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   BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98   

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BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98 (https://dejure.org/1999,2152)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 9 AZR 166/98 (https://dejure.org/1999,2152)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 (https://dejure.org/1999,2152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Politsche Arbeitnehmerweiterbildung im Ausland

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmerweiterbildung: Studienseminar in Kuba als politische Weiterbildung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerweiterbildung - Studienseminar in Kuba

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerweiterbildung - Studienseminar in Kuba

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 32
  • DB 1999, 2519
  • DB 1999, 638
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
    Sie bezweckt "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern" (BVerfG 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 ua. - BVerfGE 77, 308).

    Den Fachgerichten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben zu überprüfen, ob eine thematisch umstrittene Bildungsveranstaltung den gesetzlichen Zielvorgaben entspricht (BVerfG 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 ua. - BVerfGE 77, 308).

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Begriff "politische Weiterbildung" nach den vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Zielen der Arbeitnehmerweiterbildung auszulegen (BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 und 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).

    Deshalb hat der Senat auch Veranstaltungen als politische Weiterbildung anerkannt, die sich mit Fragen des regionalen Umweltschutzes in Deutschland befassen (vgl. BAG 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).

  • LAG Hamm, 07.11.1997 - 15 Sa 1126/97

    Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einer

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
    Landesarbeitsgericht Hamm - 15 Sa 1126/97 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 1997 - 15 Sa 1126/97 - aufgehoben.

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
    Deshalb hat der Senat auch Veranstaltungen als politische Weiterbildung anerkannt, die sich mit Fragen des regionalen Umweltschutzes in Deutschland befassen (vgl. BAG 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97

    Politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
    Diese müssen uneingeschränkt den gebotenen systematischen Lernprozeß erkennen lassen, der die Urteils- und Handlungsfähigkeit der Teilnehmer fördern soll (vgl. BAG 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 mwN).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
    Deren Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs politische Arbeitnehmerweiterbildung unterliegt in der Revisionsinstanz nur der eingeschränkten Prüfung, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - vgl. BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 mwN).
  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 510/96

    Arbeitnehmerweiterbildung - Sprachkurs

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
    Damit ist eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung begründet worden, die von einer Bedingung abhängig ist (BAG 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89

    Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: "Rund um den

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Begriff "politische Weiterbildung" nach den vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Zielen der Arbeitnehmerweiterbildung auszulegen (BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 und 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).
  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94

    AWbG - Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Begriff "politische Weiterbildung" nach den vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Zielen der Arbeitnehmerweiterbildung auszulegen (BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 und 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).
  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 253/96

    Wann sind von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
    Nach dieser Vorschrift entsteht ein Anspruch nur, wenn der Arbeitgeber erklärt, den Arbeitnehmer von der Arbeit zur Teilnahme an eine Arbeitnehmerweiterbildungsveranstaltung freizustellen (ständige Senatsrechtsprechung vgl. 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 - BAGE 87, 16).
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - 2 Sa 4/17

    Bildungszeit - politische Weiterbildung - Zugänglichkeit für jedermann

    So judiziert das BAG unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begriff der politischen Weiterbildung in § 1 Abs. 4 AWbG Nordrhein-Westfalen: politische Weiterbildung bezweckt "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern" (BAG 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - Rn. 55 juris).
  • LAG Hessen, 07.12.1999 - 15 Sa 116/99

    Erstattungsfähigkeit von Bildungsurlaub; Zum didaktischen Konzept bei

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  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (Senat 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12, zu 3 a der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94, 101 f., zu III 1 der Gründe; 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185, 189, zu III 1 der Gründe; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328, zu II 2 a aa der Gründe; 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 und 396/97 - nv., jeweils zu I 1 der Gründe; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30, zu II 2 a der Gründe; mit zustimmender Anmerkung Dauner-Lieb SAE 2000, 354 ff.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Senat Seminare zur Umweltschutzpolitik auch dann als politische Weiterbildung beurteilt, wenn sie sich beispielhaft mit den Verhältnissen einer bestimmten Region in Deutschland befassen (vgl. 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - aaO; 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 und 9 AZR 396/97 - nv.; 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - aaO; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - aaO, zu II 2 b bb (1) der Gründe).

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 241/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung im Ausland

    Nach der Rechtsprechung des Senats dient eine Bildungsveranstaltung der politischen Arbeitnehmerweiterbildung, wenn nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels in einem pädagogisch organisierten Lernprozeß ermöglicht werden soll (BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12; 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - NZA 1994, 451; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 14 = EzA AWbG § 7 Nr. 21; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328; 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 = EzA AWbG § 7 Nr. 29; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30).

    c) Damit weicht das Landesarbeitsgericht von der Auffassung des Senats ab (vgl. das nach Verkündung des Berufungsurteils ergangene Senatsurteil 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30).

  • VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 1 K 4029/16

    Anspruch auf Gewährung von Bildungszeiten; Exkursion im Siebengebirge

    Nach dieser bezweckt die politische Weiterbildung, das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1987 - 1 BvR 563/85 -, BVerfGE 77, 308, Rn. 92; BAG, Urteile vom 05.12.1995 - 9 AZR 666/94 -, BAGE 81, 328, Rn. 30 und vom 16.03.1999 - 9 AZR 166/98 -, juris Rn. 55).

    Der Arbeitnehmer - und Beamte - soll befähigt werden, aufgrund der ihm durch die Bildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse und Einsichten selbständig Urteile zu fällen und an politischen Prozessen teilzuhaben (BAG, Urteil vom 16.03.1999 - 9 AZR 166/98 -, juris Rn. 55, vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2017 - 2 Sa 4/17 -, juris Rn. 63).

    Insoweit kommen auch Veranstaltungen in Betracht, die sich mit Fragen des regionalen Umweltschutzes in Deutschland befassen (vgl. BAG, Urteil vom 16.03.1999 - 9 AZR 166/98 -, juris Rn. 62; ebenso Regierungspräsidium ..., Bildungsmaßnahmen, Stand: 01.01.2018, https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Bildungszeit/02a_merkbl_bildungsmassn.pdf, S. 4).

  • LAG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 Sa 1603/03

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung - von der Gewerkschaft veranstaltetes

    Die gesetzliche Zielsetzung entspricht den vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 05.12.1987, AP Nr. 62 zu Art. 12 GG) und Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.03.1999, 9 AZR 166/98, AP Nr. 27 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, Urteil vom 16.05.2000, 9 AZR 241/99, AP Nr. 28 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vgl. Hauck, HzA, Gruppe 4/2, Rz. 124, b, mwN) entwickelten Auslegungsmaximen.

    Somit ist dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.03.1999, a.a.O.) in der Feststellung zu folgen, dass nicht " jedes Thema, für das ,in politischer Hinsicht' ein Interesse geltend gemacht werden könnte, den Begriff politische Arbeitnehmerweiterbildung i. S. von § 1 Abs. 2 AWbG erfülle".

  • LAG Hessen, 14.08.2001 - 15 Sa 1883/00

    Anspruchsvoraussetzung: fristgerechte Einreichung aller gesetzlich vorgesehenen

    Zwar haben die Parteien wirksam vereinbart, dass die Frage der Zahlungsverpflichtung erst nachträglich gerichtlich geklärt werden solle (dazu etwa bereits BAG Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - EzA § 1 BildungsurlaubsG Hessen Nr. 2; ebenso BAG Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - EzA § 7 AWbG NW Nr. 16; BAG Urteil vom 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - NZA 2000, 32 mit weit.

    Zwar spricht weiter, ohne dass dies abschließend geklärt werden müsste, viel dafür, dass es sich bei der vom Kläger in der Zeit vom 05. bis 10. Dezember 1999 besuchten und auf Grund der Anerkennung in einem anderen Bundesland als nach dem HBUG als anerkannt geltenden Veranstaltung (§ 10 Abs. 4 Satz 1 HBUG i.d.F. vom 28. Juli 1998 [GVBl. I S. 294]) um eine Veranstaltung politischer Bildung gemäß § 1 Abs. 3 HBUG gehandelt hat (parallel das Urteil des ArbG Essen vom 27. Januar 2000 - 1 Ca 3960/99 -, Kopie Blatt 35 bis 39 d.A.; zum anzulegenden Prüfungsmaßstab etwa BAG Urteil vom 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - NZA 2000, 32).

  • LAG Hessen, 29.02.2000 - 15 Sa 1219/99

    Konkretes Bildungsbedürfnis eines Arbeitnehmers; Anspruch auf Vergütung von

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  • LAG Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 3 Sa 30/17

    Politische Weiterbildung - Baden-Württemberg - weiter Politikbegriff - keine

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat zum Begriff der politischen Weiterbildung in § 1 Abs. 4 AWbG Nordrhein-Westfalen judiziert, dass "politische Weiterbildung" bezwecke, "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern" (BAG 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - NZA 2000, 32).
  • LAG Hamm, 03.09.1999 - 15 Sa 2495/98

    Freistellungsanspruch für Veranstaltung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

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