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   BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17   

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BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17 (https://dejure.org/2017,39102)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2017 - 9 AZR 192/17 (https://dejure.org/2017,39102)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 (https://dejure.org/2017,39102)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 9 TzBfG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 894 Satz 1 ZPO, § 311a Abs. 1 BGB, Art. 33 Abs. 2 GG, Richtlinie 97/81/EG, Richtlinie 98/23/EG, § 7 LGG NRW, § 7 Abs. 2 Satz 1 LGG NRW, § 7 Abs. 2 Satz 2 LGG NRW, § 7 Abs. 5 LGG NRW, § 7 Abs. 2 TzBfG, § 7 Abs. 2, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Grundgesetzlicher Anspruch auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt; Alleinige Erhöhung der Arbeitszeit kein Zugang zu einem öffentlichen Amt; Freie Entscheidung des Arbeitgebers über die Verteilung freien Arbeitszeitvolumens an teilzeitbeschäftigte ...

  • Betriebs-Berater

    Arbeitszeiterhöhungsverlangen nach TzBfG

  • bag-urteil.com

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

  • rewis.io

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewerbungsverfahrensanspruch gemäß Art. 33 Abs. 2 GG; Anspruch auf Arbeitszeiterhöhung gemäß § 9 TzBfG - Arbeitszeiterhöhung; freier Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; TzBfG § 9
    Grundgesetzlicher Anspruch auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilzeit - und die Arbeitszeiterhöhung im öffentlichen Dienst

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhung der Arbeitszeit betrifft nicht den Zugang zu einem öffentlichen Amt

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Von Teilzeit in Vollzeit wechseln

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Von Teilzeit in Vollzeit wechseln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 160, 280
  • NJW 2018, 727
  • MDR 2018, 284
  • NZA 2018, 174
  • BB 2018, 444
  • DB 2018, 23
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
    Die Vorschrift begründet - unter näher geregelten - Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 15; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 18 ff., BAGE 119, 194) .

    Der Arbeitnehmer hat regelmäßig keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einzurichtende und zu besetzende Arbeitsplätze nach den Arbeitszeitwünschen des Arbeitnehmers schafft, zuschneidet oder ihm die für einen anderen (Teilzeit-)Arbeitsplatz vorgesehene Arbeitszeit ganz oder teilweise zuteilt (mit ausf. Begründung BAG 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 23 ff., BAGE 119, 194; zuletzt BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - aaO) .

    Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet (vgl. BAG 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 24, BAGE 119, 194) .

    Nicht einmal der Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG, dessen sich die Klägerin berühmt, ist betriebs-, sondern unternehmensbezogen (so bereits BAG 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 31, BAGE 119, 194) .

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
    Eine Auswahl nach den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG gilt zwingend auch für den Zugang zu Beförderungsämtern und -stellen (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 837/13 - Rn. 16; 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 40, BAGE 121, 67) .

    Dann muss eine Gleichbehandlung zwischen Beförderungs- und anderen Bewerbern erfolgen (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 25, BAGE 155, 29; 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 48, aaO) .

    Vergibt der Arbeitgeber die Stelle im Wege der Umsetzung oder Versetzung an bereits bei ihm beschäftigte und mit gleichwertigen Tätigkeiten befasste Arbeitnehmer, ist das Auswahlverfahren nicht den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG unterworfen (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 40, 48, aaO; BVerwG 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - Rn. 38, BVerwGE 151, 14; 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - Rn. 20 f., BVerwGE 145, 237) .

    Wie der öffentliche Arbeitgeber seine Organisationsfreiheit nutzt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 25, aaO; 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 40, aaO) .

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
    Dazu muss zumindest ein freier und nach dem Willen des Arbeitgebers zu besetzender Arbeitsplatz vorhanden sein (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 24, BAGE 154, 354; 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/09 - Rn. 20, BAGE 122, 235) .

    (a) Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 23, BAGE 122, 235) .

    Der änderungswillige teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer soll durch die Informationspflicht des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 2 TzBfG die Möglichkeit erhalten, seine Ansprüche nach § 9 TzBfG durchzusetzen (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 25, BAGE 122, 235) .

