Rechtsprechung
   BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,145
BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 (https://dejure.org/2005,145)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 (https://dejure.org/2005,145)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 (https://dejure.org/2005,145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anknüpfung einer freiwilligen Abfindung an den Verzicht des Arbeitnehmers, gegen eine Kündigung gerichtlich vorzugehen; Abgrenzung zwischen hoheitlicher und nichthoheitlicher Staatstätigkeit ; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Arbeitssachen; ...

  • unalex.eu

    Art. 6 EVÜ
    Bestimmung des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts in besonderen Fällen - Besondere Gruppen von Arbeitnehmern - Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen

  • Judicialis

    BGB § 612a; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; EGBGB Art. 27; ; EGBGB Art. 30; ; GVG § 17a; ; GVG § 20; ; ZPO § 23; ; ZPO § 322

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsimmunität; hoheitliche Tätigkeit - Klageverzicht als Voraussetzung eines vertraglichen Abfindungsanspruchs; Gleichbehandlung; Maßregelungsverbot; freiwillige Abfindung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freiwillige Abfindungen für den Fall des Arbeitsplatzabbaus infolge Sitzverlegung: Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage als Voraussetzung zulässig ? Maßregelungsverbot lässt sog. Abwicklungsverträge zu

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrechtliche Grundlagen für alle Beteiligungsformen, Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, Beteiligung an AG, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Arbeitnehmern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 327
  • NJW 2005, 3310 (Ls.)
  • MDR 2005, 1235
  • NZA 2005, 1117
  • NJ 2005, 572
  • BB 2006, 1391
  • DB 2005, 2245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
    Es wird teilweise angenommen, er begründe unmittelbar einen Anspruch des Arbeitnehmers auf die vorenthaltene Leistung (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312) und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt habe (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    cc) Die Vorenthaltung einer freiwilligen Leistung, die anderen Arbeitnehmern gewährt wird, die ein ihnen zustehendes Recht nicht ausgeübt haben, kann als Verstoß gegen § 612a BGB zu beurteilen sein (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    Auf die Begründetheit des erhobenen Anspruchs kommt es nicht an (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - aaO).

    Schließlich ist auch nicht zu überprüfen, ob an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten ist, nach der § 612a BGB sowohl ein Handeln als auch ein Unterlassen des Arbeitgebers betrifft (zur unterlassenen Höhergruppierung: BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11; zur Nichtzuweisung von Arbeit: BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265), oder ob ein Unterlassen nur dann erfasst wird, wenn der Arbeitgeber aus anderen Gründen, etwa wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, zum Handeln verpflichtet ist (so Frantzen Anm. zu BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - RdA 2003, 368).

    In dem vom Zehnten Senat entschiedenen Fall hatte der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber eine freiwillige Höhergruppierung davon abhängig gemacht, dass die betroffenen Grundschullehrer keine Klage auf Höhergruppierung erheben oder eine solche zurücknehmen (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96

    Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Kündigung eines ausländischen Staates

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
    In dem von ihm geführten Kündigungsschutzverfahren obsiegte der Kläger (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - BAGE 87, 144).

    Die von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens gebotene Prüfung dieser allgemeinen Prozessvoraussetzung ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht deshalb entbehrlich, weil der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem zwischen den Parteien bereits geführten Kündigungsrechtsstreit die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bejaht hat (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - BAGE 87, 144).

    Ihre diplomatischen und konsularischen Beziehungen dürfen nicht behindert werden (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - BAGE 87, 144).

    Mangels völkerrechtlicher Abgrenzungsmerkmale ist dies grundsätzlich nach dem Recht des entscheidenden Gerichts zu beurteilen (BVerfG 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 - BVerfGE 64, 1; BAG 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 - BAGE 87, 144).

    Nach dem gesetzlichen Regelfall gilt das Arbeitsrecht des Staates, in dem das Arbeitsverhältnis typischerweise seinen Schwerpunkt hat (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 631/96 -BAGE 87, 144).

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
    Es wird teilweise angenommen, er begründe unmittelbar einen Anspruch des Arbeitnehmers auf die vorenthaltene Leistung (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312) und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt habe (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11).

