Rechtsprechung
BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- openjur.de
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- Bundesarbeitsgericht
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 670 BGB, § 611 Abs 1 BGB
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers - rechtsprechung-im-internet.de
§ 670 BGB, § 611 Abs 1 BGB
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Häusliches Arbeitszimmer: Der Arbeitgeber muss grundsätzlich keine Kosten übernehmen, nur weil sich die steuerliche Absetzbarkeit verschlechtert hat
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungen von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer samt Büroeinrichtung eines Lehrers
- hensche.de
Arbeitszimmer
- Betriebs-Berater
Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- ra.de
- rewis.io
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- datenbank.nwb.de
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatz von Aufwendungen des Arbeitnehmers (hier: für ein häusliches Arbeitszimmer)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Werbungskosten - Aufwendungsersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- faz.net (Kurzinformation)
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen Heimarbeitsplatz?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Kostenerstattung für häusliches Arbeitszimmer eines Lehrers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrer will für häusliches Arbeitszimmer Geld vom staatlichen Arbeitgeber
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Angestellte Lehrer haben keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz für ihr häusliches Arbeitszimmer
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- haufe.de (Kurzinformation)
Lehrer müssen Arbeitszimmer selbst zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aufwendungsersatz im Homeoffice
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrer kann Arbeitgeber nicht auf Kostenübernahme für Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers und dessen Ausstattung in Anspruch nehmen
Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 10.06.2008 - 4 Ca 75/08
- LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 13
- NZA 2012, 97
- BB 2011, 2356
- DB 2011, 2098
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch
Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Denn in dem Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer in dem häuslichen Arbeitszimmer Arbeitsleistungen erbringt, steht ihm die Wohnfläche nicht zur privaten Nutzung zur Verfügung (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 b der Gründe, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1) .aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, § 670 BGB könne auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewendet werden, obwohl Arbeitnehmer nicht unentgeltlich iSd. § 662 BGB tätig werden (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1) .
Dies gilt insbesondere für die betrieblichen Räume, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen soll (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1) .
Dies reicht zwar für sich genommen nicht aus, um ihn mit den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu belasten (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1) .
- BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07
Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen
Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Dem Arbeitgeber kann deshalb bei entsprechender Anwendung des § 670 BGB nur dann das alleinige Tragen der Aufwendungen auferlegt werden, wenn sein Interesse so weit überwiegt, dass das Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 28, BAGE 124, 210) .Es ist der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210) .
- BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03
Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung
Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Das Direktionsrecht als "Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses" (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - Rn. 17, BAGE 112, 80) ermöglicht es dem Arbeitgeber, diese rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen nach zeitlicher Verteilung, Art und Ort unter Beachtung billigen Ermessens festzulegen (…vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 52, AP GewO § 106 Nr. 7 = EzA GewO § 106 Nr. 4) .
- BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen
Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Die Regelung in § 106 Satz 1 GewO trägt der Gegebenheit Rechnung, dass Arbeitsverträge nur eine rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht festlegen können (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 47, AP BGB § 307 Nr. 26) . - BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00
Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud
Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
b) Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - zu I der Gründe, EzA ZPO § 256 Nr. 59) steht der Zulässigkeit des Feststellungsantrags nicht entgegen. - LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08
Aufwendungsersatzanspruch eines Lehrers für sein häusliches Arbeitszimmer nebst …
Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 2009 - 6 Sa 1114/08 - wird zurückgewiesen. - BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen
Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Dieser Rechtsgedanke ist verallgemeinerungsfähig (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - zu I 1 der Gründe, BAGE 82, 164) . - BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08
Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die …
Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Das Direktionsrecht als "Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses" (…BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - Rn. 17, BAGE 112, 80) ermöglicht es dem Arbeitgeber, diese rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen nach zeitlicher Verteilung, Art und Ort unter Beachtung billigen Ermessens festzulegen (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 52, AP GewO § 106 Nr. 7 = EzA GewO § 106 Nr. 4) . - BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen …
Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Eine - wie hier - erklärte bloße Antragsbeschränkung ist in der Revisionsinstanz zulässig (BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 21, NZA 2011, 509) . - BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07
Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel
Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich ferner aus dem Umstand, dass der Kläger geltend macht, zum Zeitpunkt der Klageerhebung sei das beklagte Land zum Ersatz der geltend gemachten Aufwendungen verpflichtet gewesen und er zu diesem Zeitpunkt gezwungen gewesen wäre, - teilweise - Klage auf künftige Leistung zu erheben (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 19, BAGE 129, 131) . - BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 177/08
Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand
- BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des …
- BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
Konkurrentenklage
- BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13
Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold
§ 667 BGB ist auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl Arbeitnehmer nicht im Sinne von § 662 BGB unentgeltlich tätig werden (BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; vgl. entsprechend zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 -; 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25) . - BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle
Hierbei hat der Neunte Senat ausdrücklich festgehalten, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210 sowie 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe: nach dem herkömmlichen Verständnis des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber auch die betrieblichen Räume als Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen) .Die ebenfalls Aufwendungsersatz für ein häusliches Arbeitszimmer betreffende Entscheidung vom 12. April 2011 (- 9 AZR 14/10 -) ist schon deshalb nicht vergleichbar, weil insoweit offensichtlich ein erhebliches Eigeninteresse des Arbeitnehmers an der Nutzung seines häuslichen Arbeitszimmers bestand.