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
    Wenn der Arbeitgeber, anstatt die Arbeitszeiten der aufstockungswilligen Teilzeitbeschäftigten zu verlängern, weitere Teilzeitarbeitsplätze ohne höhere Arbeitszeit einrichtet, müssen für diese Entscheidung arbeitsplatzbezogene Sachgründe bestehen (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 24, BAGE 154, 354; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 - Rn. 26, BAGE 121, 199) .

    Der Senat hat angenommen, dass in der Entscheidung des Arbeitgebers, einen entstandenen Arbeitskräftebedarf durch Erhöhung der Arbeitszeit eines bereits beschäftigten Arbeitnehmers zu befriedigen, nicht die Einrichtung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes iSv. § 9 TzBfG liegt (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 - Rn. 27, BAGE 121, 199) .

    Soweit - wie hier - kein neuer Arbeitsplatz eingerichtet bzw. kein freier Arbeitsplatz besetzt wird und damit der Anwendungsbereich des § 9 TzBfG nicht eröffnet ist, ist der Arbeitgeber in der Auswahl frei, welchen Teilzeitbeschäftigten er eine Verlängerung der Arbeitszeit anbietet (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 - Rn. 29, BAGE 121, 199) .

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
    Dazu muss zumindest ein freier und nach dem Willen des Arbeitgebers zu besetzender Arbeitsplatz vorhanden sein (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 24, BAGE 154, 354; 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/09 - Rn. 20, BAGE 122, 235) .

    Der Arbeitnehmer hat regelmäßig keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einzurichtende und zu besetzende Arbeitsplätze nach den Arbeitszeitwünschen des Arbeitnehmers schafft, zuschneidet oder ihm die für einen anderen (Teilzeit-)Arbeitsplatz vorgesehene Arbeitszeit ganz oder teilweise zuteilt (mit ausf. Begründung BAG 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 23 ff., BAGE 119, 194; zuletzt BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - aaO) .

    Wenn der Arbeitgeber, anstatt die Arbeitszeiten der aufstockungswilligen Teilzeitbeschäftigten zu verlängern, weitere Teilzeitarbeitsplätze ohne höhere Arbeitszeit einrichtet, müssen für diese Entscheidung arbeitsplatzbezogene Sachgründe bestehen (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 24, BAGE 154, 354; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 - Rn. 26, BAGE 121, 199) .

  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
    Die Vorschrift begründet - unter näher geregelten - Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 15; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 18 ff., BAGE 119, 194) .

    Das zivilrechtliche Vertragsrecht, wozu auch das Arbeitsvertragsrecht zählt, kennt grundsätzlich keinen Kontrahierungszwang und damit auch keinen Anspruch, das seitens eines Vertragspartners unterbreitete Änderungsangebot anzunehmen (BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 15) .

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
    Dann muss eine Gleichbehandlung zwischen Beförderungs- und anderen Bewerbern erfolgen (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 25, BAGE 155, 29; 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 48, aaO) .

    Wie der öffentliche Arbeitgeber seine Organisationsfreiheit nutzt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 25, aaO; 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 40, aaO) .

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 837/13

    Konkurrentenklage - Zulassung zum Bewerbungsverfahren

    Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (st. Rspr., zB BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 837/13 - Rn. 16) .

    Eine Auswahl nach den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG gilt zwingend auch für den Zugang zu Beförderungsämtern und -stellen (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 837/13 - Rn. 16; 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - Rn. 40, BAGE 121, 67) .

  • LAG Düsseldorf, 27.10.2016 - 13 Sa 460/16

    Konkurrentenklage; Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Oktober 2016 - 13 Sa 460/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17
    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 606/15 - Rn. 15; 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 774/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Widerrufsvorbehalt in Allgemeinen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - 6 B 1013/15

    Stellenbesetzung; Dienstposten; Personalrat; Mitbestimmung; Beurteilungszeitraum;

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet (vgl. auch BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 31, BAGE 160, 280) .
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Öffentliche Ämter im Sinne dieser Vorschrift sind dabei nicht nur Beamtenstellen, sondern auch - wie im Streitfall - solche Stellen, die ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - wie die Beklagte - mit Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen zu besetzen beabsichtigt (vgl. etwa BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 26; 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 20, BAGE 160, 280) .
  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

    Diese Vorschrift begründet unter den dort genannten Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 26) .

    Eine solche liegt außerhalb des Regelungsregimes des § 9 TzBfG (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 23) .

