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   BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03   

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https://dejure.org/2004,1904
BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03 (https://dejure.org/2004,1904)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2004 - 9 AZR 116/03 (https://dejure.org/2004,1904)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 (https://dejure.org/2004,1904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abgeltung von Resturlaub; Anspruch auf Zahlung des tariflichen Urlaubsgeldes; Vereinbarkeit des § 7.5.6 Manteltarifvertrag für die ArbeitnehmerInnen im Gaststättengewerbe und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen (MTV) mit § 13 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz ...

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 3; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; Manteltarifvertrag für die ArbeitnehmerInnen im Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen (MTV) vom 23. März 1995 § 7.5.6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs bei unbegründeter Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Tarifurlaub; Verwirkung; Übertragung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 285
  • MDR 2004, 885
  • NZA 2004, 986
  • BB 2004, 2136
  • DB 2004, 1318
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.09.1969 - 5 AZR 547/68

    Verfall der Abgeltung - Urlaub des laufenden Kalenderjahres - Übertragener Urlaub

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
    a) Das Bundesarbeitsgericht hat noch unter der Geltung des § 7 Abs. 4 Satz 2 BUrlG (aufgehoben durch das Heimarbeitsänderungsgesetz vom 29. Oktober 1974 mit Wirkung zum 1. November 1974) als geboten angesehen, vergleichbare tarifliche Verwirkungsklauseln "einschränkend anzuwenden" (BAG 18. September 1969 - 5 AZR 547/68 - BAGE 22, 140 = EzA BUrlG § 7 Nr. 10 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 6, mit abl.

    Der Erfüllungszeitraum wird verlängert (BAG 18. September 1969 - 5 AZR 547/68 - BAGE 22, 140).

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 314/97

    Neuberechnung der Dauer des Urlaubs bei Verringerung der Zahl der wöchentlichen

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
    Er trifft keine Aussage zum Inhalt eines übertragenen Urlaubsanspruchs (so schon BAG 28. April 1998 - 9 AZR 314/97 - BAGE 88, 315, zur Umrechnung eines übertragenen Urlaubs, wenn die Arbeitszeit im Übertragungszeitraum auf weniger Tage/Woche als im Vorjahr verteilt ist).

    Der übertragene Urlaubsanspruch unterscheidet sich im gesetzlichen Übertragungszeitraum des § 7 Abs. 3 BUrlG von dem Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres nicht (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 314/97 - BAGE 88, 315).

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den zwischenzeitlich infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, soweit er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (Senat 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - BAGE 79, 92 mwN).
  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02

    Übertragung von Teilurlaub

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
    So ist auf Verlangen des Arbeitnehmers ein nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG entstandener Teilurlaub nach § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG auf das gesamte nächste Kalenderjahr zu übertragen (vgl. hierzu Senat 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 09.10.1969 - 5 AZR 501/68

    Teilurlaub - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
    Der über den Jahreswechsel hinaus gehende Gesamtbeschäftigungszeitraum ist eine in sich geschlossene zeitliche Einheit, auf deren Grundlage der Teilurlaubsanspruch erworben wird (BAG 9. Oktober 1969 - 5 AZR 501/68 - AP BUrlG § 5 Nr. 7 = EzA BurlG § 5 Nr. 11).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
    Die Entscheidungen des früher für das Urlaubsrecht zuständigen Fünften Senats beruhen auf der bereits aufgegebenen Rechtsprechung, der Arbeitnehmer "erdiene" durch tägliche Arbeit den Urlaubsanspruch (vgl. BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - BAGE 37, 382; 8. März 1984 - 6 AZR 600/82 - BAGE 45, 184).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90

    Aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
    Der über den gesetzlichen Urlaub hinausgehende tarifliche Urlaub richtet sich deshalb nach dem gesetzlichen Urlaubsrecht (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - BAGE 67, 283, 287).
  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 554/93

    Entgelt bei gekürztem Vollurlaub

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
    Eine nachträgliche Kürzung des im Vorjahr endgültig entstandenen Urlaubsanspruchs ist logischerweise ausgeschlossen (vgl. zur Kürzung BAG 23. Januar 1996 - 9 AZR 554/93 - AP BUrlG § 5 Nr. 10 = EzA BUrlG § 5 Nr. 16).
  • BAG, 04.06.1970 - 5 AZR 451/69

    Urlaubverfall

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
    Anm. Meisel; 4. Juni 1970 - 5 AZR 451/69 - EzA BUrlG § 7 Nr. 19 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 7, mit abl.
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03
    Er ist einem "Übertrag" in einer laufenden Rechnung vergleichbar (BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 142/92

    Feststellungsklage des Arbeitgebers bei außerordentlicher Arbeitnehmerkündigung -

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Die Parteien verknüpften die vertragliche Übertragungsregelung auch nicht mit einem ausdrücklichen oder konkludenten Verlangen des Arbeitnehmers, das nach § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG noch im Eintrittsjahr als dem Urlaubsjahr zu stellen ist (vgl. Senat 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/02 - zu B I 2 b aa (1) der Gründe, aaO.; siehe auch 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 - zu III 4 b cc (2) der Gründe, BAGE 109, 285).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Der Senat hat für einen Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr, der nach § 7 Abs. 3 BUrlG auf das Folgejahr übertragen wurde, angenommen, er unterscheide sich im gesetzlich befristeten Übertragungszeitraum des § 7 Abs. 3 BUrlG nicht von dem Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres (BAG 10. Februar 2004 -  9 AZR 116/03  - zu III 4 b cc (1) der Gründe, BAGE 109, 285) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Abzugelten ist aber nur ein Urlaubsanspruch, der noch nicht erfüllt ist (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 - zu II der Gründe, BAGE 109, 285).

