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   BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04   

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BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 (https://dejure.org/2005,235)
BAG, Entscheidung vom 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 (https://dejure.org/2005,235)
BAG, Entscheidung vom 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 (https://dejure.org/2005,235)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Elternzeit: Verringerung der Teilzeitbeschäftigung; Bestimmtheitsanforderungen bezüglich Vertragsanträgen; Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung; Verhältnis zwischen der Inanspruchnahme von Elternzeit und der Geltendmachung des Anspruchs auf Elternteilzeit

  • Judicialis

    BErzGG § 15; ; BErzGG § 16; ; BErzGG § 21; ; TzBfG § 8; ; BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 157; ; BAT § 15b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitbeschäftigung im Laufe der Elternzeit auch bei völliger Freistellung von der Arbeitpflicht - Ablehnung des Teilzeitanspruchs bei Einstellung einer Vollzeitvertretung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (Elternzeilzeit) ? Antrag auch nach Beginn der Elternzeit zulässig ? Keine Pflicht zur Änderungskündigung zwecks Freimachung von Arbeitskapazitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigung - Anspruch auf Teilzeitarbeit kann während Elternzeit ausgeschlossen sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Anspruch auf Teilzeitarbeit kann während Elternzeit ausgeschlossen sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit?

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit?

  • IWW (Kurzinformation)

    Elternzeit - Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit?

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Während der Elternzeit Teilzeit beantragt - Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn die Ersatzkraft ihre Arbeitszeit nicht verringern will

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigung: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit kann ausgeschlossen sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.4.2005)

    Vorzeitige Rückkehr auf Teilzeit trotz Elternzeit möglich // Anspruch aber nur, wenn Stelle frei ist

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.4.2005)

    Vorzeitige Rückkehr auf Teilzeit trotz Elternzeit möglich // Anspruch aber nur, wenn Stelle frei ist

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesarbeitsgericht schafft weiter Klarheit zur Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 206
  • NJW 2006, 1832
  • MDR 2006, 273
  • NZA 2005, 1354
  • FamRZ 2006, 120 (Ls.)
  • BB 2006, 553
  • DB 2005, 2582
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 21/04

    Teilzeitarbeit neben Elternzeit

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Die Auslegung solcher Erklärungen durch das Landesarbeitsgericht ist revisionsrechtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt wurden, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein könnten, außer Betracht gelassen worden sind (st. Rspr., vgl. BAG 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mwN).

    Sie führt auf Grund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenen wechselseitigen Hauptpflichten; Arbeits- und Vergütungspflicht werden suspendiert (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1).

    Die Regelung beruht außerdem auf der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit (§ 15 Abs. 2 Satz 1 BErzGG in der bis 31. Dezember 2003 geltenden Fassung und § 15 Abs. 2 Satz 4 BErzGG in der ab 1. Januar 2004 geltenden Fassung), das dritte Jahr der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers auf einen Zeitpunkt nach Vollendung des dritten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes zu übertragen (so im Ergebnis auch BAG 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BerzGG § 15 Nr. 39 = EzA BerzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mwN; ErfK/Dörner 5. Aufl. § 16 BErzGG Nr. 9 und 11).

    Bereits in seiner Entscheidung vom 27. April 2004 (- 9 AZR 21/04 - AP ErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ist der Senat deshalb davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer durch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit nicht gehindert ist, nach § 15 Abs. 5 bis Abs. 7 BErzGG seinen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit durchzusetzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Allerdings kann der Arbeitnehmer das ruhende Arbeitsverhältnis nicht ohne weiteres einseitig dadurch wieder aufleben lassen, dass er die Fortsetzung der vor dem Beginn der Elternzeit ausgeübten Teilzeitbeschäftigung verlangt (BAG 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - aaO, mit insoweit ablehnender Anm. Brors RdA 2005, 51).

  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Sie führt auf Grund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenen wechselseitigen Hauptpflichten; Arbeits- und Vergütungspflicht werden suspendiert (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1).

    Gestaltungsrechte wie das Recht auf Elternzeit (vgl. Sowka Anm. AP BErzGG § 15 Nr. 1; Joussen NZA 2005, 336, 337) sind grundsätzlich bedingungsfeindlich und damit auch nicht widerrufbar (st. Rspr., vgl. BAG 30. Oktober 2003 - 8 AZR 491/02 - BAGE 108, 199).