    Hierin liegt eine statusneutrale bzw. "ämterneutrale" Modifikation der Bedingungen seiner Beschäftigung, die nicht in den Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG fällt (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 23) .

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

    Der Arbeitnehmer hat regelmäßig keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einzurichtende und zu besetzende Arbeitsplätze nach den Arbeitszeitwünschen des Arbeitnehmers schafft, zuschneidet oder ihm die für einen anderen (Teilzeit-)Arbeitsplatz vorgesehene Arbeitszeit ganz oder teilweise zuteilt (BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 160, 280) .

    Wenn der Arbeitgeber, anstatt die Arbeitszeiten der aufstockungswilligen Teilzeitbeschäftigten zu verlängern, weitere Teilzeitarbeitsplätze ohne höhere Arbeitszeit einrichtet, müssen für diese Entscheidung arbeitsplatzbezogene Sachgründe bestehen (BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 28 mwN, BAGE 160, 280) .

    In der Entscheidung des Arbeitgebers, einen entstandenen Arbeitskräftebedarf durch Erhöhung der Arbeitszeit eines bereits beschäftigten Arbeitnehmers zu befriedigen, liegt nicht die Einrichtung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes iSv. § 9 TzBfG (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 29 mwN, BAGE 160, 280) .

  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Öffentliche Ämter im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch - wie im Streitfall - solche Stellen, die ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - wie die Beklagte - mit Arbeitnehmern zu besetzen beabsichtigt (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 20, BAGE 160, 280) .
  • LAG Hessen, 11.05.2020 - 17 Sa 696/19

    Voraussetzungen des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Flugbegleiterin auf

    Die Vorschrift begründet - unter näher geregelten - Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 26, BAGE 160, 280; 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 15) .

    Dazu muss zumindest ein freier und nach dem Willen des Arbeitgebers zu besetzender Arbeitsplatz vorhanden sein ( BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 27, aaO; 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 24, BAGE 154, 354) .

    Der Arbeitnehmer hat regelmäßig keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber einzurichtende und zu besetzende Arbeitsplätze nach den Arbeitszeitwünschen des Arbeitnehmers schafft, zuschneidet oder ihm die für einen anderen (Teilzeit-)Arbeitsplatz vorgesehene Arbeitszeit ganz oder teilweise zuteilt ( BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 27, aaO; mit ausf. Begründung BAG 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 23 ff., BAGE 119, 194) .

    Für das Vorliegen eines freien Arbeitsplatzes ist maßgeblich, ob unter Berücksichtigung der Organisationsfreiheit des Arbeitgebers bei Antragstellung ein geeigneter Arbeitsplatz mit dem vom Arbeitnehmer begehrten Arbeitszeitvolumen zum Zeitpunkt des beantragten Beginns der Arbeitszeitverlängerung vorliegt (BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 30; Laux/Schlachter/Laux TzBfG 2. Aufl. § 9 Rn. 23; AR/Schüren 8. Aufl. § 9 TzBfG Rn. 7).

    Übt der Arbeitgeber sein Organisationsermessen dergestalt aus, dass er ein freies Arbeitszeitvolumen für bestimmte Aufgaben arbeitsplatzunabhängig als Aufstockungsvolumen für bereits beschäftigte Teilzeitkräfte zur Verfügung stellt, ergibt sich daraus auch dann kein freier Arbeitsplatz iSv. § 9 TzBfG, wenn er unter mehreren an einer Arbeitszeiterhöhung interessierten Arbeitnehmern eine Auswahl trifft (vgl. ausführl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 30 ff.) .

    Ein freier Arbeitsplatz mit dem zeitlichen Umfang der zusammengefügten Arbeitszeitvolumina besteht zu keiner Zeit (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 31) .

    Der Arbeitgeber befriedigt in diesem Fall gerade nicht den bestehenden Bedarf an frei gewordener Arbeitszeitkapazität durch die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes mit lediglich geringem Arbeitszeitumfang, sondern ermöglicht außerhalb des Anwendungsbereichs des § 9 TzBfG die durch diese Vorschrift intendierte Arbeitszeiterhöhung bereits beschäftigter Teilzeitkräfte (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 33) .

