Rechtsprechung
BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- openjur.de
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 670 BGB, § 611 Abs 1 BGB
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 670 BGB, § 611 Abs 1 BGB
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Häusliches Arbeitszimmer: Der Arbeitgeber muss grundsätzlich keine Kosten übernehmen, nur weil sich die steuerliche Absetzbarkeit verschlechtert hat
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungen von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer samt Büroeinrichtung eines Lehrers
- hensche.de
Arbeitszimmer
- Betriebs-Berater
Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- Bundesarbeitsgericht
(Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers)
- ra.de
- rewis.io
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatz von Aufwendungen des Arbeitnehmers (hier: für ein häusliches Arbeitszimmer)
- datenbank.nwb.de
Kein Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- faz.net (Kurzinformation)
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen Heimarbeitsplatz?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- lto.de (Kurzinformation)
Kostenersatz für Lehrer ausgeschlossen
- lto.de (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer - Kostenersatz für Lehrer ausgeschlossen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Kostenerstattung für häusliches Arbeitszimmer eines Lehrers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrer will für häusliches Arbeitszimmer Geld vom staatlichen Arbeitgeber
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Angestellte Lehrer haben keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz für ihr häusliches Arbeitszimmer
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- haufe.de (Kurzinformation)
Lehrer müssen Arbeitszimmer selbst zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lehrer kann Arbeitgeber nicht auf Kostenübernahme für Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers und dessen Ausstattung in Anspruch nehmen
Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 10.06.2008 - 4 Ca 75/08
- LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 13
- NZA 2012, 97
- BB 2011, 2356
- DB 2011, 2098
Wird zitiert von ... (13)
- BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13
Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold
§ 667 BGB ist auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl Arbeitnehmer nicht im Sinne von § 662 BGB unentgeltlich tätig werden (BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; vgl. entsprechend zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 -; 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25) . - LAG Hamm, 13.01.2016 - 5 Sa 1437/15
Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer bei wechselnden Einsatzstellen; Intransparenz …
(…BAG Urt. v. 12.03.2013, 9 AZR 455/11, NJW 2013, 2923 f; Urt. v. 12.04.2011, 9 AZR 14/10, AP Nr. 35 zu § 670 BGB m.w.N.). - BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle
Hierbei hat der Neunte Senat ausdrücklich festgehalten, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210 sowie 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe: nach dem herkömmlichen Verständnis des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber auch die betrieblichen Räume als Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen) .Die ebenfalls Aufwendungsersatz für ein häusliches Arbeitszimmer betreffende Entscheidung vom 12. April 2011 (- 9 AZR 14/10 -) ist schon deshalb nicht vergleichbar, weil insoweit offensichtlich ein erhebliches Eigeninteresse des Arbeitnehmers an der Nutzung seines häuslichen Arbeitszimmers bestand.
Es war ihm nämlich freigestellt, stattdessen Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu nutzen, was er nicht wollte (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 28) .
- BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11
Aufwendungsersatz - Schulbuch
§ 670 BGB kann auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewendet werden (st. Rspr., vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25 mwN) . - LAG Niedersachsen, 20.12.2013 - 6 Sa 392/13
Abbedingung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Erstattung der Kosten für die …
Dem Arbeitgeber kann deshalb bei entsprechender Anwendung des § 670 BGB nur dann das alleinige Tragen der Aufwendungen auferlegt werden, wenn sein Interesse soweit überwiegt, dass das Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann (vgl. BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10 - AP Nr. 35 zu § 670 BGB). - LAG Hessen, 19.02.2021 - 14 Sa 306/20
Die Fahrradkuriere der Lieferdienste - und das private Fahrrad
Die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendigen Betriebsmittel hat der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ( BAG 14. Oktober 2003 -9 AZR 657/02-Juris; BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - BAGE 124, 210-219; BAG 1 2. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Juris).Nur was zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers bei der Arbeit gehört, wird durch die Vergütungszahlung ausgeglichen( BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - BAGE 124, 210; BAG 1 2. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Juris; BAG 14. Oktober 2003 -9 AZR 657/02-Juris).
- BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 335/21
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle
Hierbei hat der Neunte Senat ausdrücklich festgehalten, dass grundsätzlich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Betriebsmittel, die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 27; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 23, BAGE 124, 210 sowie 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 2 c der Gründe: nach dem herkömmlichen Verständnis des Arbeitsrechts hat der Arbeitgeber auch die betrieblichen Räume als Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen) .Die ebenfalls Aufwendungsersatz für ein häusliches Arbeitszimmer betreffende Entscheidung vom 12. April 2011 (- 9 AZR 14/10 -) ist schon deshalb nicht vergleichbar, weil insoweit offensichtlich ein erhebliches Eigeninteresse des Arbeitnehmers an der Nutzung seines häuslichen Arbeitszimmers bestand.
Es war ihm nämlich freigestellt, stattdessen Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu nutzen, was er nicht wollte (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 28) .
- BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 956/13
Aufsichtsratsmitglied - hauptamtlicher Gewerkschaftsfunktionär - …
§ 667 BGB ist auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl Arbeitnehmer nicht iSv. § 662 BGB unentgeltlich tätig werden (BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 36; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; vgl. entsprechend zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB: BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - zu IV 1 der Gründe; 12. April 2011 - 9 AZR 14/10 - Rn. 25) . - LAG Hessen, 25.09.2015 - 18 Sa 520/14
Zumindest kein Anspruch des AN auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit nach § 9 TzBfG, …
Dies betrifft den Klageantrag zu 3., mit dem hilfsweise Schadensersatz statt Erfüllung gefordert wurde, und weiter den Klageantrag zu 4., durch welchen der Leistungsantrag zu 3. teilweise auf einen Feststellungsantrag beschränkt wurde (…vgl. BAG Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - NZA 2008, 1016, Rz. 20; BAG Urteil vom 12. April 2011-9 AZR 14/10 - NZA 2012, 97, Rz. 12;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl., § 264 Rz. 11;… Zöller, ZPO, 30. Auflage, § 264 Rz. 3b, 5). - OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines …
Diese Freiheit wird quantitativ dadurch verstärkt, dass sich während der unterrichtsfreien Zeit in den Ferien die zeitliche Verfügungsmasse vergrößert (…LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 38; vgl. hierzu auch nachfolgend BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 9 AZR 14/10 - juris).Der Kläger kann sich - anders als andere Beamte - die Erledigung seiner außerunterrichtlichen Aufgaben frei einteilen (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 27.11.2008, a. a. O., siehe auch BAG, Urteil vom 12.4.2011, a. a. O., zu einem angestellten Lehrer).
- LAG Hessen, 12.03.2021 - 14 Sa 1158/20
Fahrrad und Handy für Arbeitnehmer im Lieferdienst
- LAG Köln, 09.07.2015 - 7 Sa 638/14
Aufwandsentschädigung; Fahrtkostenerstattung; häuslicher Arbeitsplatz; Wohnsitz; …
- LAG Sachsen, 14.04.2015 - 3 Sa 529/14
Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Anspruchs auf einen weiteren …