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   BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04   

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BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 (https://dejure.org/2005,626)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2005 - 9 AZR 142/04 (https://dejure.org/2005,626)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 (https://dejure.org/2005,626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gründe der Planungssicherheit und der Sicherstellung der Unterrichtskontinuität; Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt; Vorrang der Leistungsklage vor der Feststellungsklage; Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; ZPO § 256
    Gleichheitswidrige Mindestbeschäftigungsdauer für interne und externe Bewerber auf höherwertige Stelle im öffentlichen Schuldienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 80
  • NJW 2005, 3085 (Ls.)
  • MDR 2005, 1234
  • NZA 2005, 1185
  • BB 2005, 2584
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
    Dies gilt nicht nur für Einstellungen, sondern auch für Beförderungen innerhalb des öffentlichen Dienstes (st. Rspr., vgl. BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).

    Öffentliche Ämter iSd. Art. 33 Abs. 2 GG sind sowohl Beamtenstellen als auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - aaO).

    Die Verwaltung als vollziehende Gewalt hat dann zu entscheiden, ob und wie die Stellen besetzt werden sollen (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).

    Der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, auf den sich das beklagte Land beruft, ist ein verfassungsrechtliches Schutzgut, das auch eine Beschränkung des Bewerbungsverfahrensanspruches nach Art. 33 Abs. 2 GG zu rechtfertigen vermag (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).

    Das gebietet die wirksame Erfüllung des Auftrages der Verwaltung (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).

    Der einzelne Bewerber muss eine Einschränkung des durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährten Zugangsrechts zu öffentlichen Ämtern hinnehmen, wenn ansonsten die Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unzumutbar behindert würde (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - aaO; weiter gehend: Einschränkung nur zur "Abwendung einer unmittelbar drohenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung" BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 - ZTR 2005, 275 mwN).

    Zwar kommt grundsätzlich zur Einschränkung des Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG das von dem beklagten Land geltend gemachte Interesse an der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schulverwaltung in Betracht (Senat 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - BAGE 101, 153).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
    Der einzelne Bewerber muss eine Einschränkung des durch Art. 33 Abs. 2 GG gewährten Zugangsrechts zu öffentlichen Ämtern hinnehmen, wenn ansonsten die Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unzumutbar behindert würde (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - aaO; weiter gehend: Einschränkung nur zur "Abwendung einer unmittelbar drohenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung" BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 - ZTR 2005, 275 mwN).

    e) Das vom Kläger geltend gemachte gleiche Zugangsrecht iSv. Art. 33 Abs. 2 GG scheitert auch nicht daran, dass das beklagte Land nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 ZTR 2005, 275 mwN) auf Grund seiner Organisationsfreiheit für berechtigt gehalten wird, nach pflichtgemäßen Ermessen bei der Besetzung von Dienstposten zwischen Umsetzung, Versetzung oder Beförderung zu wählen.

    Da das beklagte Land die Stellen auch für Beförderungsbewerber ausgeschrieben hat, ist es bei der Stellenbesetzung gehalten, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Auswahlkriterien auf sämtliche Bewerber anzuwenden (vgl. BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 - aaO).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
    Denn nur mit einer funktionsfähigen Schulverwaltung erfüllt das beklagte Land den ihm durch Art. 7 Abs. 1 GG erteilten Erziehungsauftrag, der auch die staatliche Pflicht beinhaltet, das Schulwesen zu organisieren, Schulen zu errichten sowie Erziehungsziele und Ausbildungsgänge festzulegen (BVerfG 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
    Dies gilt sowohl für außenstehende Bewerber als auch für bereits beim Dienstherrn beschäftigte Bewerber, wie den Kläger (BGH 6. April 1995 - III ZR 183/94 - BGHZ 129, 226).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
    Die Wartezeit, die mit dem Erfordernis einer Mindestbeschäftigungszeit zwangsläufig verbunden ist, muss geeignet und erforderlich sein, um eine zuverlässige Beurteilung des Leistungsvermögens und eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung des Bewerbers in einem höheren Amt zu ermöglichen (so für ein gefordertes Mindestdienstalter für Bewerber auf Beamtenstellen: BVerwG 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - DVBl 2005, 456).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 600/01

    Flugdienst und Ruhezeiten nach 2. DV LuftBO

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
    Eine Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn nur ein Teil eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien streitig und die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, diesen Streit zu klären (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 600/01 -BAGE 104, 280).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
    Demnach ist eine Feststellungsklage dann zulässig, wenn mit dieser eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und deshalb prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - EzA ZPO § 256 Nr. 59).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
    Die rechtlichen Anforderungen an den öffentlichen Arbeitgeber entsprechen denen, die er als Dienstherr anzuwenden hat, wenn sich (auch) Beamte um eine Stelle bewerben (BAG 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 61 = EzA GG Art. 33 Nr. 27, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
    An ihnen werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber um den Dienstposten gemessen, um eine bestmögliche Besetzung zu gewährleisten (BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295; BVerwG 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58).
  • BAG, 08.07.1998 - 10 AZR 274/97

    Beitragspflicht des Entleihers illegal überlassener Arbeitnehmer zu den

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04
    ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet war (st. Rspr., BAG 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 23 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 17; 5. September 1995 - 9 AZR 718/93 - BAGE 80, 380; 8. Juli 1998 - 10 AZR 274/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 214 = EzA AÜG § 10 Nr. 9; BGH 4. Februar 1981 - VIII ZR 43/80 - AP ZPO § 840 Nr. 3).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2000 - 12 B 1959/99

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Übertragung eines

  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 718/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 1 B 2117/03

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs;

  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 43/80

    Pflicht zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung - Die dem Kläger entstandenen

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Der Vorrang der Leistungsklage dient dem Zweck, Rechtsstreitigkeiten prozesswirtschaftlich sinnvoll zu erledigen (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 1 der Gründe, BAGE 114, 80).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Die Funktionsbeschreibung des Dienstpostens bestimmt objektiv die Kriterien, die der Inhaber erfüllen muss (Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 114, 80).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

    a) Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Rahmen seiner Organisationsgewalt frei, für zu besetzende Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 2 b aa der Gründe, BAGE 114, 80) .
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