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   BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10   

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https://dejure.org/2011,6055
BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10 (https://dejure.org/2011,6055)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2011 - 9 AZR 229/10 (https://dejure.org/2011,6055)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 (https://dejure.org/2011,6055)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • openjur.de

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben; persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 280 BGB, § 311 Abs 3 BGB
    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben bei Täuschung des Arbeitnehmers über die bevorstehende Sicherung des Guthabens

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    SpruchG
    8a AltTZG/ 7d Abs. 1 SGB IV a.F., Außenhaftung, unterlassene Insolvenzsicherung von Wertguthaben, Verletzung von Schutzgesetzen nach 823 Abs. 2 BGB

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben

  • RA Kotz

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Wertguthaben

  • Betriebs-Berater

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • rewis.io

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben bei Täuschung des Arbeitnehmers über die bevorstehende Sicherung des Guthabens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei unterbliebener Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1350
  • BB 2011, 2803
  • BB 2012, 2955
  • DB 2011, 2538
  • NZG 2011, 1422
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
    Den Geschäftsführer trifft nur in den Fällen eine Eigenhaftung, in denen ein besonderer Haftungsgrund vorliegt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 21, AP ATG § 8a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5) .

    Ein Vertreter haftet danach lediglich ausnahmsweise persönlich, wenn er dem Vertragsgegenstand besonders nahesteht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und damit die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 22, AP ATG § 8a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5) .

    § 263 StGB ist Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 31 ff., AP ATG § 8a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5) .

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 71/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Organhaftung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
    Das Wertguthaben umfasst zwar die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, nicht aber die künftigen Aufstockungsleistungen (BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 71/09 - Rn. 14, BB 2010, 2698) .

    Eine Schadensersatzpflicht trifft in diesem Falle nicht den am Vertragsschluss beteiligten Vertreter, sondern allein die von ihm vertretene Arbeitgeberin (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 71/09 - Rn. 26, BB 2010, 2698) .

    Welches Recht anzuwenden ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Parteien den Altersteilzeitarbeitsvertrag abschließen (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 71/09 - Rn. 42, BB 2010, 2698) .

  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
    aa) Vermögensverfügung ist jedes Verhalten, das eine Vermögensminderung unmittelbar herbeiführt (st. Rspr. seit BGH 11. März 1960 - 4 StR 588/59 - zu II 3 b der Gründe, BGHSt 14, 170) .
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
    Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass die Haftung des Schädigers aufgrund eines Mitverschuldens des Geschädigten ausgeschlossen ist (vgl. BGH 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - zu II 2 c der Gründe, MDR 1990, 811) ; ein solcher Wegfall der Haftung ist jedoch nur in engen Ausnahmefällen anzunehmen.
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 546/93

    Betrugsschaden bei Verschweigen einer Nebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
    So nimmt eine Vermögensverfügung vor, wer in Unkenntnis eines ihm zustehenden Anspruchs unterlässt, die Forderung geltend zu machen (vgl. BGH 14. September 1993 - 1 StR 546/93 - NStZ 1994, 189) .
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
    Das kommt insbesondere in den Fällen in Betracht, in denen der Tatmittler infolge eines vom mittelbaren Täter erregten oder ausgenutzten Irrtums nicht vorsätzlich handelt (vgl. BGH 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81 - zu 2 a der Gründe, BGHSt 30, 363) .
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob die Berufungskammer von den gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133157 BGB) ausgegangen ist, den gesamten Auslegungsstoff berücksichtigt hat und weder gegen Denk- noch gegen Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 19, BAGE 131, 30) .
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
    Rechtsfolge einer solchen Verweisung auf das jeweils geltende Tarifrecht ist der statisch wirkende Einbezug der zum Zeitpunkt der Betriebsvereinbarung geltenden Tarifbestimmungen (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 356) .
  • BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02

    Betrug (Stoffgleichheit; Schaden; Vermögensverfügung; Vermögensvorteil;

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
    dem Täter oder dem Dritten direkt aus dem geschädigten Vermögen zufließt (vgl. BGH 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02 - zu II 1 der Gründe, NStZ 2003, 264) .
  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04

    Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
    cc) Der Senat hat mit Urteil vom 13. Dezember 2005 (- 9 AZR 436/04 - Rn. 43, BAGE 116, 293) entschieden, dass § 7d Abs. 1 SGB IV aF kein Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB ist, dessen Verletzung zu einer deliktischen Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung führen kann.
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 22 Sa 579/09