    Unabhängig davon, dass Mitarbeiter, die - wie die Klägerin - unter dem Geltungsbereich des TV SMK beschäftigt sind, von der Teilzeitjahresvergabe nach Anlage K11 ausgeschlossen sind, führt die Entscheidung, einen bestimmten Arbeitskräftebedarf durch die Arbeitszeiterhöhung bereits beschäftigter Teilzeitarbeitnehmer abzudecken, wie dargelegt, nicht zu einem freien Arbeitsplatz iSd. § 9 TzBfG (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 31) .

    Wenn der Arbeitgeber, anstatt die Arbeitszeiten der aufstockungswilligen Teilzeitbeschäftigten zu verlängern, weitere Teilzeitarbeitsplätze ohne höhere Arbeitszeit einrichtet, müssen für diese Entscheidung arbeitsplatzbezogene Sachgründe bestehen (BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 28, aaO; 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 24, BAGE 154, 354; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 - Rn. 26, BAGE 121, 199) .

    Zwar hat bezogen auf die 103 Wechselmöglichkeiten von Teilzeit in Vollzeit nach § 7 TV SMK kein freier Arbeitsplatz nach § 9 TzBfG a.F. bestanden (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 31) .

  • LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21

    Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der

    Seit der Schuldrechtsmodernisierung ist die Verurteilung des Arbeitgebers zu der Annahme eines Vertragsangebots des Arbeitnehmers, das auf eine rückwirkende Vertragsänderung zielt, zulässig (vgl. § 311a BGB und BAG 17.10.2017- 9 AZR 192/17).
  • LAG Hamm, 30.06.2022 - 11 Sa 39/22
    Dazu muss zumindest ein freier nach dem Willen des Arbeitgebers zu besetzender Arbeitsplatz vorhanden sein (vgl. BAG vom 17.10.2017 - 9 AZR 192/17; BAG vom 23.03.2016 - 7 AZR 828/13; BAG vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/09; Henssler/Willemsen/Kalb, 10. Aufl. § 9 TzBfG, Rn. 6).

    Ein Aufstockungsanspruch ist dagegen lediglich ein solcher auf Verlängerung der Arbeitszeit (vgl. BAG vom 17.10.2017 - 9 AZR 192/17; Henssler/Willemsen/Kalb, 10. Aufl. § 9 TzBfG, Rn. 1).

    Die Erhöhung der Arbeitszeit betrifft weder die Begründung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses noch den Zugang zu Beförderungsämtern und -stellen (vgl. BAG vom 17.10.2017 - 9 AZR 192/17).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 59/19

    Stichtagsregelung im Tarifvertrag - Art. 3 Abs. 1 GG

    Der öffentliche Arbeitgeber hat aufgrund seiner Organisationsfreiheit jedoch das Recht, zwischen verschiedenen Möglichkeiten, eine Stelle zu besetzen, zu wählen (vgl. hierzu BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 25, BAGE 155, 29; zur Abgrenzung zu Umsetzung und Versetzung vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 21 mwN, BAGE 160, 280) .
  • ArbG Mannheim, 28.06.2023 - 2 BV 2/23

    Dringlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme -

    Die Vorschrift begründet - unter den näher geregelten - Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 22 und 23, juris; BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 26, juris; BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 23, juris).

    Wenn der Arbeitgeber, anstatt die Arbeitszeiten der aufstockungswilligen Teilzeitbeschäftigten zu verlängern, weitere Teilzeitarbeitsplätze ohne höhere Arbeitszeit einrichtet, müssen für diese Entscheidung arbeitsplatzbezogene Sachgründe bestehen (BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 27 - 28, juris; BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 24 und 27, juris; BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 30, juris, mwN; BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 31, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19

    Öffentlicher Dienst - Ablehnung einer Bewerbung - Erreichen der Regelaltersgrenze

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung

  • LAG Hamm, 12.01.2018 - 11 SaGa 41/17

    Grundrecht auf freien Zugang zu öffentlichen Ämtern

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 20/23

    Erhöhung aller Vergütungsbestandteile bei Erhöhung der Arbeitszeit;

  • ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18

    Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflichten über freie

  • ArbG Münster, 25.03.2021 - 2 Ga 7/21
  • LAG Hamm, 12.07.2018 - 11 SaGa 9/18

    GG Art. 33 Abs. 2 ; ZPO §§ 935 , 940

  • LAG Köln, 11.12.2019 - 11 Sa 247/19
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit; Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

  • VG Berlin, 24.08.2022 - 72 K 7.21
  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 358/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

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