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   BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12   

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https://dejure.org/2014,43020
BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12 (https://dejure.org/2014,43020)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12 (https://dejure.org/2014,43020)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 (https://dejure.org/2014,43020)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - Leistungsklage - freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • openjur.de

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung; Leistungsklage; freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - Leistungsklage - freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 BetrVG, § 81 Abs 4 SGB 9
    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - Leistungsklage - freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • IWW

    § 38 BetrVG, § 611 Abs. 1 BGB, § 81 Abs. 4 SGB IX, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - Leistungsklage - freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage eines vollständig von der Arbeitsleistung freigestellten Betriebsratsmitglieds auf Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - Leistungsklage - freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • rewis.io

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - Leistungsklage - freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 38; SGB IX § 81 Abs. 4
    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung; Leistungsklage; freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 38 ; SGB IX § 81 Abs. 4
    Zulässigkeit einer Klage eines vollständig von der Arbeitsleistung freigestellten Betriebsratsmitglieds auf Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglied

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung - Leistungsklage - freigestelltes Betriebsratsmitglied

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 179
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12
    Die Beklagte wäre durch eine stattgebende Entscheidung grundsätzlich nicht an der Ausübung ihres Weisungsrechts bezüglich der vom Kläger auszuübenden Tätigkeiten gehindert, sodass nicht rechtskräftig geklärt würde, welche Tätigkeiten die Beklagte dem Kläger zuweisen darf (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 16, BAGE 135, 239; GMP/Germelmann 8. Aufl. § 46 Rn. 66) .
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 52/11

    Begrenzte Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12
    Bei einer Leistungsklage folgt das Rechtsschutzbedürfnis zwar regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung grundsätzlich zu unterstellen ist (BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 52/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12
    Es liegt auf Seiten des Arbeitnehmers eine Leistungsstörung vor (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 850/12 - Rn. 14 mwN) .
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 29/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage bei Vorlage eines

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12
    Es kann allerdings ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn ein Leistungsantrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann ( BGH 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09  - Rn. 7 ) .
  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12
    Das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, dass Klagebegehren in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die ersichtlich des Rechtsschutzes durch eine solche Prüfung nicht bedürfen (BGH 25. Oktober 2012 - III ZR 266/11 - Rn. 51, BGHZ 195, 174) .
  • LAG Hessen, 05.11.2012 - 21 Sa 593/10

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1100/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. November 2012 - 21 Sa 593/10 - aufgehoben.
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Das ist dann der Fall, wenn andere Rechtsschutzmittel billiger, sicherer, schneller oder wirkungsvoller die angestrebten Rechtsschutzziele des Klägers herbeiführen (vgl. BAG 25. September 2013 - 4 AZR 173/12 - Rn. 64, BAGE 146, 133; BGH 28. März 1996 - IX ZR 77/95  - zu I 4 a der Gründe) oder wenn ein Leistungsantrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (vgl. BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 8; BGH 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09  - Rn. 7) .
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Grundsätzlich haben sie Anspruch darauf, dass die staatlichen Gerichte ihr Anliegen sachlich prüfen und darüber entscheiden (BGH 21. September 2017 - I ZR 58/16 - Rn. 37; vgl. auch BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 8 mwN) .
  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Sie führten dazu, dass die Bindungswirkung eines stattgebenden Beschäftigungsurteils endete, sobald der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht nach § 106 Satz 1 GewO Gebrauch machte, auch wenn nur ein nicht streitbefangener Aspekt betroffen wäre (zu der Bindungswirkung eines stattgebenden Beschäftigungsurteils BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 16, BAGE 135, 239; ebenso BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 45; 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 12) .

    Danach fehlt der Beschäftigungsklage eines vollständig nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestellten Arbeitnehmers, der die Verurteilung des Arbeitgebers verlangt, ihn mit bestimmten Tätigkeiten zu beschäftigen oder nicht zu beschäftigen, grundsätzlich das berechtigte Interesse, die Gerichte für Arbeitssachen in Anspruch zu nehmen (BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 10) .

  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot

    Einer Klage, mit der ein vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied die Verurteilung des Arbeitgebers verlangt, ihn mit bestimmten Tätigkeiten zu beschäftigen, fehlt grundsätzlich das berechtigte Interesse, die Gerichte für Arbeitssachen in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 10) .
  • LAG Hessen, 21.12.2020 - 16 TaBVGa 189/20

    Erlöschen der Betriebsratsmitgliedschaft mit der rechtlichen Beendigung des

    Vielmehr belegt diese Norm, dass auch Betriebsratsmitglieder, die keine Arbeitsleistung erbringen und insoweit auch keinem arbeitsvertraglichen Direktionsrecht unterliegen (dazu: BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 11), dem Betrieb zugehörig sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 426/19

    Eintritt einer auflösenden Bedingung bei freigestelltem Betriebsratsmitglied im

    Die Betriebsratstätigkeit unterliegt nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers (BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 11, zitiert nach juris ).
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Das ist dann der Fall, wenn andere Rechtsschutzmittel billiger, sicherer, schneller oder wirkungsvoller die angestrebten Rechtsschutzziele des Klägers herbeiführen (vgl. BAG 25. September 2013 - 4 AZR 173/12 - Rn. 64, BAGE 146, 133; BGH 28. März 1996 - IX ZR 77/95  - zu I 4 a der Gründe) oder wenn ein Leistungsantrag objektiv schlechthin sinnlos ist, wenn also der Kläger unter keinen Umständen mit seinem prozessualen Begehren irgendeinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann (vgl. BAG 23. September 2014 - 9 AZR 1100/12 - Rn. 8; BGH 9. Juli 2009 - IX ZR 29/09  - Rn. 7) .
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