Es war ihm nämlich freigestellt, stattdessen Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu nutzen, was er nicht wollte (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 28) .
- LAG Hamm, 13.01.2016 - 5 Sa 1437/15
Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer bei wechselnden Einsatzstellen; Intransparenz …
(…BAG Urt. v. 12.03.2013, 9 AZR 455/11, NJW 2013, 2923 f; Urt. v. 12.04.2011, 9 AZR 14/10, AP Nr. 35 zu § 670 BGB m.w.N.).
- BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11
Aufwendungsersatz - Schulbuch
§ 670 BGB kann auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewendet werden (st. Rspr., vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25 mwN) . - LAG Niedersachsen, 20.12.2013 - 6 Sa 392/13
Wirksam abbedungener Anspruch eines Leiharbeitsnehmers auf Fahrtkostenerstattung …
Dem Arbeitgeber kann deshalb bei entsprechender Anwendung des § 670 BGB nur dann das alleinige Tragen der Aufwendungen auferlegt werden, wenn sein Interesse soweit überwiegt, dass das Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann (vgl. BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10 - AP Nr. 35 zu § 670 BGB). - LAG Hessen, 19.02.2021 - 14 Sa 306/20
Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen …
Die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendigen Betriebsmittel hat der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ( BAG 14. Oktober 2003 -9 AZR 657/02-Juris; BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - BAGE 124, 210-219; BAG 1 2. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Juris).Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen( BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - BAGE 124, 210; BAG 1 2. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Juris; BAG 14. Oktober 2003 -9 AZR 657/02-Juris).
- BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 335/21
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle
Hierbei hat der Neunte Senat ausdrücklich festgehalten, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210 sowie 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe: nach dem herkömmlichen Verständnis des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber auch die betrieblichen Räume als Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen) .Die ebenfalls Aufwendungsersatz für ein häusliches Arbeitszimmer betreffende Entscheidung vom 12. April 2011 (- 9 AZR 14/10 -) ist schon deshalb nicht vergleichbar, weil insoweit offensichtlich ein erhebliches Eigeninteresse des Arbeitnehmers an der Nutzung seines häuslichen Arbeitszimmers bestand.
Es war ihm nämlich freigestellt, stattdessen Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu nutzen, was er nicht wollte (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 28) .
- BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär - …
§ 667 BGB ist auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl Arbeitnehmer nicht iSv. § 662 BGB unentgeltlich tätig werden (BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 36; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; vgl. entsprechend zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 1 der Gründe; 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25) . - LAG Hessen, 12.03.2021 - 14 Sa 1158/20
Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen …
Die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendigen Betriebsmittel hat der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen (BAG 14. Oktober 2003 -9 AZR 657/02-Juris; BAG 16. Oktober 2007 ‒ 9 AZR 170/07 ‒ BAGE 124, 210-219; BAG 1 2. April 2011 ‒ 9 AZR 14/10 ‒ Juris).Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen (BAG 16. Oktober 2007 ‒ 9 AZR 170/07 ‒ BAGE 124, 210; BAG 12. April 2011 ‒ 9 AZR 14/10 ‒ Juris; BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02-Juris).
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers …
Diese Freiheit wird quantitativ dadurch verstärkt, dass sich während der unterrichtsfreien Zeit in den Ferien die zeitliche Verfügungsmasse vergrößert (…LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 38; vgl. hierzu auch nachfolgend BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 9 AZR 14/10 - juris).Der Kläger kann sich - anders als andere Beamte - die Erledigung seiner außerunterrichtlichen Aufgaben frei einteilen (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 27.11.2008, a. a. O., siehe auch BAG, Urteil vom 12.4.2011, a. a. O., zu einem angestellten Lehrer).
- LAG Hessen, 25.09.2015 - 18 Sa 520/14
Zumindest kein Anspruch des AN auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit nach § 9 TzBfG, …
- ArbG München, 18.04.2023 - 40 BVGa 8/23
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine mitbestimmungspflichtige Regelung des …
- LAG Köln, 09.07.2015 - 7 Sa 638/14
Aufwandsentschädigung; Fahrtkostenerstattung; häuslicher Arbeitsplatz; Wohnsitz; …
- LAG Sachsen, 14.04.2015 - 3 Sa 529/14
Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Anspruchs auf einen weiteren …