Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009

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   BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09   

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https://dejure.org/2010,369
BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 (https://dejure.org/2010,369)
BAG, Entscheidung vom 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 (https://dejure.org/2010,369)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 (https://dejure.org/2010,369)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

  • openjur.de

    Kein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell

  • Bundesarbeitsgericht

    Kein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23a BAT-O, Anl 1a VergGr IIa Fallgr 1b BAT-O, Anl 1a VergGr Ib Fallgr 1c BAT-O, Art 3 Abs 1 GG, § 7 Abs 1 AGG
    Kein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit eines Bewährungsaufstiegs während der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Bewährungsaufstieg in Altersteilzeit; Blockmodell

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Bewährungsaufstieg in Altersteilzeit; Blockmodell

  • bag-urteil.com

    Kein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell

  • Betriebs-Berater

    Bewährungsaufstieg bei Blockmodell der Altersteilzeit

  • rewis.io

    Kein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unmöglichkeit eines Bewährungsaufstiegs während der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlegungslast für Schadensersatz: Aufklärungsverschulden erfasst Vor- und Nachteile einzelner Entscheidungsvarianten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wer nicht arbeitet, kann sich nicht bewähren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzanspruch bei unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamter in Altersteilzeit nicht befördert - Das Bundesland erteilt falsche Auskunft, muss aber keinen Schadenersatz leisten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bewährungsaufstieg bei Blockmodell der Altersteilzeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • arbeitsrecht-schwetzingen.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch bei unrichtiger Auskunft des Arbeitgebers

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Haftungsrecht: Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Unrichtige Auskunft des Arbeitgebers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Auskunft des Arbeitgebers begründet Schadensersatzanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen falscher Arbeitgeberauskunft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber kann wegen unrichtiger Auskunft zu Schadensersatz verpflichtet werden - Arbeitnehmer muss einen ihm durch die Pflichtverletzung des Arbeitgebers entstandenen Nachteil nachweisen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Auskunftserteilung durch Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 202
  • NZA 2011, 644
  • BB 2010, 1275
  • BB 2010, 2627
  • DB 2010, 15
  • DB 2010, 2227
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
    aa) Es kann dahinstehen, ob Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind (für eine nur mittelbare Grundrechtsbindung BAG 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 23, BAGE 124, 284; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 111, 8; offengelassen von Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 108, 94; BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 24, NZA 2010, 521 ).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (st. Rspr., vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b aa der Gründe mwN, BAGE 108, 94).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
    aa) Der Kläger, den die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden trifft (vgl. Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 6 a bb der Gründe, BAGE 116, 104), hat nicht behauptet, er hätte bei Kenntnis der wahren Rechtslage nicht den Altersteilzeitarbeitsvertrag im Blockmodell, sondern im Teilzeitmodell abgeschlossen.

    (1) Es gilt der Grundsatz, dass eine richtig informierte Partei sich interessengerecht verhält (Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 6 a bb der Gründe, BAGE 116, 104; 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 2 der Gründe, BAGE 109, 294; vgl. auch BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 49 mwN, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 7).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
    aa) Es kann dahinstehen, ob Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind (für eine nur mittelbare Grundrechtsbindung BAG 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 23, BAGE 124, 284; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 111, 8; offengelassen von Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 108, 94; BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 24, NZA 2010, 521 ).

    Für den Prüfungsmaßstab ist die dogmatische Herleitung ohne Bedeutung (Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, aaO; vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 111, 8).

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
    aa) Es kann dahinstehen, ob Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind (für eine nur mittelbare Grundrechtsbindung BAG 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 23, BAGE 124, 284; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 111, 8; offengelassen von Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 108, 94; BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 24, NZA 2010, 521 ).

    Für den Prüfungsmaßstab ist die dogmatische Herleitung ohne Bedeutung (Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, aaO; vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 111, 8).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
    Nach der bestehenden tariflichen Regelung kommt ein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase nicht in Betracht (vgl. Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 d und g (3) der Gründe, BAGE 116, 86).

