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   BAG - 9 AZR 225/12   

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BAG - 9 AZR 225/12 (https://dejure.org/9999,46830)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Angesichts dieser geänderten Rechtsprechung des EuGH ist die Frage in Rechtsprechung (Hessisches LAG 7. Februar 2012 - 19 Sa 818/11 - Revision anhängig unter - 9 AZR 305/12 -; LAG Hamm 12. Januar 2012 - 16 Sa 1352/11 - Revision anhängig unter - 9 AZR 232/12 -; LAG Baden-Württemberg 21. Dezember 2011 - 10 Sa 19/11 - Revision anhängig unter - 9 AZR 225/12 -) und Literatur (vgl. nur Bauer/von Medem NZA 2012, 113, 115 f.; Gehlhaar NJW 2012, 271, 273 f.; Pötters/Stiebert NJW 2012, 1034, 1037; Schinz RdA 2012, 181, 184; Bayreuther DB 2011, 2848, 2849; Franzen NZA 2011, 1403, 1405; Forst Anm. EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7) unterschiedlich beantwortet worden, ob auch nach der "nuancierten" Rechtsprechung des EuGH an einer zeitlich nicht begrenzten Ansammlung von Urlaubsansprüchen bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit festzuhalten sei.
  • LAG Niedersachsen, 11.07.2012 - 16 Sa 1642/10

    Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei dauernder Arbeitsunfähigkeit;

    des übernächsten Jahres verfällt (wie LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011 - 10 Sa 19/11, Revision zu 9 AZR 225/12).

    des übernächsten Jahres (ebenso: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011 - 10 Sa 19/11, Revision eingelegt zu 9 AZR 225/12, BB 2012, 1353 f.).

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