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   BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04   

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https://dejure.org/2005,145
BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 (https://dejure.org/2005,145)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 (https://dejure.org/2005,145)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 (https://dejure.org/2005,145)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anknüpfung einer freiwilligen Abfindung an den Verzicht des Arbeitnehmers, gegen eine Kündigung gerichtlich vorzugehen; Abgrenzung zwischen hoheitlicher und nichthoheitlicher Staatstätigkeit ; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Arbeitssachen; ...

  • unalex.eu

    Art. 6 EVÜ
    Bestimmung des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts in besonderen Fällen - Besondere Gruppen von Arbeitnehmern - Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen

  • Judicialis

    BGB § 612a; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; EGBGB Art. 27; ; EGBGB Art. 30; ; GVG § 17a; ; GVG § 20; ; ZPO § 23; ; ZPO § 322

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freiwillige Abfindungen für den Fall des Arbeitsplatzabbaus infolge Sitzverlegung: Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage als Voraussetzung zulässig ? Maßregelungsverbot lässt sog. Abwicklungsverträge zu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsimmunität; hoheitliche Tätigkeit - Klageverzicht als Voraussetzung eines vertraglichen Abfindungsanspruchs; Gleichbehandlung; Maßregelungsverbot; freiwillige Abfindung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrechtliche Grundlagen für alle Beteiligungsformen, Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, Beteiligung an AG, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Arbeitnehmern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 327
  • NJW 2005, 3310 (Ls.)
  • MDR 2005, 1235
  • NZA 2005, 1117
  • NJ 2005, 572
  • BB 2006, 1391
  • DB 2005, 2245
 
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Wird zitiert von ... (111)

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Das Maßregelungsverbot des § 612a BGB erfasst nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur Arbeitnehmer (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 b ee (1) der Gründe, BAGE 113, 327) .
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Diese Entscheidung soll er ohne Furcht vor wirtschaftlichen oder sonstigen Repressalien des Arbeitgebers treffen können (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 21, BAGE 121, 247; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 b ee (1) der Gründe, BAGE 113, 327) .

    Indem die Vorschrift dem Arbeitgeber untersagt, bei Vereinbarungen oder Maßnahmen den Umstand zum Nachteil des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausgeübt hat, schränkt sie die Vertrags- und Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ein (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - Rn. 23, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 209 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 20; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - aaO) .

    Wie aus dem auf Arbeitnehmer beschränkten Anwendungsbereich der Bestimmung deutlich wird, beruht sie auf dem für Arbeitsverhältnisse typischen Ungleichgewicht, das sich durch Weisungsrechte des Arbeitgebers und Weisungsunterworfenheit des Arbeitnehmers auszeichnet (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - aaO) .

    (e) Ob § 612a BGB für die vorenthaltene Leistung unmittelbar anspruchsbegründende Wirkung zukommt oder ein Primäranspruch lediglich iVm. dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Betracht kommt, ist noch nicht abschließend geklärt (offengelassen zB von BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 27, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22 ; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 a der Gründe mwN zu der Kontroverse, BAGE 113, 327; für eine anspruchsbegründende Wirkung in dem Sinn, dass der Arbeitnehmer so zu stellen ist, als wäre die verbotene Maßregelung nicht erfolgt, bspw. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 40, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186; 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - zu II 2 der Gründe, BAGE 101, 312) .

    Schutzzweck des Maßregelungsverbots ist es nicht, den Arbeitsvertragsparteien die rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Gestaltung der Arbeits- und Ausscheidensbedingungen zu nehmen (vgl. in dem anderen Zusammenhang eines Abfindungsanspruchs BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 b ee (2) der Gründe, BAGE 113, 327) .

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

    Insoweit schränkt § 612a BGB die Vertrags- und Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ein (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327, 338).
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