  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02

    Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    von besonderem Gewicht sein (vgl. Senat 18. März 2003 -9 AZR 126/02 - BAGE 105, 248, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Dabei ist vom Wortlaut, der Entstehungsgeschichte, dem systematischen Gesamtzusammenhang sowie dem Sinn und Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, auszugehen (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32; 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Gestaltungsrechte wie das Recht auf Elternzeit (vgl. Sowka Anm. AP BErzGG § 15 Nr. 1; Joussen NZA 2005, 336, 337) sind grundsätzlich bedingungsfeindlich und damit auch nicht widerrufbar (st. Rspr., vgl. BAG 30. Oktober 2003 - 8 AZR 491/02 - BAGE 108, 199).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02

    Arbeitszeit während der Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Arbeitspflicht und deren Umfang wird durch die Inanspruchnahme der Elternzeit daher nicht aufgehoben (so zum Sonderurlaub: BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - BAGE 103, 54).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.2004 - 3 Sa 44/03

    Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Dauer einer Elternzeit mit völliger

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Mai 2004 - 3 Sa 44/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Sie führt auf Grund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenen wechselseitigen Hauptpflichten; Arbeits- und Vergütungspflicht werden suspendiert (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
    Dabei ist vom Wortlaut, der Entstehungsgeschichte, dem systematischen Gesamtzusammenhang sowie dem Sinn und Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, auszugehen (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32; 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Das ist etwas anderes, als die Freistellung von einer grundsätzlich weiter bestehenden vertraglichen Arbeitspflicht (BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 103, 54; vgl. zur Elternzeit auch: BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b hh der Gründe, BAGE 114, 206) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Es führt aufgrund des der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden wechselseitigen Hauptpflichten (so bereits zum BErzGG BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 a aa der Gründe, BAGE 114, 206) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    Bei dem Verlangen handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Beschäftigten, das nicht von der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers abhängt ( Fecker/Scheffzek, NZA 2015, 778, 779; vgl. auch BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - unter II 3. a aa der Gründe, NZA 2005, 1354 zu § 15 Abs. 1 BErzGG sowie LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 18 zitiert nach juris ).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Es ist auch zulässig, dass die Festlegung der Einzelheiten erkennbar dem Antragsempfänger übertragen wird (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206, zu II 1 der Gründe).

    Der Senat hat sich in seiner von Joussen kritisierten Entscheidung mit der erforderlichen Bestimmtheit des Antrags auf Elternteilzeit (nicht Elternzeit) befasst (19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - aaO).

    von besonderem Gewicht sein (Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48, AP BErzGG § 15 Nr. 49 = EzA BErzGG § 15 Nr. 16; 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206, zu II 4 b der Gründe).

    Sie führt auf Grund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden wechselseitigen Hauptpflichten (st. Rspr. Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206, zu II 3 a aa der Gründe mwN).

    Insbesondere hat der Senat entschieden, dass der Arbeitgeber, der für die Dauer der Elternzeit eine Vollzeitvertretung befristet einstellt, die nicht bereit ist, ihre Arbeitszeit zu verringern, sich gegenüber dem Arbeitnehmer auf dringende betriebliche Gründe berufen kann, die dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen (19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206, zu II 4 b der Gründe).

    Dem Arbeitgeber kann regelmäßig eine zusätzliche Belastung dadurch, dass er einen Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt, obwohl kein Beschäftigungsbedarf besteht, nicht auferlegt werden (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206, zu II 4 b der Gründe).

    Sie rechtfertigt die Ablehnung des Teilzeitanspruchs eines Arbeitnehmers in Elternzeit nach § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BErzGG (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206, zu II 4 b der Gründe).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 19. April 2005 ausgeführt, der Arbeitgeber habe seinen Verpflichtungen dadurch genügt, dass er weitere, mit dem in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmer vergleichbare Arbeitnehmer befragt habe, ob sie ihrerseits einer vorübergehenden Verringerung ihrer Arbeitszeit in dem Umfange zustimmten, der dem Teilzeitarbeitswunsch des Arbeitnehmers in Elternzeit entspreche (19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206, zu II 4 b der Gründe).