    Die maßgeblichen tarifvertraglichen Bestimmungen sind allerdings nicht geändert worden (vgl. auch Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 d der Gründe, BAGE 116, 86).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
    Er betrifft die Feststellung der vor Beginn der Altersteilzeit geltenden Arbeitszeit (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 44, BAGE 118, 1).

    (2) Aus § 5 Abs. 2 Satz 2 TV ATZ lässt sich nicht herleiten, für die Berechnung des jeweiligen Aufstockungsbetrags sei die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers fiktiv nachzuzeichnen (vgl. auch Senat 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 48, BAGE 118, 1 zu der Frage, welche Auswirkungen Arbeitszeiterhöhungen oder Arbeitszeitverringerungen auf den Aufstockungsbetrag haben).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
    (1) Es gilt der Grundsatz, dass eine richtig informierte Partei sich interessengerecht verhält (Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 6 a bb der Gründe, BAGE 116, 104; 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 2 der Gründe, BAGE 109, 294; vgl. auch BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 49 mwN, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 7).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
    Das Revisionsgericht kann auch atypische Erklärungen selbst auslegen, wenn der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt ist und kein tatsächliches Vorbringen mehr zu erwarten ist (vgl. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08 - Rn. 20).
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
    aa) Es kann dahinstehen, ob Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind (für eine nur mittelbare Grundrechtsbindung BAG 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 23, BAGE 124, 284; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 111, 8; offengelassen von Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 108, 94; BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 895/07 - Rn. 24, NZA 2010, 521 ).
  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 204/99

    Ausgleich von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
    Dazu müssten Grenzen des vertraglich übernommenen Risikos überschritten sein mit der Folge, dass die benachteiligte Vertragspartei ihr Interesse in der getroffenen Vereinbarung nicht mehr auch nur annähernd gewahrt sehen kann (vgl. Senat 14. März 2000 - 9 AZR 204/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, ZTR 2001, 278).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03

    Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06

    Eingruppierung Sachbearbeiterin im Sozialamt

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97

    Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 136/02

    Anpassung einer Ruhestandsvereinbarung

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92

    Bewährung: Voraussetzungen - Darlegungs- und Beweislast

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 580/04

    Altersteilzeitentgelt - öffentlicher Dienst - familienbezogene Teile des

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 228/93

    Unterbrechung der Bewährungszeit

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 46/09

    Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07

    Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08

    Altersteilzeit - Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Diese Annahme einer Produktivitätssteigerung durch Erfahrungsgewinn entspricht der Lebenserfahrung (vgl. BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 73/92 - zu III 2 c aa der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Milch-Käseindustrie Nr. 1 = EzA TVG § 4 Milchindustrie Nr. 1; vgl. auch 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 45, AP BAT-O § 23a Nr. 4) und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH, wonach Berufserfahrung Arbeitnehmer befähigt, ihre Arbeit besser zu verrichten (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34 f., Slg. 2006, I-9583) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Fehlen solche künftigen Rechtswirkungen und trägt der Kläger oder Antragsteller der geänderten Verfahrenssituation nicht durch eine Erledigungserklärung und eine entsprechende Änderung seines Antrags Rechnung, ist der Feststellungsantrag als unzulässig abzuweisen (vgl. für das Urteilsverfahren zB BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 15 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; siehe auch 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 22, BAGE 134, 202) .
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Das Revisionsgericht kann eine unterbliebene Auslegung jedoch selbst vornehmen, wenn der für die Auslegung maßgebliche Sachverhalt feststeht und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. etwa BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 52, BAGE 134, 202; 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 39) .
  • LAG Bremen, 05.02.2013 - 1 Sa 71/12

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Elternzeit

    Die Tarifvertragsparteien können die Anrechnung von Zeiten auf die Stufenlaufzeit regeln (BAG Urt. v. 16.12.2010 - 6 AZR 357/09; BAG Urt. v. 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - AP Nr. 4 zu § 23 a BAT-O).