    Das gilt auch hinsichtlich der Beurteilung, ob Maßnahme iSv. § 612a BGB allein die Entscheidung über das Junktim zwischen Abfindung und Hinnahme der Kündigung ist (vgl. BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312), oder ob auch deren Umsetzung - dokumentiert durch Nichtgewährung der Abfindung - einzubeziehen ist.

    Ebenso rechtfertigt die vom Landesarbeitsgericht herangezogene weitere Entscheidung des Zehnten Senats vom 12. Juni 2002 (- 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312) kein anderes Ergebnis.

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99

    Staatsimmunität; Zwischenurteil

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
    Nach dem als Bundesrecht iSv. Art. 25 GG geltenden allgemeinem Völkergewohnheitsrecht (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 490/99 - AP GVG § 20 Nr. 2 = EzA GVG § 20 Nr. 3) sind Staaten der Gerichtsbarkeit anderer Staaten nicht unterworfen, soweit ihre hoheitliche Tätigkeit von einem Rechtsstreit betroffen ist (BAG 16. Mai 2002 - 2 AZR 688/00 - AP GVG § 20 Nr. 3).

    Die Abgrenzung zwischen hoheitlicher und nichthoheitlicher Staatstätigkeit richtet sich nicht nach deren Motiv oder Zweck (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 490/99 - AP GVG § 20 Nr. 2 = EzA GVG § 20 Nr. 3).

    Hierüber kann das angerufene Gericht durch Zwischenurteil nach § 280 Abs. 1 ZPO entscheiden (vgl. BAG 23. November 2000 - 2 AZR 490/99 -AP GVG § 20 Nr. 2 = EzA GVG § 20 Nr. 3).

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93

    Abfindung; Aufhebungsvertrag; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - BAGE 75, 143).

    Der hier vertretenen Auffassung steht die Entscheidung des Zweiten Senats (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - BAGE 75, 143) nicht entgegen.

  • BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99

    Stellenanzeige - Gesamtzusage - Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
    Das in der Gesamtzusage liegende Angebot, dessen ausdrückliche Annahme gemäß § 151 BGB entbehrlich ist (vgl. Senat 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - AP BGB § 157 Nr. 15 = EzA BGB § 133 Nr. 22), wird ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212).

    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gemäß §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (Senat 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - aaO).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
    Dabei liegt ein Nachteil stets dann vor, wenn sich seine bisherige Rechtsposition verschlechtert, Rechte des Arbeitnehmers mithin verkürzt werden (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265).

    Schließlich ist auch nicht zu überprüfen, ob an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten ist, nach der § 612a BGB sowohl ein Handeln als auch ein Unterlassen des Arbeitgebers betrifft (zur unterlassenen Höhergruppierung: BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11; zur Nichtzuweisung von Arbeit: BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265), oder ob ein Unterlassen nur dann erfasst wird, wenn der Arbeitgeber aus anderen Gründen, etwa wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, zum Handeln verpflichtet ist (so Frantzen Anm. zu BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - RdA 2003, 368).

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 328/95

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstand des Vermögens

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
    Soweit die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Verfahrensgesetzen und nicht staatsvertraglich geregelt ist, folgt sie grundsätzlich der örtlichen Zuständigkeit (BAG 17. Juli 1997 - 8 AZR 328/95 - AP ZPO § 38 Internationale Zuständigkeit Nr. 13 = EzA ZPO § 23 Nr. 1).

    Für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist über die Vermögensbelegenheit hinaus ein hinreichender Inlandsbezug des Rechtsstreits erforderlich (BAG 17. Juli 1997 - 8 AZR 328/95 - AP ZPO § 38 Internationale Zuständigkeit Nr. 13 = EzA ZPO § 23 Nr. 1).

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 688/00

    Staatenimmunität

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
    Nach dem als Bundesrecht iSv. Art. 25 GG geltenden allgemeinem Völkergewohnheitsrecht (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 490/99 - AP GVG § 20 Nr. 2 = EzA GVG § 20 Nr. 3) sind Staaten der Gerichtsbarkeit anderer Staaten nicht unterworfen, soweit ihre hoheitliche Tätigkeit von einem Rechtsstreit betroffen ist (BAG 16. Mai 2002 - 2 AZR 688/00 - AP GVG § 20 Nr. 3).