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Dem Antragsempfänger kann das Recht eingeräumt werden, die Einzelheiten festzulegen (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 23, BAGE 126, 276; 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 114, 206).
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 315/10

    Verlängerung der Elternzeit - Zustimmung des Arbeitgebers - Ermessensentscheidung

    Bleibt die mitgeteilte Elternzeit hinter diesem Zeitraum zurück, kann der Arbeitnehmer eine Verlängerung der Elternzeit im Rahmen des § 15 Abs. 2 BEEG daher nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erreichen (§ 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG) und gegen dessen Willen nach § 16 Abs. 3 Satz 4 BEEG nur dann, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann (vgl. zum BErzGG: BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - Rn. 28, BAGE 114, 206) .
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Hinweise des Senats: zu 1: Bestätigung und Fortbildung Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 -BAGE 114, 206; 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - AP BErzGG § 15 Nr. 47 zu 2: Anschluss an BGH 20. Mai 1957 - III ZR 118/56 - BGHZ 24, 253.

    Die Verringerung der Arbeitszeit kann auch später verlangt werden (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206; 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 21 ff., AP BErzGG § 15 Nr. 47).

    Mit dem form- und fristgerechten "Verlangen" nach Elternzeit (§ 16 Abs. 1 BErzGG) werden die beiderseitigen Hauptpflichten in den vom Arbeitnehmer angegebenen Zeiträumen suspendiert (st. Rspr. vgl. Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - Rn. 25, BAGE 114, 206).

    Im Übrigen kann er aber frei entscheiden, ob er Elternzeit für einen kürzeren oder einen längeren Zeitraum bis hin zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nimmt (vgl. Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 -aaO; 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 19, AP BErzGG § 15 Nr. 47).

    Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht auf die Entscheidung des Senats vom 19. April 2005 (- 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206) Bezug genommen.

    Weder die Ersatzkraft noch die andere Arbeitnehmerin hatten sich bereit erklärt, ihre Arbeitszeit zugunsten der dortigen Klägerin zu verringern (19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAGE 114, 206).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Sie führe aufgrund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden wechselseitigen Hauptpflichten (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - Rn. 25, BAGE 114, 206) .
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Die Zulassung der Teilerwerbstätigkeit bezweckt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 3 b gg der Gründe, BAGE 114, 206) .
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Dazu bedarf es nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BErzGG lediglich einer schriftlichen Mitteilung, die dem Arbeitgeber zugeht (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a aa der Gründe; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 -BAGE 110, 224).

    Der Arbeitnehmer ist nicht gehindert, von vornherein den gesamten in Betracht kommenden Zeitraum ab Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes abzudecken (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Arbeitnehmer die Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit beantragen kann (Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Entscheidung ist im Schrifttum im Wesentlichen auf Zustimmung gestoßen (Göhle-Sander jurPR-ArbR 10/2006 Anm. 2; Lambrich BB 2006, 558; Roßbruch PflR 2005, 556; Bartz/Schelling EWiR 2006, 37; wie der Senat auch Lambrich in Annuß/Thüsing TzBfG § 23 Rn. 17 f.; Ebener Mutterschutz, Erziehungsgeld, Elternzeit 3. Aufl. S. 167 f.; Joussen NZA 2005, 336; Meinel/Heyn/Herms TzBfG 2. Aufl. § 23 Rn. 9; Rolfs TzBfG § 23 Rn. 5; wohl auch Buchner/Becker MuSchG und BErzGG § 15 BErzGG Rn. 50; ErfK/Dörner 6. Aufl. § 15 BErzGG Rn. 19; aA Sowka SAE 2006, 125; offengelassen Arnold/Gräfl/Imping TzBfG § 23 Rn. 16 ff.).

    (4) Soweit der Senat in der Entscheidung vom 19. April 2005 (- 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 b ff der Gründe) ausgeführt hat, der Arbeitnehmer sei nicht an sein Verlangen auf eine bestimmte Verringerung der Arbeitszeit für die gesamte Dauer seiner Elternzeit gebunden, bedarf das allerdings der Klarstellung.

    Das ergibt sich aus allgemeinem Vertragsrecht (vgl. Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - aaO, zu II 1 der Gründe; vgl. auch 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107).

    Sie beruht auf der Ausgestaltung der Elternzeit, die es dem Arbeitnehmer nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 BErzGG ermöglicht, einseitig die beiderseitigen Hauptpflichten vorübergehend für die von ihm bestimmte Zeit zum Erlöschen zu bringen (vgl. Senat 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 44 = EzA BErzGG § 15 Nr. 15, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a bb 2 der Gründe).