    Damit ist es sachlich gerechtfertigt, dass ein Teilzeitbeschäftigter die erforderliche Zeitdauer nicht Vorarbeiten kann bzw. durch Überstunden verkürzen kann, sondern wie ein Vollzeitarbeitnehmer die (Bewährungs) Zeit vollständig absolvieren muss (BAG Urt. v. 25.02.2009 - 4 AZR 19/08 - AP Nr. 6 zu § 23 b BAT; BAG Urt. v. 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - AP Nr. 4 zu § 23 a BAT; BAG Urt. v. 20.09.2012 - 6 AZR 211/11).

    Denn es - wie ausgeführt - durchlaufen Arbeitnehmer verschiedene Lebensphasen der Arbeit, sodass es gerechtfertigt ist, bei Höherstufungen nur Zeiten heranzuziehen, in denen überhaupt eine Arbeit erfolgt ist (BAG Urt. v. 20.09.2012 - 6 AZR 211/11; BAG Urt. v. 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - AP Nr. 4 zu § 23 a BAT).

    Ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses führt zu fehlender Vergleichbarkeit mit aktiven Beschäftigten (ähnlich BAG Urt. v. 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - AP Nr. 4 zu § 23 a BAT-O).

    Für einen Schadensersatzanspruch wäre aber erforderlich, dass die Klägerin dargelegt hätte, wie sie sich sonst verhalten hätte, weil die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, dem Arbeitnehmer weder falsche noch unvollständige Auskünfte zu erteilen, nicht nur schuldhaft, sondern kausal für den geltend gemachten Schaden gewesen sein muss (BAG Urt. v. 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - AP Nr. 4 zu § 23 a BAT-O).

    Ein auf die Vergangenheit bezogenes Rechtsverhältnis muss Auswirkungen in der Zukunft haben und eine Feststellungsklage notwendig sein, um weitere Prozesse zu vermeiden (BAG Urt. v. 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - AP Nr. 4 zu § 23 a BAT-O).

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 199/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase eines

    e) Diesem Befund steht auch nicht die durch die Beklagte in Bezug genommene Entscheidung des Senats vom 4. Mai 2010 (- 9 AZR 184/09 -) entgegen.

    Dort hat der Senat für eine mit § 4 Abs. 1 TV ATZ-TgRV gleichlautende tarifvertragliche Vorschrift zur Altersteilzeit entschieden, dass eine Bewertung der Arbeitsleistung im Hinblick auf einen Bewährungsaufstieg durch die Tarifnorm nicht geregelt werde (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 30, BAGE 134, 202) .

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Diese Annahme einer Produktivitätssteigerung durch Erfahrungsgewinn entspricht der Lebenserfahrung (vgl. BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 73/92 - zu III 2 c aa der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Milch-Käseindustrie Nr. 1 = EzA TVG § 4 Milchindustrie Nr. 1; vgl. auch 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 45, AP BAT-O § 23a Nr. 4) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    a) Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind oder sie dessen Grundsätze nur mittelbar beachten müssen (für eine lediglich mittelbare Grundrechtsbindung durch die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte zB BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26; offengelassen von der st. Senatsrspr., vgl. nur 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 43 mwN).

    Für den Prüfungsmaßstab ist die dogmatische Herleitung bedeutungslos (vgl. Senat 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - aaO mwN).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (vgl. für die st. Rspr. Senat 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 44; BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26, jeweils mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20

    Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung -

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden trifft den Kläger (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 65, BAGE 134, 202; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 6 a bb der Gründe, BAGE 116, 104) .

    Hingegen ist diese Vermutung nicht begründet, wenn eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 69, aaO; BGH 28. Januar 2020 - VI ZR 92/19 - Rn. 27 mwN, BGHZ 224, 256; 19. September 2006 - XI ZR 204/04 - Rn. 43, BGHZ 169, 109; BGH 9. Juni 1998 - XI ZR 220/97 - zu II 2 a der Gründe mwN, WM 1998, 1527) .

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 423/10

    Altersteilzeit - Vergütungserhöhung in der Freistellungsphase

    Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 20, BAGE 134, 202) .

    Daraus folgt, dass auch ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell grundsätzlich die Bezüge erhält, die eine entsprechende Teilzeitkraft bei Anwendung der tariflichen Vorschriften erhalten würde (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 30, BAGE 134, 202) .

