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   BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21   

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https://dejure.org/2021,48294
BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21 (https://dejure.org/2021,48294)
BAG, Entscheidung vom 30.11.2021 - 9 AZR 143/21 (https://dejure.org/2021,48294)
BAG, Entscheidung vom 30. November 2021 - 9 AZR 143/21 (https://dejure.org/2021,48294)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes der urlaubsrechtlichen Akzessorietät beim gesetzlichen Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen; Grundsätzliche Geltung der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei der Befristung des Zusatzurlaubs; Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage ...

  • bag-urteil.com

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen

  • rewis.io

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen; Unmöglichkeit der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten; Darlegungs- und Beweislast - Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen; Mitwirkungsobliegenheiten

  • rechtsportal.de

    Befristung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen; Unmöglichkeit der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten; Darlegungs- und Beweislast - Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen; Mitwirkungsobliegenheiten

  • datenbank.nwb.de

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Verfall von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bei Unkenntnis des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall und Mitwirkungsobliegenheiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zusatzurlaub verfällt, wenn Schwerbehinderung nicht bekannt

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 902
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
    Die Erfüllung der hieraus abgeleiteten Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers ist grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen des urlaubsrechtlichen Fristenregimes (grundl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 39 ff., BAGE 165, 376) .

    Der Arbeitgeber kann deshalb das uneingeschränkte Kumulieren von Urlaubsansprüchen aus mehreren Jahren dadurch vermeiden, dass er seine Mitwirkungsobliegenheiten für den Urlaub aus zurückliegenden Urlaubsjahren im aktuellen Urlaubsjahr nachholt (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 39 ff., BAGE 165, 376) .

    b) Deshalb ist dem Arbeitgeber regelmäßig die Berufung auf die Befristung und das Erlöschen des Zusatzurlaubsanspruchs versagt, wenn er seine Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten in Bezug auf diesen Anspruch nicht erfüllt hat, denn ein verständiger Arbeitnehmer hätte bei gebotener Aufforderung und Unterrichtung seinen Zusatzurlaub typischerweise rechtzeitig vor dem Verfall beantragt (vgl. zum gesetzlichen Mindesturlaub EuGH 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 45 f.; BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 16, 25, BAGE 165, 376) .

    Ob der Arbeitgeber das Erforderliche getan hat, um seinen Mitwirkungsobliegenheiten zu genügen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. zum gesetzlichen Mindesturlaub BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 41, 43, BAGE 165, 376) .

    Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer in diesem Fall nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig und zutreffend über den Umfang und die Befristung des Urlaubsanspruchs unter Berücksichtigung der Schwerbehinderung unterrichten (vgl. zum gesetzlichen Mindesturlaubs BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 41, 43, BAGE 165, 376) .

    aa) Abstrakte Angaben zum Urlaubsanspruch - etwa im Arbeitsvertrag, in einem Merkblatt oder in einer Kollektivvereinbarung - würden den Anforderungen einer konkreten und transparenten Unterrichtung nicht genügen (vgl. zum gesetzlichen Mindesturlaub BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 42, BAGE 165, 376) .

    Ist der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen nachgekommen, hat der Arbeitgeber die tatsächlichen Voraussetzungen der für ihn günstigen Befristung des Anspruchs auf Zusatzurlaub darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. hierzu BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 40, BAGE 165, 376) .

    b) Beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass die Befristung des Zusatzurlaubs nicht von der Erfüllung seiner Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten abhängig war, weil es ihm aufgrund fehlender Kenntnis von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers trotz aller gebotenen Sorgfalt (vgl. EuGH 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 46; BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 40, BAGE 165, 376; 19. Februar 2019 - 9 AZR 278/16 - Rn. 40) unmöglich gewesen sei, den Arbeitnehmer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Umfang und die Befristung des Zusatzurlaubsanspruchs zu unterrichten, hat er seine Unkenntnis darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
    Die Auferlegung der Beweislast für eine negative Tatsache ist nur in engen Grenzen zulässig (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 357/20 - Rn. 22; 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144; 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 25, BAGE 127, 102) .

