimmung von Leistungen auch über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit entschieden wird (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 35 mwN) .

    Bei untergeordneten, einfachen Arbeiten besteht eher eine persönliche Abhängigkeit als bei gehobenen Tätigkeiten (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 37 mwN) .

  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer -

    Der klagende Arbeitnehmer muss vielmehr weitere streitige Beendigungstatbestände oder wenigstens deren Möglichkeit in den Prozess einführen und damit dartun, dass er an dem die Klage nach § 4 KSchG - ggf. iVm. § 17 TzBfG - erweiternden Antrag ein rechtliches Interesse hat (BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 17; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 32 mwN, BAGE 146, 161) .
  • LAG Hessen, 23.10.2023 - 7 Sa 751/22
    Sie zeigt sich insbesondere in der Eingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Es beinhaltet Anleitungen zur Vorgehensweise und zur Motivation des Mitarbeiters, die nicht Inhalt des werkvertraglichen Anweisungsrechts sind (BAG vom 27.06.2017 - 7 AZR 133/16-; BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Richten sich die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers, so kann auch darin ein Indiz gegen eine werk- und für eine arbeitsvertragliche Beziehung liegen, wenn mit der Bestimmung von Leistungen auch über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit entschieden wird (BAG vom 25.09.2013 - 10 AZR 282/12 - BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Auch tatsächliche Zwänge durch eine vom Auftraggeber geschaffene Organisationsstruktur können geeignet sein, den Beschäftigten zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen, ohne dass dazu konkrete Weisungen ausgesprochen werden müssen (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Eine langfristige und kontinuierliche Zusammenarbeit führt für sich gesehen nicht zu einer persönlichen, allenfalls zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, die für sich genommen ein Arbeitsverhältnis nicht zu begründen vermag (BAG vom 20.01.2010 - 5 AZR 99/09-; BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Bei untergeordneten einfachen Arbeiten besteht eher eine persönliche Abhängigkeit als bei gehobenen Tätigkeiten (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - BAG vom 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 -).

    Die Einteilung eines Mitarbeiters in Organisations-, Dienst- und Produktionspläne ohne vorherige Absprache stellt sich als starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-; BAG vom, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21-).

    Darüber hinaus nimmt die 7. Kammer des hessischen LAG konkret Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzungen in der Entscheidung vom 01.12.2020 (9 AZR 102/20) sowie vom 30.11.2021 (9 AZR 145/21).

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 323/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag

    Es beinhaltet Anleitungen zur Vorgehensweise und weiterhin die Motivation des Mitarbeiters, die nicht Inhalt des werkvertraglichen Anweisungsrechts sind (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 133/16 - Rn. 28; allg. zum arbeitsvertraglichen Weisungsrecht vgl. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 35 ff., BAGE 173, 111) .

    Dessen Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. zur Eingliederung BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 54/18 - Rn. 17; 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26; zur Abgrenzung von Werk-/Arbeitsvertrag BAG 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 72 f., BAGE 158, 266; zum Arbeitnehmerstatus vgl. BAG 30. November 2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 41; 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 40, BAGE 173, 111) , oder ob die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (§ 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO; BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 535/14 - Rn. 26) .

    Dabei hat es die seiner Entscheidung zugrunde liegenden Aspekte zu benennen, diese zu gewichten und schließlich im Wege der Abwägung nachvollziehbar zu erläutern, aus welchen Gründen es in der Gesamtbetrachtung zu dem von ihm gefundenen Ergebnis gelangt (zur Feststellung des Arbeitnehmerstatus vgl. BAG 30. November 2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 50; 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 38, BAGE 173, 111) .

  • ArbG Bonn, 06.07.2022 - 5 Ca 322/22

    Außerordentliche Kündigung bei der Deutschen Welle

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 190/21

    Sittenwidrige Leistung bei Schwarzgeldabrede

  • LAG Hamm, 28.06.2022 - 17 Sa 1400/21

    Unterschrift als individueller Schriftzug Handeln ohne Vertretungsmacht i.S.d. §

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 445/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsversorgung - voraussichtlich dauernde

  • BSG, 30.03.2023 - B 2 U 1/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Erstattungsverfahren - zuständiger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22

    Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende

  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 254/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

  • BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen

  • LAG Hessen, 01.02.2022 - 19 Ta 507/21

    Annahme eines Arbeitsverhältnisses bei fehlender Bezeichnung anhand tatsächlicher

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 324/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag

  • LAG Niedersachsen, 12.07.2023 - 13 Sa 246/22
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21

    Ausbeutung der Arbeitskraft (Tätigkeit als Künstler; Ausbeutung: Legaldefinition,

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 335/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 468/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 309/20

    Eingruppierung einer Gruppen-/Teamleitung - Freiwillige nach dem BFDG

  • LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20

    Gewöhnlicher Arbeitsort bei Ausübung einer Tätigkeit in mehreren Staaten

  • LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21

    SGB IV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2022 - 7 Sa 32/22

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Annahmeverzugsvergütung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18

    Statusfeststellung - Filmschaffende - Szenenbildnerin - Filmarchitektin -

  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 278/22

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Darlegungslast

  • LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21

    Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2023 - L 1 BA 67/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Instruktor

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 10 Sa 871/21

    Annahmeverzug - anderweitiger Erwerb - böswilliges Unterlassen

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 462/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 352/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 369/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 449/20

    Spesenanspruch - Auslegung von § 18 Nr. 3 MTV des Speditions-, Transport- und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2023 - L 1 BA 67/19

    SGB, BGB, FahrlG

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 90/22

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 177/22

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2022 - 3 Sa 311/20

    Anrechnung von Dienstzeiten - Musiker - Kulturorchester

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2022 - L 4 BA 82/19

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Personal Trainer - Fitnessstudio -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 10 Sa 871/21

    Fristbeginn für Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 1 BGB ; Verwirkung als

  • LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21

    SGB IV

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 469/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 196/19

    Tarifliches Härtegeld - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 494/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 22/22

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Köln, 29.12.2021 - 9 Ta 174/21

    Rechtswegzuständigkeit; NGO; Arbeitnehmereigenschaft; Ortskraft

  • LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19

    SGB IV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses - invitatio ad offerendum -

  • ArbG Köln, 24.05.2023 - 9 Ha 7/22
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 BA 27/21
  • ArbG Köln, 13.07.2023 - 8 Ca 922/23

    Erschütterung Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Abgrenzung und

  • LAG Hessen, 14.10.2022 - 10 Sa 586/22

    Arbeitgeber i.S.d. Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes; Schlüssige Begründung

  • LAG Köln, 08.09.2021 - 3 Sa 257/21

    Keine Arbeitnehmereigenschaft einer Archäologin; Betriebliche Eingliederung im

  • ArbG Bonn, 04.05.2023 - 1 Ca 1444/22
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