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11

    Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug

    Ob der Kläger gehalten war, in Bezug auf diesen bereits bei Klageerhebung abgeschlossenen Zeitraum Leistungsklage zu erheben (vgl. zum fehlenden Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Leistungsklage: BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 85, 306) , oder ob aufgrund der konkreten Gegebenheiten eine abschließende Klärung der Streitfragen allein auf der Grundlage eines Feststellungsurteils zu erwarten war (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 134, 202; 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 38) , kann dahinstehen.
  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13

    Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 686/09

    Abgeltung von Reisezeiten im Außendienst der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14

    Altersteilzeit - Blockmodell - Tariferhöhung

  • LAG Hamm, 29.11.2023 - 9 Sa 693/23

    Altersteilzeitvertrag; Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 02.09.2020 - 5 AZR 168/19

    Vergütung nach einem Entgeltband

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11

    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12

    Altersteilzeit - Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 179/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen

  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1452/11

    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung

  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1453/11

    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung

  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 692/11

    Anspruch auf Übergangsversorgung; Verstoß gegen das Verbot der

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 822/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14

    Übergangsversorgung; Stichtag; Regelungsspielraum

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 60/14

    Mittelbare Altersdiskriminierung

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 180/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 Sa 1380/12

    Altersteilzeit - Blockmodell - Freistellungsphase - Tariflohnerhöhung

  • LAG Thüringen, 14.06.2018 - 2 Sa 9/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 982/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 1164/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 286/13

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs - Aufklärungspflicht

  • LAG Hessen, 28.08.2012 - 15 Sa 1710/11

    Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung wegen Verletzung von

  • ArbG Stuttgart, 28.05.2014 - 11 Ca 7716/13

    Altersteilzeit - Blockmodell - Umgruppierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20

    Altersteilzeitvereinbarung - Anfechtung - arglistige Täuschung - Störung der

  • LAG Niedersachsen, 10.10.2011 - 9 TaBV 32/11

    Zusätzliche Freistellungen nach dem Tarifvertrag zusammen mit den

  • ArbG Mainz, 12.06.2013 - 10 Ca 284/13
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2021 - 2 Sa 106/19

    Zahlungsklage - Vergleich - Störung der Geschäftsgrundlage -

  • ArbG Köln, 06.08.2013 - 14 Ca 320/13
  • LAG Köln, 29.10.2010 - 11 Sa 163/10

    Unbegründete Anfechtung eines Abfindungsvergleichs bei fehlender

  • ArbG Hamburg, 05.03.2012 - 19 Ca 514/12
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13157
LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08 (https://dejure.org/2009,13157)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08 (https://dejure.org/2009,13157)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 10 Sa 2021/08 (https://dejure.org/2009,13157)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell

  • Der Betrieb

    Altersteilzeit im Blockmodell ? Vorleistung in der Arbeitsphase für die anschließende Freistellungsphase ? Deswegen i. d. R. auch Teilnahme am Bewährungsaufstieg ? Übernahme der ?Spiegelbildrechtsprechung? des BAG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 797
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    "Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts u.a. mit dem Urteil 9 AZR 369/05 vom 11.04.2006 hat die Senatsverwaltung für I. allgemeine Konsequenzen gezogen und mit Rundschreiben I Nr. 62/2006 mitgeteilt, dass "alle rein auf die Arbeitsleistung bezogenen Bezügebestandteile, die während der Arbeitsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell anteilig entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit im Altersteilzeitarbeitsverhältnis ausgezahlt werden, in der Freistellungsphase spiegelbildlich (auch den Zeitpunkt/Zeitraum betreffend) zur Arbeitsphase zu leisten sind.

    Das Bundesarbeitsgericht hat beginnend mit den Entscheidungen vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) und fortgesetzt mit den Urteilen vom 4. Oktober 2005 (9 AZR 449/04) und 11. April 2006 (9 AZR 369/05) zutreffend festgestellt, dass der Arbeitnehmer im Altersteilzeitverhältnis Im Blockmodell während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung tritt.

    Dieses hat das Bundesarbeitsgericht bereits ausdrücklich für die Aufstockungsleistungen nach § 5 Abs. 1 TV ATZ entschieden (BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 369/05).