    Vom Arbeitgeber dürfen nicht Darlegungen und Nachweise verlangt werden, die er mangels eigener Kenntnismöglichkeiten nicht erbringen kann (vgl. BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 25, aaO) .

    Hat der Arbeitgeber keine eigenen Kenntnisse über die vom Arbeitnehmer behaupteten Tatsachen, kann er sich auf die sich aus dem Vorbringen des Arbeitnehmers ergebenden Beweismittel stützen und die ihm bekannten Anhaltspunkte dafür vortragen, dass er entgegen den Angaben des Arbeitnehmers keine Kenntnis von dessen Behinderung hatte (vgl. BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 26 ff., BAGE 127, 102) .

    Bestätigt die Beweisaufnahme den Vortrag des Arbeitnehmers oder bleibt sie unergiebig (non liquet) , trifft den Arbeitgeber die objektive Beweislast (vgl. BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 26, BAGE 127, 102) .

  • BGH, 22.10.2020 - IX ZR 208/18

    Schenkungsanfechtung in der Insolvenz: Überzeugung der Beteiligten von der

    Auszug aus BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
    Von ihm kann nicht verlangt werden, alle theoretisch denkbaren Umstände auszuräumen, welche seine Unkenntnis - als negative Tatsache - begründen könnten (vgl. BGH 22. Oktober 2020 - IX ZR 208/18 - Rn. 11; vgl. auch BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144) .

    ee) Gelingt es dem Arbeitgeber, den Vortrag des Arbeitnehmers, er habe Kenntnis von dessen Schwerbehinderung gehabt, zu entkräften, ist der Beweis der negativen Tatsache erbracht (vgl. BGH 22. Oktober 2020 - IX ZR 208/18 - Rn. 11) .

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Auszug aus BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
    Die Auferlegung der Beweislast für eine negative Tatsache ist nur in engen Grenzen zulässig (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 357/20 - Rn. 22; 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144; 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 25, BAGE 127, 102) .

    Von ihm kann nicht verlangt werden, alle theoretisch denkbaren Umstände auszuräumen, welche seine Unkenntnis - als negative Tatsache - begründen könnten (vgl. BGH 22. Oktober 2020 - IX ZR 208/18 - Rn. 11; vgl. auch BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144) .

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20

    Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
    Die Auferlegung der Beweislast für eine negative Tatsache ist nur in engen Grenzen zulässig (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 357/20 - Rn. 22; 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 15, BAGE 167, 144; 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 25, BAGE 127, 102) .

    aa) Die Kenntnis der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers ist nicht von sich aus naheliegend (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 357/20 - Rn. 22) .

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
    Zwar ist im bestehenden Arbeitsverhältnis von einem entsprechenden Fragerecht auszugehen, wenn der Arbeitgeber nicht selbst über die notwendigen Informationen verfügt, denn der Anspruch auf Zusatzurlaub hängt von der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers ab (vgl. zum Fragerecht des Arbeitgebers BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 19 ff., BAGE 141, 1; vgl. auch zum Fragerecht hinsichtlich einer Vorbeschäftigung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 57, BVerfGE 149, 126; BAG 12. Juni 2019 - 7 AZR 477/17 - Rn. 26) .
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

    Auszug aus BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
    Unterlässt der Arbeitnehmer diese Mitteilung, kann er - obwohl der gesetzliche Zusatzurlaub nach § 13 BUrlG nicht disponibel und ein wirksamer Verzicht auf diesen nicht möglich ist (vgl. zu tariflichen Kürzungsbestimmungen BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 42, BAGE 117, 23; 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - zu III 2 der Gründe, BAGE 76, 74)  - seine Rechte aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nF bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aF nicht in Anspruch nehmen.
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
    Bei alledem ist das Tatsachengericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den - unstreitigen oder bewiesenen - Tatsachen und Indizien im Einzelnen und in der Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 50; 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 48, BAGE 152, 345; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35 mwN, BAGE 152, 47) .
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Auszug aus BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
    Bei alledem ist das Tatsachengericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den - unstreitigen oder bewiesenen - Tatsachen und Indizien im Einzelnen und in der Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. BAG 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - Rn. 50; 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 48, BAGE 152, 345; 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35 mwN, BAGE 152, 47) .
  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 702/19

