Rechtsprechung
BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90 |
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Lehrveranstaltung - Politische Weiterbildung - Lehrplan
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AWbG NW §§ 1, 4; BGB §§ 362, 366
Bildungsurlaub: Begriff der politischen Weiterbildung nach dem nordrhein-westfälischen AWbG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 362, 366; NWAWbG §§ 1, 4
AWbG NW - politische Weiterbildung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 16.11.1989 - 3 Ca 2100/89
- LAG Düsseldorf, 21.03.1990 - 12 Sa 82/90
- BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90
Papierfundstellen
- BAGE 74, 99
- NZA 1994, 456
- BB 1993, 1809
- BB 1994, 363
- BB 1994, 644
- DB 1993, 1824
- DB 1994, 583
Wird zitiert von ... (60)
- BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07
Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2 …
Die Abgabe einer Freistellungserklärung zum Zweck der Arbeitnehmerweiterbildung ist Voraussetzung der Entgeltfortzahlungspflicht nach § 7 Satz 1 iVm. § 1 Abs. 1 AWbG (vgl. Senat 7. Dezember 1993 - 9 AZR 325/92 - zu 1 der Gründe, AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 8 = EzA Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen § 7 Nr. 15; 21. September 1993 - 9 AZR 422/91 - zu I 2 der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - zu II 1 der Gründe, BAGE 74, 99).Sie macht es den Arbeitsvertragsparteien möglich, den Streit über die Qualität einer Bildungsveranstaltung und die Anspruchsberechtigung nachträglich gerichtlich auszutragen (vgl. Senat 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 74, 99; 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 72, 200).
- BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99
Politische Arbeitnehmerweiterbildung
Vom Ausgang des Feststellungsverfahrens hängt die rechtsgeschäftliche Verpflichtung des beklagten Landes ab, für die zum Besuch der anerkannten Bildungsveranstaltung 1996 in Anspruch genommenen fünf Urlaubstage Ersatz zu leisten (vgl. zur Zulässigkeit derartiger Sondervereinbarungen Senat 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99).Unter diesen Voraussetzungen hat der Senat Seminare zur Umweltschutzpolitik auch dann als politische Weiterbildung beurteilt, wenn sie sich beispielhaft mit den Verhältnissen einer bestimmten Region in Deutschland befassen (vgl. 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99;… 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - aaO; 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 und 9 AZR 396/97 - nv.;… 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - aaO;… 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - aaO, zu II 2 b bb (1) der Gründe).
Nunmehr hat das Landesarbeitsgericht nach der anderweiten Berufungsverhandlung seiner erneut angefochtenen Entscheidung das "didaktische Konzept im Sinne der Spruchpraxis des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts (24.08.1993 - 9 AZR 240/90 - NZA 1994, 456)" zugrunde gelegt.
Exkursionen können Teil eines sinnvollen didaktischen Konzepts sein (…Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - und - 9 AZR 396/97 - aaO, zu I 3 der Gründe;… 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - aaO, zu II 2 b cc der Gründe; 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - aaO, zu I 2 c cc der Gründe; vgl. auch LAG Düsseldorf 30. November 1993 - 16 (13) Sa 608/93 - LAGE AWbG NW § 7 Nr. 15, zu 2 c bb der Gründe).
Das hat der Senat bereits mit Urteil vom 24. August 1993 (- 9 AZR 240/90 - aaO, zu I 2 c cc der Gründe) ausgeführt.
- BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94
Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee …
Da an diesen Tagen ansonsten Arbeitspflicht bestand und der Urlaubsanspruch im übrigen erfüllbar war, ist als objektive Folge der Freistellungserklärung der Beklagten die Erfüllungswirkung eingetreten und insoweit der Urlaubsanspruch der Klägerin erloschen (BAGE 74, 99, 104 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 1 der Gründe; Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 251/92 - n.v.; vom 24. August 1993 - 9 AZR 409/90 - n.v.; vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu III der Gründe; vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 81/92 - n.v.).Es besteht ein Ersatzanspruch auf Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung, wenn der Arbeitgeber sich mit seiner Verpflichtung zur Freistellung für eine anerkannte Bildungsveranstaltung i.S.v. § 9 AWbG in Verzug befand und der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AWbG auf das Kalenderjahr befristete Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung infolge Zeitablaufs untergegangen ist (BAGE 73, 225, 227 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsUrlaubsG NRW, zu I der Gründe; BAGE 74, 99, 110 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA § 7 AWbG NW Nr. 21, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Zu Abgrenzungszwecken ist auf das vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Ziel der politischen Weiterbildung "das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern (…BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987, aaO) abzustellen (BAGE 74, 99, 105, 106 = AP, aaO, zu I 2 c aa der Gründe;… BAG Urteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - EzA, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - DB 1996, 145; BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. Juni 1993 (- 9 AZR 411/89 "Rund um den ökologischen Alltag", AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) erkannt und in dem hier vergleichbaren Fall am 24. August 1993 (- 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99, 109 = AP, aaO, zu I 2 b cc der Gründe, "Ökologische Wattenmeerexkursion") bestätigt.
- BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04
Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung
Folgerichtig hat der Senat dieses Merkmal daher ausdrücklich nicht auf die politische Arbeitnehmerweiterbildung erstreckt (Senat 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200; 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99), so dass politische Weiterbildung mit keinem messbaren Nutzen für den in Anspruch genommenen Arbeitgeber verbunden zu sein braucht (Senat 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 11 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 18). - BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
Freistellung für Sprachkurs - Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
Der Senat hat eine hinreichende Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers zur beruflichen Weiterbildung seiner Beschäftigten dann angenommen, wenn diese Arbeitnehmer die durch die Bildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch im bestehenden Arbeitsverhältnis nutzen und so dem Arbeitgeber ein Mindestmaß an greifbaren Vorteilen verschaffen können (vgl. Senatsurteil 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225; 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99; 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 23 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 26). - BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
Politische Weiterbildung
Eine Bildungsveranstaltung dient auch dann der politischen Weiterbildung i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 AWbG, wenn sie nicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Interessen von Arbeitnehmern ausgerichtet ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99, 107 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 2 c bb der Gründe).Unter diesen Voraussetzungen hat der Senat Seminare zur Umweltschutzpolitik auch dann als politische Weiterbildung beurteilt, wenn sie sich beispielhaft mit den Verhältnissen einer bestimmten Region in Deutschland befassen (vgl. Urteile vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 396/97 - n.v.).
§ 1 Abs. 2 Satz 2 AWbG erweitert den möglichen inhaltlichen Rahmen der politischen Weiterbildung auf Lehrveranstaltungen, die auf die Stellung des Arbeitnehmers in Staat, Gesellschaft, Familie oder Beruf bezogen sind (Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99, 107 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 2 c bb der Gründe).
- LAG Hessen, 19.03.1996 - 15 Sa 1220/95
Aus- und Weiterbildung: Begriff der politischen Bildung - Darlegungslast - …
Eine derartige Absprache ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das Berufungsgericht folgt, möglich (vgl. etwa BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW und BAG, Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen).Unter Berücksichtigung dessen vermittelt nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (…ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 -, aaO.) eine Veranstaltung politische Bildung im Sinne des § 1 Abs. 3 HBUG, wenn sie das Verständnis des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern soll und die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf dadurch gefördert wird (vgl. auch BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786), ohne dass der Begriff der politischen Weiterbildung zu verengen wäre auf die Inhalt der Gemeinschafts- oder Staatsbürgerkunde (dazu BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, EzA AWbG NW § 7 Nr. 16).
Das Erfordernis des auch nur gering einzuschätzenden Mindestmaßes an greifbaren Vorteilen für den Arbeitgeber ist freilich in Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 1993 (- 9 AZR 473/90 -, AP Nr. 11 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; - 9 AZR 240/90 -, EzA AWbG NW § 7 Nr. 16) zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz für.