    Sie sind gleichwohl Entgelt im Sinne von §§ 611, 612 BGB (BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 unter B III 2 a der Gründe).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat beginnend mit den Entscheidungen vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) und fortgesetzt mit den Urteilen vom 4. Oktober 2005 (9 AZR 449/04) und 11. April 2006 (9 AZR 369/05) zutreffend festgestellt, dass der Arbeitnehmer im Altersteilzeitverhältnis Im Blockmodell während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung tritt.

    In dem Urteil vom 4. Oktober 2005 (9 AZR 449/04), in dem es um die Höhe der Vergütung aufgrund von bestimmten Erschwernissen ging, hatte das BAG ausgeführt, dass bei Erschwernissen während der Arbeitsphase ein Erschwerniszuschlag als unständiger Bezügebestandteil in dieser Phase voll und in der Freistellungsphase dann überhaupt nicht mehr zu zahlen sei.

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie der Abweichung der Rechtsprechung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 zuzulassen.

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 354/02

    Anspruch auf die hälftige Vorhandwerkerzulage - Manteltarifvertrag für die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Zur Begründung führt der Kläger aus, dass die Spiegelbildrechtsprechung bereits in zwei Urteilen des BAG vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) erwähnt worden und damit zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung durch die Personalsachbearbeiterin bekannt gewesen sei.

    Das Bundesarbeitsgericht hat beginnend mit den Entscheidungen vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) und fortgesetzt mit den Urteilen vom 4. Oktober 2005 (9 AZR 449/04) und 11. April 2006 (9 AZR 369/05) zutreffend festgestellt, dass der Arbeitnehmer im Altersteilzeitverhältnis Im Blockmodell während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung tritt.

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Zur Begründung führt der Kläger aus, dass die Spiegelbildrechtsprechung bereits in zwei Urteilen des BAG vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) erwähnt worden und damit zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung durch die Personalsachbearbeiterin bekannt gewesen sei.

    Das Bundesarbeitsgericht hat beginnend mit den Entscheidungen vom 24. Juni 2003 (9 AZR 353/02 und 9 AZR 354/02) und fortgesetzt mit den Urteilen vom 4. Oktober 2005 (9 AZR 449/04) und 11. April 2006 (9 AZR 369/05) zutreffend festgestellt, dass der Arbeitnehmer im Altersteilzeitverhältnis Im Blockmodell während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung tritt.

  • BAG, 24.05.1963 - 1 AZR 66/62

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auskünfte, so müssen sie also richtig und vollständig sein (ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 24. Mai 1963 - 1 AZR 66/62; zuletzt BAG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 und BAG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auskünfte, so müssen sie also richtig und vollständig sein (ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 24. Mai 1963 - 1 AZR 66/62; zuletzt BAG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 und BAG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Auskünfte, so müssen sie also richtig und vollständig sein (ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 24. Mai 1963 - 1 AZR 66/62; zuletzt BAG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 und BAG, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Wie das Bundesarbeitsgericht zu der früheren Regelung des § 23a BAT bereits mit Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - festgestellt hat, ist eine Bestimmung, nach der die vor einem Bewährungsaufstieg von Teilzeitbeschäftigten zurückzulegende Arbeitszeit länger ist als die Bewährungszeit Vollzeitbeschäftigter, allenfalls insoweit gerechtfertigt - und daher mit Art. 119 EWG-Vertrag und der Richtlinie 75/117/EWG vereinbar -, als mit dem Bewährungsaufstieg das wachsende Erfahrungswissen des Arbeitnehmers honoriert werden soll und dieses Erfahrungswissen in der im konkreten Fall ausgeübten Tätigkeit nach Ablauf der Bewährungszeit bei einem Vollzeitbeschäftigten regelmäßig nicht nur unwesentlich größer ist als bei einem Teilzeitbeschäftigten nach derselben Zahl von Jahren.
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08
    Die für Willenserklärungen geltenden Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sind für die Auslegung von Klageanträgen heranzuziehen (BAG, Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2009 - 10 Sa 2021/08 - aufgehoben.
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