  • BAG, 21.04.2009 - 9 AZR 391/08

    Elternzeit - vorzeitige Beendigung - Übertragung

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 Sa 326/19

    Direktionsrecht; Zuweisung anderer Tätigkeit; Gleichwertigkeit; örtliche

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14

    Befristung - Vertretung - Elternzeit

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 149/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

  • ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17

    Ersatzeinstellung während der Elternzeit

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08

    Karenzentschädigung - Elternteilzeit

  • ArbG Essen, 26.09.2007 - 6 Ca 1828/07

    Grenzen der rechtsmissbräuchlichen Zustimmungsverweigerung zur Veränderung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06

    Elternzeit - Einstellung einer Ersatzkraft als dringender betrieblicher Grund -

  • OLG Nürnberg, 06.08.2020 - 13 U 4391/19

    Kein Vertragsschluss durch Übersendung eines Vertragsentwurfs ohne Unterschrift

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08

    Elternzeit/Elternteilzeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 14 Sa 654/18

    Beginn Elternzeit - Lehrkraft - Aussparung Schulferien

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11

    Elternteilzeit - Bestimmtheit des Verringerungsangebots

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 91/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 89/12

    Verzögerung des Stufenaufstiegs durch die Inanspruchnahme von Elternzeit

  • LAG München, 24.04.2007 - 6 Sa 1180/06

    Unbegründetes Teilzeitverlangen bei ausformuliertem Verteilungswunsch für

  • LAG Düsseldorf, 26.03.2021 - 6 Sa 746/20

    Elternteilzeit; Bestimmtheit des Teilzeitantrags; Beschäftigtenzahl

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.06.2007 - 5 Sa 83/07

    Elternzeit, Arbeitzeit, Verringerung, Teilzeitbeschäftigung, Versagung, dringende

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 400/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 244/07

    Elternteilzeit - Antragszeitpunkt - Antragsinhalt - entgegenstehende dringende

  • OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10

    Maßgeblicher Index für eine Mietanpassungsklausel nach Fortfall des vertraglich

  • LG Düsseldorf, 27.08.2010 - 22 S 12/10

    Beschränkung der Kündbarkeit eines Vertrags über eine Reservierung einer

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

  • LAG München, 25.01.2005 - 6 Sa 514/04

    Teilzeitanspruch, Elternzeit

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 7/11

    Virtual Stock Options und von Phantom Stocks - Berücksichtigung bei

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2006 - 5 ME 41/06

    Anspruch auf Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit;

  • LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10

    Quotenregelung bei Elternteilzeitverlangen

  • LAG Hessen, 04.03.2008 - 13 Sa 1364/07

    Versetzung nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub - Arbeitsplatzgarantie -

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2006 - 12 Sa 1603/05

    Arbeitszeitverringerungsanspruch, Heimerzieherin

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 9 Sa 1553/05

    Anforderungen an das Verlangen nach Elternzeit, "dringende betriebliche Gründe"

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 401/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - 22 Sa 77/11

    Karenzentschädigung bei Erfolgsbeteiligung; Ausweitung des Auskunftszeitraumes im

  • LAG Düsseldorf, 29.11.2005 - 6 Sa 1066/05

    Altersteilzeit; entgegenstehende betriebliche Gründe; Gesetze

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20

    Änderungsvertrag zum Bezug von Urlaubsgeld - Auslegung von Willenserklärungen -

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.04.2010 - 20 Ga 78/10

    Geltendmachung von Elternzeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.07.2017 - 5 Sa 208/16

    Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit im Bereich der Landesverwaltung

  • LAG Hamburg, 15.08.2006 - 9 Sa 1553/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit)

  • ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07

    Dringende betriebliche Gründe im Sinne von § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG sind

  • LAG Köln, 09.12.2020 - 3 Sa 530/20
  • LAG Thüringen, 11.10.2016 - 1 Sa 95/16

    Entfristung - Arbeitsvertrag - Elternzeit - Rechtsmissbrauch

  • LAG Hamm, 21.02.2013 - 17 Sa 1603/12

    Abschmelzen der Ausgleichszahlung nach § 6 c Abs. 5 Satz 3 SGB II

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.04.2006 - 1 Ca 815/06

    Elternzeit - Kündigung einer Teilzeitabsprache

  • LAG Köln, 23.06.2021 - 3 Sa 115/21

    Kein Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags; Zusicherung des

  • ArbG Hamburg, 09.09.2010 - 7 Ca 203/10

    Voraussetzungen für den Anspruch des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers auf

  • AG Bonn, 12.06.2007 - 13 C 321/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall, Mietwagen

  • OLG Oldenburg, 12.08.2021 - 14 U 262/20

    Zustandekommen eines Bauvertrages

  • ArbG Herne, 10.10.2018 - 5 Ca 2105/17

    Jubiläumsgeld

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.05.2009 - 8 S 735/09
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