Dabei ist zunächst festzuhalten, dass entsprechend den oben umschriebenen Voraussetzungen der Begriff der politischen Bildung recht weit zu fassen ist, ohne dass es eines Bezuges zu dem vom Arbeitnehmer ausgeübten Beruf bedarf (BVerfG…, Beschluss vom 15. Dezember 1987, aaO., BAG…, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 -, aaO.), dass also durchaus auch Veranstaltungen mit einem ökologisch ausgerichteten Thema Veranstaltungen politischer Bildung im Sinne des § 1 Abs. 3 HBUG sein können (zutreffend so bereits BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW betreffend eine Veranstaltung mit dem Titel "Ökologische Wattenmeerexkursion", grundsätzlich ebenso - entgegen der Sichtweise der Beklagten ist mit dieser Entscheidung eine Änderung der vom Bundesarbeitsgericht herausgearbeiteten Grundsätze nicht erkennbar, wenn auch im konkreten Einzelfall politische Bildung verneint wurde - BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 -, DB 1996, 786 betreffend eine Veranstaltung "Das Meer - Ressource und Abfalleimer", entsprechend LAG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 1993 - 16 (13) Sa 608/93 -, NZA 994, 511).
Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 24. August 1993 unter dem Aktenzeichen 9 AZR 240/90 (…aaO.) entschiedenen Fall - aufgrund der konkreten Gegebenheiten wurde dort politische Bildung zu Recht bejaht - lässt sich hier nicht sehen, dass die ausschließlich naturkundlich ausgerichteten Lerneinheiten, die bei der Behandlung von Fragen der Meeresökologie als Voraussetzungen in bestimmtem Umfang gewiss notwendig sind (ebenso BAG, Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 -, aaO.), hier eingebettet gewesen wären in eine Aufarbeitung der Bezüge zwischen Natur, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik und dieser zugeordnet gewesen wären.
- LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 5/97
Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ; Anspruch eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 4/97
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Erholungsurlaub; Auslegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94
AWbG - Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs
Davon kann ausgegangen werden, wenn dieses Ziel nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten erreicht werden soll und kann (BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW = EzA § 7 AWbG NW Nr. 12; Urteil vom 24. August 1993, BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW = EzA § 7 AWbG NRW Nr. 16). - BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
Bildungsfreistellung - gesellschaftspolitische Weiterbildung
- LAG Hamm, 26.04.1996 - 15 Sa 967/94
Erfüllungswirkung hinsichtlich eines Urlaubsanspruchs als objektive Folge der …
- BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94
Arbeitnehmerweiterbildung - Das Meer - Ressource und Abfalleimer
- BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98
Arbeitnehmerweiterbildung - Studienseminar in Kuba
- BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 917/98
Vereinbarung über die Entgeltfortzahlung während einer Bildungsveranstaltung
- BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 253/96
Wann sind von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen …
- BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94
AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta
- BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 429/91
Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ohne Freistellung durch den Arbeitgeber
- LAG Düsseldorf, 17.09.1999 - 9 (13) Sa 718/99
Arbeitnehmerweiterbildung - "Sylt - Eine Insel in Not"
- BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 9/92
Freistellung nach dem AWbG - Jedermannzugänglichkeit
- LAG Hamburg, 16.04.1998 - 1 Sa 48/97
Spanisch-Sprachkurs ohne irgendeinen beruflichen Bezug kein Bildungsurlaub zur …
- BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 431/94
AWbG - Architektur, Städtebau und aktuelle Situation in den neuen Bundesländern
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 470/97
- LAG Hamm, 18.04.1997 - 15 Sa 2008/96
