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   BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06   

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https://dejure.org/2007,2729
BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06 (https://dejure.org/2007,2729)
BAG, Entscheidung vom 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06 (https://dejure.org/2007,2729)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 (https://dejure.org/2007,2729)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Beschäftigungsumfang - keine Durchschnittsberechnung bei vorheriger bedarfsbedingter Erhöhung - § 2 Abs 2 iVm. Abs 3 ArbeitsplatzsicherungsTV Schulen LSA 2003

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Beschäftigungsumfang; keine Durchschnittsberechnung bei vorheriger bedarfsbedingter Erhöhung; § 2 Abs 2 iVm. Abs 3 ArbeitsplatzsicherungsTV Schulen LSA 2003

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung einer Lehrerin während der Altersteilzeit; Die zur Erfüllung aller anderen im Schulbetrieb für Lehrkräfte anfallenden Aufgaben entsprechend des Umfangs ihrer Lehrtätigkeit anfallende Zeit als für die Altersteilzeit ...

  • Judicialis

    AltTZG § 6; ; TV ATZ vom 5. Mai 1998 idF vom 30. Juni 2000 § 3; ; Arbeitspla... tzsicherungstarifvertrag Schulen LSA 2003 § 1 Abs. 1; ; Arbeitsplatzsicherungstarifvertrag Schulen LSA 2003 § 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 310 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Lehrerpersonalkonzept; Beschäftigungsumfang

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung der Arbeitszeit in Altersteilzeit ? Maßgebend nicht Durchschnittsberechnung sondern letzte regelmäßig zu leistende Arbeitszeit ? Gilt auch bei arbeitgeberseitigem Recht zur bedarfsbedingten Erhöhung der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 134
  • NZA-RR 2008, 162
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 664/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr. vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 664/05 - Rn. 18; BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 566/04 - Rn. 25, BAGE 115, 12).

    Auszugehen ist davon, dass die Parteien einen Altersteilzeitarbeitsvertrag schließen wollten, der insbesondere den sozialrechtlichen Anforderungen gerecht wird (vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 664/05 - Rn. 33).

    Nach dieser Vorschrift gehören Arbeitnehmer ua. nur dann zum begünstigten Personenkreis, wenn sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert haben (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 664/05 - Rn. 36).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Eigenständige Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit während des

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
    Haben die Arbeitsvertragsparteien keine eigenständige individuelle Absprache getroffen, sondern gilt eine tarifliche Arbeitszeit, ist die tarifliche regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 33, AP ATG § 2 Nr. 7 = EzA ATG § 2 Nr. 2).

    Diese tarifliche Anknüpfung an das Beamtenrecht ist rechtswirksam (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - AP ATG § 2 Nr. 7 = EzA ATG § 2 Nr. 2).

    Die als Zahl ausgewiesenen Wochenstunden sollen die Hälfte der bisherigen regelmäßigen Arbeitszeit sein (vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 30, AP ATG § 2 Nr. 7 = EzA ATG § 2 Nr. 2).

  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
    Im Unterschied zu der SR 2I I BAT-O erfassen sie nur die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, nicht auch die Lehrkräfte an anderen Schulen (vgl. BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - Rn. 90 ff., BAGE 98, 175).

    Dieses dem beklagten Land eingeräumte Leistungsbestimmungsrecht ist wirksam (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - Rn. 95, BAGE 98, 175).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
    Das gilt auch hinsichtlich der für den Arbeitnehmer mit der Altersteilzeit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen, bestehend aus der Berücksichtigung der vom Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AltTZG/§ 5 Abs. 4 TV ATZ zusätzlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge und dem Anspruch auf vorzeitige Altersrente nach Altersteilzeitarbeit gemäß § 237 SGB VI. Sämtliche Leistungen hängen davon ab, dass die Altersteilzeitvereinbarung die Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG erfüllt (Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - Rn. 48, BAGE 109, 294).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04

    Auslegung einer Altersteilzeitentgeltvereinbarung - außertariflicher Angestellter

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
    Der Inhalt eines solchen Mustervertrags unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 97/04 - Rn. 21, AP BGB § 157 Nr. 33 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 14).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02

