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   BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18   

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https://dejure.org/2018,28658
BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18 (https://dejure.org/2018,28658)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2018 - 9 AZR 159/18 (https://dejure.org/2018,28658)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2018 - 9 AZR 159/18 (https://dejure.org/2018,28658)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bag-urteil.com

    Urlaubsentgelt - Fälligkeit während der Ansparphase eines "Sabbatjahres"

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Urlaubsentgelt während eines "Sabbatjahres"

  • rewis.io

    Urlaubsentgelt - Fälligkeit während der Ansparphase eines "Sabbatjahres"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsrecht; Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten - Urlaubsentgelt; Fälligkeit während der Ansparphase eines "Sabbatjahres"

  • rechtsportal.de

    Diskriminierung von Teilzeitkräften bei der Urlaubsentgeltberechnung bei Arbeitszeitreduzierung

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsentgelt - Fälligkeit während der Ansparphase eines "Sabbatjahres"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsentgelt - und die Ansparphase eines

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsentgelt - Fälligkeit während der Ansparphase eines "Sabbatjahres"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 262
  • NZA-RR 2019, 212
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18
    a) Der Kläger ist - ähnlich einem Arbeitnehmer, der Altersteilzeit im Blockmodell leistet (sh. hierzu BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 26) - seit dem 1. März 2016 teilzeitbeschäftigt.

    Er erarbeitet sich ein Arbeitszeitguthaben, das nicht im Monat der Arbeitsleistung, sondern erst in der Freistellungsphase vergütet wird (vgl. zur Altersteilzeit im Blockmodell BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 26; 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - Rn. 30) .

    Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit liegt vor, wenn der Umfang der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15; 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 17, BAGE 150, 345) .

    Differenzierungskriterium ist damit nicht der Umstand, dass der Kläger einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, sondern allein die Vereinbarung, dass der Kläger während des letzten Jahres des acht Jahre umfassenden Zeitraums von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt ist (vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 19) .

  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 486/17

    Urlaubsentgelt nach Verringerung der Teilzeitquote

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18
    Die Regelungen in § 26 Abs. 1 Satz 1 und § 21 Satz 1 TV-L sind wegen Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (§ 4 Abs. 1 TzBfG) gemäß § 134 BGB nichtig, soweit sie für die Berechnung des Urlaubsentgelts auf das im Urlaubszeitraum vom Arbeitnehmer zu beanspruchende Entgelt auch in den Fällen abstellen, in denen der Arbeitnehmer nach der Verringerung seiner wöchentlichen Regelarbeitszeit Urlaub nimmt, der aus der Zeit vor der Arbeitszeitreduzierung stammt (BAG 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 - Rn. 11, 21 angesichts der Vorgaben des EuGH im Urteil vom 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 35) .

    Dies bedeutet eine mittelbare Benachteiligung von Teilzeitkräften im Vergleich zu Arbeitnehmern, die in Vollzeit arbeiten (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 - Rn. 11, 15, 22) .

    c) Die teilweise Nichtigkeit der Regelungen in § 26 Abs. 1 Satz 1 und § 21 Satz 1 TV-L hat im Streitfall zur Folge, dass das Urlaubsentgelt nicht auf der Grundlage der für den Kläger maßgeblichen Teilzeitquote, sondern auf der Grundlage der vor der Arbeitszeitreduzierung geltenden Regelarbeitszeit zu ermitteln ist (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 - Rn. 10) .

  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18
    Die diesbezügliche Festlegung obliege vielmehr den Mitgliedstaaten (vgl. EuGH 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 54, 56) .

    Vielmehr stellt die Regelung für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung sicher, dass der Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt erhält, das seiner Höhe nach der Vergütung entspricht, die er im Falle geleisteter Arbeit erhalten hätte (vgl. zu diesem Erfordernis EuGH 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 57, 59) .

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18
    Die Vereinbarung Sabbatjahr SH ist eine Vereinbarung auf der Grundlage des § 59 MBG Schl.-H. (vgl. zur Verfassungsgemäßheit dieser Bestimmung BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - zu D der Gründe, BVerfGE 93, 37) , die das Finanz-ministerium des beklagten Landes mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften geschlossen hat.
  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18
    a) Die Auslegung richtet sich nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zur Tarif- und Gesetzesauslegung entwickelt hat (vgl. hierzu BAG 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 24, BAGE 160, 237) .
  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18
    Die Regelungen in § 26 Abs. 1 Satz 1 und § 21 Satz 1 TV-L sind wegen Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (§ 4 Abs. 1 TzBfG) gemäß § 134 BGB nichtig, soweit sie für die Berechnung des Urlaubsentgelts auf das im Urlaubszeitraum vom Arbeitnehmer zu beanspruchende Entgelt auch in den Fällen abstellen, in denen der Arbeitnehmer nach der Verringerung seiner wöchentlichen Regelarbeitszeit Urlaub nimmt, der aus der Zeit vor der Arbeitszeitreduzierung stammt (BAG 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 - Rn. 11, 21 angesichts der Vorgaben des EuGH im Urteil vom 22. April 2010 - C-486/08 - [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols] Rn. 35) .
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18
    Eine Ungleichbehandlung wegen der Teilzeitarbeit liegt vor, wenn der Umfang der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 15; 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 17, BAGE 150, 345) .
  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14

    Altersteilzeit - Blockmodell - Tariferhöhung

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18
    Er erarbeitet sich ein Arbeitszeitguthaben, das nicht im Monat der Arbeitsleistung, sondern erst in der Freistellungsphase vergütet wird (vgl. zur Altersteilzeit im Blockmodell BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 - Rn. 26; 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - Rn. 30) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 2 Sa 359/17

    Diskriminierung, Teilzeitbeschäftigung, Urlaub, Alturlaub, Urlaubsentgelt,

    Auszug aus BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. Februar 2018 - 2 Sa 359/17 - aufgehoben.
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    Durch die im Blockmodell entsprechend den Vorgaben in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG verstetigte Zahlung des Arbeitsentgelts während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer für den Urlaub in der Arbeitsphase ein Urlaubsentgelt erhält, das entsprechend § 1 BUrlG der Vergütung entspricht, die er im Falle geleisteter Arbeit erhalten hätte (vgl. hierzu EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16; 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19; 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50; BAG 18. September 2018 - 9 AZR 159/18 - Rn. 28; 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

    Durch die im Blockmodell entsprechend den Vorgaben in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG verstetigte Zahlung des Arbeitsentgelts während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer für den Urlaub in der Arbeitsphase ein Urlaubsentgelt erhält, das entsprechend § 1 BUrlG der Vergütung entspricht, die er im Falle geleisteter Arbeit erhalten hätte (vgl. hierzu EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16; 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19; 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50; BAG 18. September 2018 - 9 AZR 159/18 - Rn. 28; 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19) .
  • LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 81/23

    Höhe des Anspruchs auf Corona-Sonderzahlung in der Ansparphase der Teilzeit im

    Das BAG halte in seiner Entscheidung vom 18.09.2018 (9 AZR 159/18) beide Modelle für vergleichbar.

    Er erarbeitet sich (auch) ein Arbeitszeitguthaben, das nicht im Monat der Arbeitsleistung, sondern erst in der Freistellungsphase vergütet, d.h. fällig wird (BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18, Rn. 20, 24).

  • ArbG Hamm, 07.12.2022 - 3 Ca 745/22

    Tarifliche Corona-Sonderzahlung bei Teilzeitarbeit im Blockmodell (Sabbatjahr)

    Das BAG halte in seiner Entscheidung vom 18.09.2018 (9 AZR 159/18) beide Modelle für vergleichbar.
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