Anspruch auf Anerkennung einer Veranstaltung mit dem Titel "Selbsthilfeprojekt, …
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 467/97
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 468/97
- BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 686/96
Arbeitnehmerweiterbildung - Entgeltfortzahlung
- BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 469/97
- LAG Hamm, 26.01.2005 - 18 Sa 1584/04
Arbeitnehmerweiterbildung, Form, Frist und Inhalt des Antrags auf Freistellung …
- BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 584/96
Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW - …
- LAG Hamm, 04.12.1998 - 15 Sa 1528/98
Klage einer Arbeitnehmerin (Arbeiterin) gegen den Arbeitgeber auf Vergütung der …
- BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 533/96
Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW - …
- BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 76/99
Verspätete Inanspruchnahme der Arbeitnehmerweiterbildung - Gewährung von …
- LAG Hamm, 07.11.1997 - 15 Sa 1126/97
Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einer …
- BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 549/96
Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW - …
- LAG Hessen, 14.08.2001 - 15 Sa 1883/00
Anspruchsvoraussetzung: fristgerechte Einreichung aller gesetzlich vorgesehenen …
- BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 472/91
Freistellung eines Dienstordnungs-Angestellten zur Weiterbildung - Konkurrierende …
- VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 1 K 4029/16
Anspruch auf Gewährung von Bildungszeiten; Exkursion im Siebengebirge
- LAG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 Sa 1603/03
Politische Arbeitnehmerweiterbildung - von der Gewerkschaft veranstaltetes …
- LAG Hamm, 11.09.1998 - 15 Sa 2156/96
Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einem Seminar; Voraussetzungen des …
- BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 395/97
Arbeitnehmerweiterbildung; politische Bildung
- LAG Hamm, 29.06.2018 - 10 Sa 1810/17
Fortzahlung von Entgelt für die Zeit einer Arbeitnehmerweiterbildung; …
- LAG Hamm, 13.09.1996 - 15 Sa 2186/94
Aus- und Weiterbildung: Rhetorik-Kurs für CNC-Maschinenführer
- LAG Hamm, 29.06.2018 - 10 Sa 1811/17
Fortzahlung von Entgelt für die Zeit einer Arbeitnehmerweiterbildung; …
- LAG Hamm, 30.10.1998 - 15 Sa 377/97
Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einem Seminar ; Voraussetzungen des …
- LAG Hessen, 29.02.2000 - 15 Sa 1219/99
Konkretes Bildungsbedürfnis eines Arbeitnehmers; Anspruch auf Vergütung von …
- BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 396/97
- LAG Hamm, 19.12.1997 - 15 Sa 1362/97
Streit über die Vergütung eines Arbeitnehmers für die Zeit der Teilnahme an einem …
- BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 349/93
- LAG Hamm, 03.09.1999 - 15 Sa 2495/98
Freistellungsanspruch für Veranstaltung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz …
- BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 324/92
Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes soweit Arbeitgeber die Freistellung von der …
- BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 442/90
Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz …
- LAG Hessen, 25.02.1997 - 15 Sa 2153/96
Aus- und Weiterbildung: Kriterien nach dem HBUG
- BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 441/90
- LAG Köln, 31.05.1994 - 11 (4) Sa 421/93
Arbeitnehmerweiterbildung; Bildungsveranstaltung; Politische Weiterbildung; …
- LAG Köln, 31.05.1994 - 11 (7) Sa 470/93
Arbeitnehmerweiterbildung; Bildungsveranstaltung; Politische Weiterbildung; …
- LAG Köln, 31.05.1994 - 11 (12) Sa 158/93
Arbeitnehmerweiterbildung; Bildungsveranstaltung; Politische Weiterbildung; …
- LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95
Aus- und Weitebildung: unbezahlter Sonderurlaub anstelle von Bildungsurlaub
- LAG Köln, 31.05.1994 - 11 Sa 157/93
Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Arbeitnehmerweiterbildung; …
- ArbG Wetzlar, 04.01.1994 - 1 Ca 553/93
Verweigerung von Bildungsurlaub durch den Arbeitgeber ; Klage auf Freistellung …