Rechtsprechung
BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 143/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Entgeltforderung
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Entgeltforderung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 394 S 1 BGB, § 850 Abs 1 ZPO, § 850a ZPO, § 850c ZPO
Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Entgeltforderung - Wolters Kluwer
Grenzen der Aufrechnung des Arbeitgebers mit einem Erstattungsanspruch
- bag-urteil.com
Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Entgeltforderung
- Betriebs-Berater
Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Entgeltforderung - Pfändungsschutz
- rewis.io
Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Entgeltforderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grenzen der Aufrechnung des Arbeitgebers mit einem Erstattungsanspruch
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Arbeitgeber haben Pfändungsschutzvorschriften bei der Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Gehaltsforderung zu beachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Gehaltsforderung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine Entgeltforderung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Arbeitgeber muss bei Aufrechnung Pfändungsschutz beachten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Darf der Arbeitgeber mit eigenen Ansprüchen gegen Lohnansprüche des Arbeitnehmers aufrechnen?
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 31.01.2013 - 5 Ca 301/12
- LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 16 Sa 24/13
- BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 143/14
Papierfundstellen
- BB 2015, 2740
- DB 2015, 2703
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 569/01
Unzulässigkeit der Aufrechnung
Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 143/14
Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - zu 2 b der Gründe) .Rechnet der Arbeitgeber gegen Arbeitseinkommen auf, obliegt es ihm vorzutragen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - zu 2 b der Gründe) .
Genügt der Arbeitgeber seiner diesbezüglichen Obliegenheit nicht, ist der Erfüllungseinwand unbeachtlich (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - zu 2 b der Gründe) .
- LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 16 Sa 24/13
Fortbildungskosten - Rückzahlung nach beendetem Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 143/14
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. September 2013 - 16 Sa 24/13 - aufgehoben.
- BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs
Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO bei Unterhaltspflichten (vgl. BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 10) . - BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17
Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung
Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 10 mwN) . - BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20
Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den …
Denn die Befugnis des Arbeitgebers, gegen den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aufzurechnen, ist integraler Teil des sich aus § 389 BGB ergebenden Erfüllungseinwands, den der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeber dem Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers entgegenhalten kann (vgl. BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 11) .Genügt der Arbeitgeber seiner diesbezüglichen Obliegenheit nicht, ist der Erfüllungseinwand unbeachtlich (vgl. BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 13 mwN) .
- BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15
Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand
Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 10) .Rechnet der Arbeitgeber gegen Arbeitseinkommen auf, obliegt es ihm vorzutragen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 11) .
- BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21
Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung …
Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 10 mwN) .Denn die Befugnis des Arbeitgebers, gegen den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aufzurechnen, ist integraler Teil des Erfüllungseinwands, den der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeber dem Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers entgegenhalten kann (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 11 mwN) .
- LAG Niedersachsen, 11.06.2020 - 4 Sa 71/19
Notwendige Rechtsgrundlage für die Anrechnung anderweitiger Versorgungsbezüge auf …
Für den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag übersteigt, gelten die weiteren Pfändungsbeschränkungen des § 850c Abs. 2 ZPO ( BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 ) .Rechnet der Arbeitgeber gegen Arbeitseinkommen auf, obliegt es ihm vorzutragen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt ( BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 ) .
- LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2021 - 6 Sa 278/20
Berufung, Zulässigkeit, Überstundenvergütung, Darlegungslast , Aufrechnung
Rechnet die Arbeitgeberin, wie hier die Beklagte, mit Erstattungsansprüchen gegen Arbeitseinkommen auf, obliegt es ihr, unabhängig von einer entsprechenden Rüge des Arbeitnehmers, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die Aufrechnung unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften erfolgt ist (BAG 22.09.2015 - 9 AZR 143/14 - BAG 18.11.2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 38).Es ist nicht Sache der Gerichte, die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens zu ermitteln; genügt der Arbeitgeber seiner Obliegenheit nicht, ist der Erfüllungseinwand unbeachtlich (BAG 22.09.2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 13;… BAG 18.11.2020 - 5 AZR 57/20 - Rn. 38).
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13
Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne …
aa) Im Urteilsverfahren gilt der Beibringungsgrundsatz (BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 13, AP BGB § 394 Nr. 33) . - LAG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 10 Sa 41/20
Probezeitbefristung - AGB-Kontrolle - Fettdruck kein Gebot der Transparenz
Ob der Beklagten nach § 19 A Nr. 6 MTV eine Rückzahlungsforderung zusteht und ob sie unter Beachtung der Pfändungsschutzvorschriften aufgerechnet hat, kann dahinstehen (vgl. zur Darlegungslast BAG 22. September 2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 11) . - LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2019 - 5 Sa 311/18
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Aufrechnung gegen Arbeitsentgelt
Denn die Befugnis des Arbeitgebers, gegen den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aufzurechnen, ist integraler Teil des Erfüllungseinwands, den der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeber dem Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers entgegenhalten kann (vgl. BAG 22.09.2015 - 9 AZR 143/14 - Rn. 10 ff mwN). - LAG Hamm, 30.06.2022 - 5 Sa 1367/21
Aufrechnung gegen Bruttolohnforderung Berechnung und Darlegung von …