Rechtsprechung
BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 241 Abs 2 BGB, § 109 GewO
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel - IWW
- Bundesarbeitsgericht
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
- rewis.io
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
- Betriebs-Berater
Schlussformulierung eines Arbeits-zeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel am Ende eines qualifizierten Arbeitszeugnisses aufgrund Grundrechtsabwägung
- arbeitsrechtsiegen.de
Schlussformulierung in Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses; kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
- datenbank.nwb.de
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
Kurzfassungen/Presse (10)
- bag-urteil.com (Tenor)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zeugnis ohne "alles Gute und viel Erfolg" - Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Schlussformel im Arbeitszeugnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis - Arbeitgeber muss keinen Dank und kein Bedauern ausdrücken.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dankes- und Wunschformel am Schluss des Arbeitszeugnisses
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Schlussformel
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch für Arbeitnehmer auf übliche Schlussformel in Arbeitszeugnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis muss keinen Dank und keine Zukunftswünsche beinhalten
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Zeugnisberichtigung - Anspruch auf Dankes- und Grußformel
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20
- LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
- BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21
Papierfundstellen
- NZA 2022, 783
- DB 2022, 1651
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20
Urlaubsabgeltung - Verjährung
Der Einfluss der Grundrechte auf die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Normen ist nicht auf Generalklauseln beschränkt, sondern erstreckt sich auf alle auslegungsfähigen und -bedürftigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften (BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 13) . - LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 10 Sa 1217/21
Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis; Bindung des …
Das Interesse des Arbeitgebers, seine innere Einstellung zu dem Arbeitnehmer sowie seine Gedanken- und Gefühlswelt nicht offenbaren zu müssen, ist dabei höher zu bewerten als das Interesse des Arbeitnehmers an einer Schlussformel (BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 14) .Hierdurch würde seine durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte negative Meinungsfreiheit beeinträchtigt, die Freiheit also, eine Meinung nicht zu haben, nicht zu äußern und insoweit zu schweigen und nicht gezwungen zu werden, eine fremde Meinung als eigene zu verbreiten (BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 19 mwN) .
Die Ableitung eines Anspruchs aus § 241 Abs. 2 BGB die Grenzen zulässiger Auslegung und richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 21 bis 24) .
Ein Zeugnis wird durch einen Schlusssatz aufgewertet, in dem der Arbeitgeber seinen Dank für die guten Leistungen zum Ausdruck bringt und dem Arbeitnehmer für die berufliche Zukunft weiterhin alles Gute wünscht (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 17;… 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 12, BAGE 144, 103; 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - zu B I 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 97, 57).
Selbst wenn Arbeitgeber die Schlussformel teilweise nur floskelhaft aus Gründen der Höflichkeit verwenden, ohne die mitgeteilten Gefühle zu empfinden, enthält sie überprüfbare innere Tatsachen (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 19) , mithin Wissenserklärungen.
- BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 135/22
Auskunftsanspruch - Darlegungs- und Beweislast
Der Auskunftsantrag ist in der gebotenen rechtsschutzgewährenden Auslegung hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. zu den Anforderungen: BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 9; 18. März 2020 - 5 AZR 25/19 - Rn. 14) . - LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
(c)Soweit der Kläger eine Dankes- und Bedauernsformel begehrt, besteht hierauf kein Anspruch (BAG 25.01.2022 - 9 AZR 146/21 - 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 11). - LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2022 - 7 Sa 19/22
Wiedereinstellungsanspruch nach Prozessvergleich
In Ziffer 6 des gerichtlichen Vergleichs einigten die Parteien sich zudem auf die Zeugnisnote "gut" im Leistungs- und Verhaltensbereich sowie auf eine Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Klausel, auf die die Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21 - Rn. 12 ff. mwN.) keinen Anspruch hatte.