    Maßgebend ist die Natur der umstrittenen staatlichen Handlung oder des streitigen Rechtsverhältnisses (BAG 16. Mai 2002 - 2 AZR 688/00 - AP GVG § 20 Nr. 3).

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
    Dagegen untersagt keine Regel des Völkerrechts der inländischen Gerichtsbarkeit, in Angelegenheiten zu entscheiden, die die nichthoheitliche Tätigkeit des ausländischen Staates betreffen (BVerfG 30. April 1963 - 2 BvM 1/62 - BVerfGE 16, 27; 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76 - BVerfGE 46, 342; BAG 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - BAGE 83, 262).

    Ob eine Verpflichtung besteht, hat das zuständige inländische Gericht jedenfalls bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Entgelt für nichthoheitliche Tätigkeiten im Erkenntnisverfahren festzustellen und gegebenenfalls einen entsprechenden Leistungsbefehl auszusprechen (vgl. BVerfG 30. April 1963 - 2 BvM 1/62 - BVerfGE 16, 27).

  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 656/94

    Wirkung einer ausländischen Lohnpfändung

  • BAG, 10.05.1962 - 2 AZR 397/61

    Telegrafische Klageerhebung - Gesetzliche Formvorschriften - Dienstvertrag -

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 659/02

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Altersteilzeit

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92

    Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie

  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82

    Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 593/02

    Sozialkassenverfahren - Vereinbarung italienischen Rechts

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92

    Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02

    Kündigung; Internationales Privatrecht

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 877/93

    Anspruch eines Lagerarbeiters auf Zahlung einer Abfindung wegen Verlegung eines

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 513/03

    Abfindung - Verjährung - altes Recht

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02

    Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99

    Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche

  • BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88

    Umfang der Rechtskraft - Versorgung im Konzern

  • LAG Berlin, 08.10.2003 - 9 Sa 931/03
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95

    Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Das Maßregelungsverbot des § 612a BGB erfasst nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur Arbeitnehmer (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 b ee (1) der Gründe, BAGE 113, 327) .
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Diese Entscheidung soll er ohne Furcht vor wirtschaftlichen oder sonstigen Repressalien des Arbeitgebers treffen können (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 21, BAGE 121, 247; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 b ee (1) der Gründe, BAGE 113, 327) .

    Indem die Vorschrift dem Arbeitgeber untersagt, bei Vereinbarungen oder Maßnahmen den Umstand zum Nachteil des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausgeübt hat, schränkt sie die Vertrags- und Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ein (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - Rn. 23, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 209 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 20; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - aaO) .

    Wie aus dem auf Arbeitnehmer beschränkten Anwendungsbereich der Bestimmung deutlich wird, beruht sie auf dem für Arbeitsverhältnisse typischen Ungleichgewicht, das sich durch Weisungsrechte des Arbeitgebers und Weisungsunterworfenheit des Arbeitnehmers auszeichnet (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - aaO) .

    (e) Ob § 612a BGB für die vorenthaltene Leistung unmittelbar anspruchsbegründende Wirkung zukommt oder ein Primäranspruch lediglich iVm. dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Betracht kommt, ist noch nicht abschließend geklärt (offengelassen zB von BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 27, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22 ; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 a der Gründe mwN zu der Kontroverse, BAGE 113, 327; für eine anspruchsbegründende Wirkung in dem Sinn, dass der Arbeitnehmer so zu stellen ist, als wäre die verbotene Maßregelung nicht erfolgt, bspw. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 40, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186; 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - zu II 2 der Gründe, BAGE 101, 312) .

    Schutzzweck des Maßregelungsverbots ist es nicht, den Arbeitsvertragsparteien die rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Gestaltung der Arbeits- und Ausscheidensbedingungen zu nehmen (vgl. in dem anderen Zusammenhang eines Abfindungsanspruchs BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B II 2 b ee (2) der Gründe, BAGE 113, 327) .

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

    Insoweit schränkt § 612a BGB die Vertrags- und Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ein (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327, 338).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht