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   BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06   

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https://dejure.org/2008,329
BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 (https://dejure.org/2008,329)
BAG, Entscheidung vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 (https://dejure.org/2008,329)
BAG, Entscheidung vom 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 (https://dejure.org/2008,329)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

  • openjur.de

    Arbeitsschutz; Anspruch des Arbeitnehmers auf Gefährdungsbeurteilung; Handlungsspielraum des Arbeitgeber hinsichtlich Art und Weise der Durchführung; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung; Spielraum eines Arbeitgebers im Hinblick auf eine Beurteilung einer mit einer Beschäftigung verbundenen Gefährdung; Mitbestimmungspflicht eines Betriebsrates bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitnehmergefährdung - Beurteilungsanspruch

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Gefährdungsbeurteilung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 89/391/EWG Art. 6; ; ArbSchG § 1; ; ArbSchG § ... 2; ; ArbSchG § 3; ; ArbSchG § 5; ; ArbSchG § 12; ; ArbSchG § 17; ; ArbSchG § 21; ; BetrVG § 87; ; BGB § 315; ; BGB § 618; ; ChemG § 19; ; GefStoffV § 3; ; GefStoffV § 7; ; ZPO § 551; ; ZPO § 559

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsschutz; Gefährdungsbeurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gefährdungsbeurteilung ? Hinsichtlich der Kriterien Handlungsspielraum des Arbeitgebers ? Keine Bestimmung der Kriterien durch Arbeitnehmer ? Betriebsrat hat hinsichtlich der Ausfüllung Mitbestimmungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber ist zu Gefährdungsbeurteilung verpflichtet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Gefährdungsbeurteilung

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Arbeitsschutz lohnt sich !

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz?

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gefährdungsbeurteilung - Sachstand zum Verfahren

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Widerruflicher Vergleich zum Anspruch auf Gefährdungsbeurteilung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsschutzmaßnahmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

  • paluka.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gefährdungsbeurteilung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 205
  • MDR 2008, 1280
  • NZA 2009, 102
  • NZA 2009, 67
  • DB 2008, 2030
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06
    Durch die Gefährdungsbeurteilung werden vielmehr im Vorfeld Gefährdungen ermittelt, denen ggf. durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen ist (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 2 b aa der Gründe; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36, zu B I 2 b bb (1) der Gründe; MünchArbR/Wlotzke § 206 Rn. 31).

    Die Bestandsaufnahme und die Analyse der Gefährdungen dienen mittelbar dem Gesundheitsschutz (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 2 b aa der Gründe; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36, zu B I 2 b bb (1) der Gründe).

    Sie enthält keine zwingenden Vorgaben, wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 2 b cc der Gründe; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36, zu B I 2 b bb der Gründe).

    Dadurch soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreicht werden (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 2 b cc der Gründe; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36, zu B I 2 b bb der Gründe; 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - BAGE 100, 173, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06
    Durch die Gefährdungsbeurteilung werden vielmehr im Vorfeld Gefährdungen ermittelt, denen ggf. durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen ist (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 2 b aa der Gründe; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36, zu B I 2 b bb (1) der Gründe; MünchArbR/Wlotzke § 206 Rn. 31).

    Die Bestandsaufnahme und die Analyse der Gefährdungen dienen mittelbar dem Gesundheitsschutz (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 2 b aa der Gründe; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36, zu B I 2 b bb (1) der Gründe).

    Sie enthält keine zwingenden Vorgaben, wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 2 b cc der Gründe; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36, zu B I 2 b bb der Gründe).

    Dadurch soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreicht werden (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 2 b cc der Gründe; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36, zu B I 2 b bb der Gründe; 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - BAGE 100, 173, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 10.03.1976 - 5 AZR 34/75

    Unfallverhütungsvorschriften - Privatrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06
    a) Die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen konkretisieren den Inhalt der Fürsorgepflichten, die dem Arbeitgeber nach § 618 BGB im Hinblick auf die Sicherheit und das Leben der Arbeitnehmer obliegen (vgl. vor Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes in den Jahren 1996 und 1997 schon BAG 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP BGB § 618 Nr. 17 = EzA BGB § 618 Nr. 2, zu 1 der Gründe).

    (1) Eine Arbeitsschutzbestimmung wirkt über § 618 Abs. 1 BGB nach der bisherigen Rechtsprechung nur dann anspruchsbegründend, wenn ihr Inhalt geeignet ist, Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu sein (BAG 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP BGB § 618 Nr. 19 = EzA BGB § 618 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP BGB § 618 Nr. 17 = EzA BGB § 618 Nr. 2, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06
    Dadurch soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreicht werden (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - BAGE 111, 48, zu B III 2 b cc der Gründe; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36, zu B I 2 b bb der Gründe; 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - BAGE 100, 173, zu B II 2 b der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2006 - 6 Sa 339/05

    Gefährdungsbeurteilung, vertraglicher Anspruch, Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. November 2006 - 6 Sa 339/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83

    Schutzpflichten des Arbeitgebers: Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften,

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06
    (1) Eine Arbeitsschutzbestimmung wirkt über § 618 Abs. 1 BGB nach der bisherigen Rechtsprechung nur dann anspruchsbegründend, wenn ihr Inhalt geeignet ist, Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu sein (BAG 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP BGB § 618 Nr. 19 = EzA BGB § 618 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP BGB § 618 Nr. 17 = EzA BGB § 618 Nr. 2, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Sie beinhalten vor diesem Hintergrund - anders als die Klägerin meint - nicht nur eine Pflicht zum Einschreiten gegen unmittelbare, konkret drohende Gefahren, sondern auch zur Vermeidung von Gefährdungen (§ 4 Nr. 1 ArbSchG) , also der bloßen Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 - Rn. 19, BAGE 127, 205; MHdB ArbR/Bücker 5. Aufl. Bd. 2 § 172 Rn. 14; ErfK/Roloff 22. Aufl. BGB § 618 Rn. 5; Kollmer/Klindt/Schucht/Kohte ArbSchG 4. Aufl. § 4 Rn. 6 f.) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 347/15

    Gesundheitsschutz - tabakrauchfreier Arbeitsplatz

    Den Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes kommt eine Doppelwirkung zu, wenn ihre Schutzpflichten über § 618 Abs. 1 BGB in das Arbeitsvertragsrecht transformiert werden (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 - Rn. 13, BAGE 127, 205) .
  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Je genauer und wirklichkeitsnäher im Betrieb die Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden, umso zielsicherer können konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren getroffen werden (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 36; 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 - Rn. 23, BAGE 127, 205) .
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