    Bei dessen Berechnung ist, wenn ein Teil des unter sechs Monaten liegenden Beschäftigungszeitraums in dem einen, ein Teil in dem folgenden Kalenderjahr liegt, auf den Gesamtbeschäftigungszeitraum abzustellen (Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 - zu III 4 b cc (2) der Gründe, BAGE 109, 285).

    Unabhängig davon, ob diese Annahme für den tariflichen Teilurlaubsanspruch nach § 15 Ziff. 3 MTV zutrifft (anders für § 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG: Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 - zu III 4 b cc (2) der Gründe, BAGE 109, 285), ist eine Berechnung des Urlaubsanteils zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres unabhängig davon möglich, ob auf Kalendermonate oder auf Monate abgestellt wird.

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Nur in diesem Fall wäre der Urlaubsanspruch der Klägerin aus dem Jahr 2010 nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG befristet (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 28) und seine Übertragung auf das gesamte nächste Kalenderjahr gemäß § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG von einem Verlangen der Klägerin abhängig gewesen (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 - zu III 4 b cc (2) der Gründe, BAGE 109, 285) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09

    Durchsetzung des Urlaubsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung

    Durch § 7 Abs. 3 BUrlG wird der Erfüllungszeitraum verlängert verbunden mit den Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BUrlG, welches sich nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitgerichts auf das Urlaubsjahr beschränkt (vgl. BAG, Urt. v. 10.02.2004, 9 AZR 116/03, NZA 2004 S. 986; AnwK-Düwell, § 7 BUrlG Rz. 97).
  • ArbG Berlin, 22.04.2009 - 56 Ca 21280/08

    Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Nach der Rechtsprechung des BAG gilt die Verfallsregelung des § 7 Abs. 3 BUrlG auch für den tariflichen Mehrurlaub, wenn keine eindeutige anderweitige Regelung besteht (vgl. BAG [21.06.2005] - 9 AZR 200/04 - NJOZ 2006, 681 (683); BAG [10.02.2004] - 9 AZR 116/03 - NZA 2004, 986 (987)).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2005 - 7 Sa 21/05

    Wechsel der Lohnsteuerklasse

    Die Beklagte hat zutreffend auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 09.09.2003 EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 7 = NZA 2005, 483 Leitsätze; BAG 09.12.2003 EzA § 242 BGB 2002 Rechtsmissbrauch Nr. 2 = NZA 2005, 376 Leitsätze; BAG 10.02.2004 ZTR 2004, 591; vgl. auch LAG Sachsen, 01.02.2002 NZA - RR 2003, 150) hingewiesen, wonach der Wechsel der Lohnsteuerklasse rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn die Änderung der Steuermerkmale ohne sachlichen Grund erfolgt, insbesondere, um den Arbeitgeber zu erhöhten Zahlungen zu verpflichten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 24 Sa 2315/10

    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe - Reduzierung der Urlaubsvergütung im

    aa) Die Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von § 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Mindestjahresurlaubsanspruch von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. BAG 25.8. 1992 - 9 AZR 329/91 - AP Nr. 60 zu § 7 BUrlG; 10.2. 2004 - 9 AZR 116/03 - NZA 2004, 986).
  • LAG Hamm, 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08

    Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit; krankheitsbedingte

    Fehlt eine tarifliche Regelung, ist der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigende "übergesetzliche" Urlaub entsprechend den Regelungen des BUrlG zu behandeln (vgl. BAG, Urteil vom 10.04.2004 - 9 AZR 116/03, NZA 2004, 986; Urteil vom 18.11.2003 - 9 AZR 95/05, NZA 2004, 651).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2010 - 3 Sa 410/09

    Urlaubsabgeltung, Arbeitsunfähigkeit, Verfall, Auslegung, Arbeitsvertrag, Urlaub,

    Denn wenn keine abweichende Behandlung vereinbart ist, kann zwischen gesetzlichem und vertraglichem Urlaubsanspruch nicht unterschieden werden (vgl. BAG v. 10.02.2004 ­ 9 AZR 116/03 ­ BB 2004, 2136).
  • ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09

    Urlaubsabgeltung nach Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Aachen, 29.04.2010 - 7 Ca 4601/09

    BUrlG, § 15 Abs. 8 und § 24 Abs. 1 MTV Einzelhandel NRW

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 282/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Urlaubsabgeltung, Verfall,

  • LAG Hamm, 04.03.2010 - 16 Sa 1130/09

    Europarechtswidrige Tariflichregelung zum Ausschluss des Urlaubsanspruchs bei

  • ArbG Nürnberg, 22.02.2010 - 8 Ca 5990/09

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des

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