    Insolvenzsicherung der Altersteilzeit; unbegründete Schadensersatzklage gegen

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 20; 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 36; 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 29; offenlassend, ob "die bloße Möglichkeit" genügt: BGH 2. April 2014 - VIII ZR 19/13 - Rn. 18) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 20; 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 36; 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 29; offenlassend, ob "die bloße Möglichkeit" genügt BGH 2. April 2014 - VIII ZR 19/13 - Rn. 18) .
  • LAG Hessen, 18.06.2018 - 7 Sa 851/17

    Durch eine in der Stellenausschreibung in Bezug genommenen Anforderungskriterium

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG v. 17.03.2016 - 8 AZR 677/14 - BAG v. 12.04.2011 - 9 AZR 229/10 - BAG v. 19.08.2010 - 8 AZR 315/09 - BAG v. 26.01.2017 - vorzitiert -).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    aa)Gemäß § 254 Abs. 1 BGB hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Schuldner oder dem Gläubiger des Ersatzanspruchs verursacht worden ist (BAG 10.03.1992 - 3 AZR 81/91, juris Rn. 22; BAG 12.04.2011 - 9 AZR 229/10, juris Rn. 102).
  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen ( BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 36; 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 29 ) .
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Darin liegt ein unzulässiger Verzicht auf eine vorhersehbare und bestimmbare eigene inhaltliche Gestaltung (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62; 28. März 2007 - 10 AZR 719/05 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 26/17

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine Regelungsabrede - maßgebende

    (2) Nr. 5.1 Arbeitsordnung ist entgegen der Auffassung des Betriebsrats auch nicht deshalb unwirksam, weil es sich bei der Bezugnahme auf die Eingruppierungsbestimmungen des LG-RTV um eine unzulässige dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag handelt (vgl. dazu BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 22.03.2017 - 1 TaBV 76/16

    Regelungsabrede zur Eingruppierung und Vergütung der gewerblichen Beschäftigten;

    Darin lag entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) keine unwirksame dynamische Blankettverweisung auf einen jeweils gültigen Tarifvertrag (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 B.II.1 d. Gr.; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62); vielmehr haben die Beteiligten mit der Vereinbarung der in § 4 des LG-RTV geregelten Lohngruppenstruktur für die gewerblich Beschäftigten in der Niedersächsischen Metallindustrie lediglich das nachvollzogen, was bei Tarifbindung im Geltungsbereich der Tarifverträge der Niedersächsischen Metallindustrie nach § 4 Abs. 1 TVG im Betrieb der Beteiligten zu 1) ohnehin gegolten hätte.

    Rechtsfolge einer unzulässigen Blankettverweisung wäre im Übrigen der statische Einbezug der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Tarifbestimmung und damit gleichermaßen der Lohngruppenstruktur des § 4 LG-RTV (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10- Rn. 62).

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

    aa)Gemäß § 254 Abs. 1 BGB hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Schuldner oder dem Gläubiger des Ersatzanspruchs verursacht worden ist (BAG 10.03.1992 - 3 AZR 81/91, ZTR 1992, 472 Rn. 22; BAG 12.04.2011 - 9 AZR 229/10, DB 2011, 2538 Rn. 102).

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass der Ausschluss der Haftung des Schädigers aufgrund eines Mitverschuldens des Geschädigten nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist (BGH 10.05.2007 - III ZR 115/06, NJW 2007, 1087 Rn. 7; BAG 12.04.2011 a.a.O. Rn. 102).

  • LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16

    Regelungsabrede bei einvernehmlicher Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur

    Darin lag entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) keine unwirksame dynamische Blankettverweisung auf einen jeweils gültigen Tarifvertrag (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 B.II.1 d. Gr.; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62); vielmehr haben die Beteiligten mit der Vereinbarung der in § 4 des LG-RTV geregelten Lohngruppenstruktur für die gewerblich Beschäftigten in der Niedersächsischen Metallindustrie lediglich das nachvollzogen, was bei Tarifbindung im Geltungsbereich der Tarifverträge der Niedersächsischen Metallindustrie nach § 4 Abs. 1 TVG im Betrieb der Beteiligten zu 1) ohnehin gegolten hätte.

    Rechtsfolge einer unzulässigen Blankettverweisung wäre im Übrigen der statische Einbezug der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Tarifbestimmung und damit gleichermaßen der Lohngruppenstruktur des § 4 LG-RTV (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 62).

  • ArbG Stuttgart, 04.05.2022 - 4 Ca 6736/21

    Tarifliche Ausschlussfristen - Vorsatzhaftung - Globalverweisung - AGB -

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