    Arbeitszeit während der Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
    Sie soll Missbräuche durch eine vorübergehende Anhebung der Arbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ausschließen (BT-Drucks. 14/3392 S. 7; vgl. auch Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - Rn. 30, BAGE 103, 54).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr. vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 664/05 - Rn. 18; BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 566/04 - Rn. 25, BAGE 115, 12).
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1114/06

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - (vorliegend), - 9 AZR 1114/06 -.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 9 Sa 784/05

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. September 2006 - 9 Sa 784/05 - aufgehoben.
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
    Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines auf Grund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (vgl. zu der Abgrenzung von Überstunden und Arbeit auf Abruf BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 23, BAGE 116, 267).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Solche Mustererklärungen unterliegen der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (Senat 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - Rn. 31, AP ATG § 6 Nr. 3).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Die Klägerin konnte in der Arbeitsphase der Altersteilzeit deshalb eine Beschäftigung mit der höheren Zahl an Unterrichtswochenstunden verlangen, die sich bei tarifgerechter Berechnung der Teilzeitquote ergab (zu der Auslegung von Altersteilzeitarbeitsverträgen im Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 TV ATZ zB Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 16; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 16, ZTR 2008, 150; 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - Rn. 32 ff., AP ATG § 6 Nr. 3).
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Insoweit ist ihre Regelungsbefugnis zwar nicht rechtlich, wohl aber faktisch begrenzt (vgl. Senat 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - Rn. 34, AP ATG § 6 Nr. 3).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 46/09

    Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit

    Gleiches gilt hinsichtlich der für den Arbeitnehmer mit Altersteilzeit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen, bestehend aus der Berücksichtigung der vom Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltTZG zusätzlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge und dem Anspruch auf vorzeitige Altersrente nach Altersteilzeitarbeit gemäß § 237 SGB VI. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG gehören Arbeitnehmer nur dann zum begünstigten Personenkreis, wenn sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert haben (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35, BAGE 126, 264; 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - Rn. 34, AP ATG § 6 Nr. 3).

    Insoweit ist eine Durchschnittsberechnung nicht vorgesehen, da § 6 Abs. 2 Satz 2 AltTZG lediglich die zugrunde zu legende Arbeitszeit auf höchstens die Arbeitszeit beschränkt, die im Durchschnitt der letzten 24 Monate vor dem Übergang in Altersteilzeitarbeit vereinbart war (vgl. Senat 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - Rn. 28, AP ATG § 6 Nr. 3).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - 6 Sa 18/09

    Altersteilzeit, Anspruch auf Altersteilzeit, Altersteilzeitarbeitsvertrag,

    Ihre Regelungsbefugnis - auch hinsichtlich des Personenkreises, der Zugang zur Altersteilzeit haben soll - ist danach beschränkt, wenn nicht rechtlich, so aber faktisch (vgl. BAG 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06 - AP ATG § 6 Nr. 3).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Der Kläger konnte deshalb in der Arbeitsphase der Altersteilzeit eine Beschäftigung mit der höheren Zahl an Unterrichtswochenstunden verlangen, die sich bei tarifgerechter Berechnung der Teilzeitquote ergab (zu der Auslegung von Altersteilzeitarbeitsverträgen im Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 TV ATZ zB Senat 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 16; 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 16, ZTR 2008, 150; 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - Rn. 32 ff., AP ATG § 6 Nr. 3).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 471/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Solche Mustererklärungen unterliegen der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (Senat 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 - Rn. 31, AP ATG § 6 Nr. 3).
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1114/06

    Altersteilzeit - Beschäftigungsumfang

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 17. Juli 2007 - 9 AZR 1113/06 -, - 9 AZR 1114/06 -(vorliegend).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2010 - 5 Sa 415/09

    Altersteilzeit, Anspruch auf Altersteilzeit, Altersteilzeitarbeitsvertrag,

    Ihre Regelungsbefugnis ­ auch hinsichtlich des Personenkreises, der Zugang zur Altersteilzeit haben soll ­ ist danach beschränkt, wenn nicht rechtlich, so aber faktisch (vgl. BAG Urt. v. 17.07.2007 ­ 9 AZR 1113/06 ­, AP Nr. 3 zu § 6 ATG).
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