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   BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02   

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https://dejure.org/2003,2690
BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02 (https://dejure.org/2003,2690)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 9 AZR 190/02 (https://dejure.org/2003,2690)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 (https://dejure.org/2003,2690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Urlaub - Rechtsmißbrauch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehen eines Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Anforderungen an Rechtsmißbräuchlichkeit des Urlaubsverlangen eines Arbeitnehmers; Ersatzanspruch für untergegangenen Urlaubsanspruch; Einstehen des Arbeitgeber für infolge des Verzugs ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaub - Rechtsmißbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub; Rechtsmissbrauch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Abhängigkeit des Entstehens auch des tariflichen Urlaubsanspruchs von der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers ? Kein Rechtsmissbrauch bei Arbeitsunfähigkeit während des gesamten Urlaubsjahres ? Bestätigung der ständigen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 BUrlG
    Urlaub trotz langer Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1111 (Ls.)
  • DB 2003, 1448
  • DB 2008, 1448
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - BAGE 37, 382) kann das Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers rechtsmißbräuchlich und deshalb nach § 242 BGB unbeachtlich sein.

    Sie gilt auch für den übergesetzlichen Tarifurlaub, soweit sich aus den Tarifvereinbarungen nichts anderes entnehmen läßt (vgl. nur BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - aaO, zum Urlaubsabkommen für Arbeiter und Angestellte der Textilindustrie Westfalens und des Regierungsbezirks Osnabrück idF vom 21. Mai 1977).

  • BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67

    Erholungsbedürfnis - Urlaubsabgeltungsanspruch - Verfallklausel

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02
    Das Entstehen des Urlaubsanspruchs wird nicht von einem im Einzelfall festzustellenden "Erholungsbedürfnis" des Arbeitnehmers abhängig gemacht (so schon BAG 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - AP BUrlG § 3 Rechtsmißbrauch Nr. 5 = EzA BUrlG § 1 Nr. 5).
  • LAG Brandenburg, 24.01.2002 - 9 Sa 589/01
    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 24. Januar 2002 - 9 Sa 589/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung -

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 25 = EzA BUrlG § 7 Nr. 107 mwN) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ersatzweise Urlaub zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub zuvor erfolglos verlangt hat.
  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92

    Urlaub und Wiedereingliederungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02
    Mit der Formulierung des Senats in der Entscheidung vom 19. April 1994 (- 9 AZR 462/92 - AP SGB V § 74 Nr. 2 = EzA SGB V § 74 Nr. 2, zu I 1 b der Gründe) "Antritt des Urlaubs" bedeute die urlaubsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmern nach Gewährung der Arbeitsbefreiung durch den Arbeitgeber, ist nichts anderes gemeint.
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Für den mit Ablauf des Übertragungszeitraums (nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG: 31. März 2003; nach § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 Satz 1 BAT: 30. April 2003) untergegangenen Urlaubsanspruch hat der beklagte Landkreis nach dem Grundsatz der Naturalrestitution gemäß § 275 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB nF Ersatzurlaub zu gewähren (st. Rspr., vgl. BAG 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17 = EzA BUrlG § 1 Nr. 25).
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Hat der Arbeitnehmer nämlich den Urlaubsanspruch vor seinem Erlöschen erfolglos geltend gemacht, hat der Beklagte auf Grund Verzugs für den untergegangenen Anspruch einzustehen (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 297, § 249 Satz 1 BGB aF; vgl. Senat 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17 = EzA BUrlG § 1 Nr. 25).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11

    Zum Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des

    Nach erfüllter Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG), die der geschädigte Arbeitnehmer H. seit vielen Jahren bereits absolviert hat, entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch jeweils am 1. Januar des neuen Urlaubsjahres und nicht abschnittweise in den einzelnen Monaten des Jahres (vgl. BAG 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17 = NZA 2003, 1111; BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - BAGE 120, 50 ff. = AP SGB IX § 125 Nr. 1), insbesondere nicht im Zeitraum der Entgeltfortzahlung.
  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Der Urlaubsanspruch entsteht zwar nach vollendeter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahrs, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres arbeitsfähig ist (BAG 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17, zu II 1 der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - 3 Sa 240/11

    Urlaubsabgeltung - Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei fortdauernder

    "Antritt" des Urlaubs im Sinne der tariflichen Regelung heißt, dass lediglich der zeitliche Beginn des Urlaubs vor Ablauf des Stichtags liegen muss ( vgl. BAG 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17, zu II 2 a der Gründe ).
  • LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10

    Zusammenfallen von tariflich vorgeschriebenen Ruhezeiten und Erholungsurlaub -

    Mit dem Zusatz "Erholung" wird zwar nur der sozialpolitische Zweck umschrieben, dem der Urlaubsanspruch dienen soll (BAG 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17).
  • LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09

    Eingruppierung einer Erzieherin nach Beendigung der Tätigkeit und Aufnahme bei

    Denn nachdem die Beklagte es noch im Urlaubsjahr 2008 zu Unrecht abgelehnt hatte, dem Kläger auch die drei weiteren Urlaubstage zu gewähren, ist sie mit der Erfüllung des Urlaubsanspruch des Klägers in Verzug geraten, mit der Folge, dass sie dem Kläger nach Ablauf des Urlaubsjahres 2008 drei Urlaubstage als Ersatzurlaub zu gewähren hat (zu dem insoweit bestehenden Schadensersatzanspruch beispielsweise BAG, Urteil vom 18. März 2003, 9 AZR 190/02, ZTR 2004, 36 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 5 Sa 2310/15

    Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis

    Liegen die Voraussetzungen des Verzuges des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung vor, tritt an die Stelle des erloschenen Urlaubsanspruches ein Schadenersatzanspruch, der ebenfalls nicht auf eine Geldleistung, sondern auf Arbeitsbefreiung zu einem späteren Zeitpunkt gerichtet ist (BAG vom 18.03.2009 - 9 AZR 190/02).
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