    Stufenzuordnung - Tabellenwechsel

    Auszug aus BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und der Grundsatz der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (vgl. dazu BAG 18. Februar 2021 - 6 AZR 702/19 - Rn. 37; 17. Dezember 2020 - 6 AZR 639/19 - Rn. 33) gebieten es, den Parteien im Rahmen des fortgesetzten Berufungsverfahrens Gelegenheit zu weiterem Vortrag und Beweisantritt zu geben.
  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 477/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

  • BAG, 17.12.2020 - 6 AZR 639/19

    Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer niedersächsischen Universität -

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 276/12

    Dienstordnungsangestellter - Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit -

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs -

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 267/19

    Urlaubsabgeltung - Schwerbehindertenzusatzurlaub - Hinweispflicht

  • BAG, 10.03.2020 - 9 AZR 109/19

    Zusätzliches Urlaubsgeld - Berücksichtigung des Zusatzurlaubs für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Schwerbehinderteneigenschaft

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten

  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 401/19

    Verfall des Urlaubs bei Krankheit - Gilt die 15-Monatsfrist auch bei

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 107/20

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Solange dies aufgrund des frühen Zeitpunkts des Krankheitseintritts im Urlaubsjahr nicht der Fall ist, kann die Befristung des Urlaubsanspruchs nicht von der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten abhängen (vgl. BAG 30. November 2021 - 9 AZR 143/21 - Rn. 20; 7. Juli 2020 - 9 AZR 401/19 (A) - Rn. 23, BAGE 171, 231) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

    Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht auch unabhängig davon, ob der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers Kenntnis hatte (vgl. BAG 30. November 2021 - 9 AZR 143/21 - Rn. 11 mwN) .

    Die Befristung des Anspruchs auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aF bzw. § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX setzt, wie die des gesetzlichen Mindesturlaubs, grundsätzlich voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Erfüllung seiner Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten in die Lage versetzt hat, den Urlaubsanspruch zu verwirklichen (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 143/21 - Rn. 16) .

    b) Dem Arbeitgeber ist danach regelmäßig die Berufung auf die Befristung und das Erlöschen des Zusatzurlaubsanspruchs versagt, wenn er seine Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten in Bezug auf diesen Anspruch nicht erfüllt hat (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 143/21 - Rn. 18 mwN) .

    Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aF bzw. § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX erfüllt, hat der Arbeitgeber an der Verwirklichung des Zusatzurlaubs mitzuwirken (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 143/21 - Rn. 19) .

    aa) Hat der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers und ist diese nicht offenkundig, verfällt der Anspruch auf Zusatzurlaub auch dann gem. § 7 Abs. 3 BUrlG mit Ablauf des Urlaubsjahrs oder eines zulässigen Übertragungszeitraums, wenn der Arbeitgeber seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nicht nachgekommen ist (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 143/21 - Rn. 20 ff. mit ausführlicher Begründung) .

    Weist er den Arbeitgeber nicht auf das eingeleitete Antragsverfahren hin, muss er davon ausgehen, dass der Zusatzurlaub nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfällt, weil er in dieser Situation nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers davon abgehalten wird, seine Rechte geltend zu machen (vgl. BAG 30. November 2021 - 9 AZR 143/21 - Rn. 24 unter Hinweis auf EuGH 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 43) .

  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 137/22

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Auskunftsanspruch - Darlegungs-

    Mit Blick darauf gebietet es das Gebot eines fairen Verfahrens, der Beklagten im fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, zur Zusammensetzung und Abgrenzung der begünstigten Gruppe substantiiert vorzutragen (vgl. BAG 30. November 2021 - 9 AZR 143/21 - Rn. 35; siehe auch BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 135/22 - Rn. 34 mwN; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 7 ff.; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2023 - 5 Sa 71/22

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten - Kenntnis

    Die Parteien streiten nach Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Bundesarbeitsgericht (BAG 30. November 2021 - 9 AZR 143/21) über die Abgeltung von Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen aus den Jahren 2016 bis 2018.

    Das Bundesarbeitsgericht (30. November 2021 - 9 AZR 143/21) hat das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - zurückverwiesen.

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