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   BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99   

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https://dejure.org/2000,4672
BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99 (https://dejure.org/2000,4672)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2000 - 9 AZR 246/99 (https://dejure.org/2000,4672)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2000 - 9 AZR 246/99 (https://dejure.org/2000,4672)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 30.03.1998 - 10 Sa 1156/97

    Darlegungsumfang bei der klageweisen Durchsetzung eines qualifizierten

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99
    Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 30. März 1998 - 10 Sa 1156/97 -.

    9 AZR 246/99 10 Sa 1156/97.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 1998 - 10 Sa 1156/97 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Hamm, 12.07.1994 - 4 Sa 192/94

    Voraussetzungen für die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses für einen

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99
    Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was in welcher Form das Zeugnis enthalten soll (LAG Düsseldorf, Kamm. Köln 5. Januar 1961 - 2 Sa 433/60 - BB 1961, 482 und 21. August 1973 - 8 Sa 258/73 - DB 1973, 1853; LAG Hamm 12. Juli 1994 - 4 Sa 192/94 - LAGE BGB § 630 Nr. 28).
  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99
    Nur wenn der Entscheidungsausspruch bereits die dem Gericht zutreffend erscheinende Zeugnisformulierung enthält, wird verhindert, daß sich der Streit über den Inhalt des Zeugnisses vom Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert (BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289, 294).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99
    Bezweckt ist damit eine Zusammenfassung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens; Gericht und Gegner sollen möglichst schnell und sicher erkennen können, wie der Berufungsführer den Streitfall beurteilt wissen will, damit sie sich auf die Angriffe erschöpfend vorbereiten können (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - AP ZPO § 519 Nr. 49 = EzA ZPO § 519 Nr. 10; BGH 9. März 1995 - IX ZR 143/94 - AP ZPO § 519 Nr. 46).
  • LAG Düsseldorf, 21.08.1973 - 8 Sa 258/73
    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99
    Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was in welcher Form das Zeugnis enthalten soll (LAG Düsseldorf, Kamm. Köln 5. Januar 1961 - 2 Sa 433/60 - BB 1961, 482 und 21. August 1973 - 8 Sa 258/73 - DB 1973, 1853; LAG Hamm 12. Juli 1994 - 4 Sa 192/94 - LAGE BGB § 630 Nr. 28).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99
    Bezweckt ist damit eine Zusammenfassung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens; Gericht und Gegner sollen möglichst schnell und sicher erkennen können, wie der Berufungsführer den Streitfall beurteilt wissen will, damit sie sich auf die Angriffe erschöpfend vorbereiten können (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - AP ZPO § 519 Nr. 49 = EzA ZPO § 519 Nr. 10; BGH 9. März 1995 - IX ZR 143/94 - AP ZPO § 519 Nr. 46).
  • LAG Düsseldorf, 05.01.1961 - 2 Sa 433/60
    Auszug aus BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99
    Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was in welcher Form das Zeugnis enthalten soll (LAG Düsseldorf, Kamm. Köln 5. Januar 1961 - 2 Sa 433/60 - BB 1961, 482 und 21. August 1973 - 8 Sa 258/73 - DB 1973, 1853; LAG Hamm 12. Juli 1994 - 4 Sa 192/94 - LAGE BGB § 630 Nr. 28).
  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis

    a) Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was das Zeugnis in welcher Form enthalten soll (BAG 14. März 2000 - 9 AZR 246/99 - zu II 2 der Gründe) .

    Denn nur wenn der Entscheidungsausspruch bereits eine hinreichend klare Zeugnisformulierung enthält, wird verhindert, dass sich der Streit über den Inhalt des Zeugnisses vom Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert (in diesem Sinne BAG 14. März 2000 - 9 AZR 246/99 - aaO) .

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Sie sollen sich auf diesen Angriff erschöpfend vorbereiten können (Senat 14. März 2000 - 9 AZR 246/99 -).
  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    Das Bundesarbeitsgericht hat ursprünglich - in einer nun schon älteren Entscheidung - angenommen, dass eine solche Formulierung nicht nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt sei und der Streit über den Inhalt des Zeugnisses vom Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert werde (vgl. BAG 14. März 2000 - 9 AZR 246/99 - zu II 2 der Gründe, BeckRS 2000, 30100699).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen

    Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was in welcher Form das Zeugnis enthalten soll (BAG 14.3.2000 - 9 AZR 246/99 - zu II 2 der Gründe, juris).
  • LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07

    Verurteilung zu vorgegebener Formulierung im Zeugnis verstößt nicht gegen Art. 5

    Dem entsprechend sind die Kläger in Zeugnisrechtsstreitigkeiten verpflichtet, bestimmte Formulierungen zu beantragen (BAG v. 14.03.2000 - 9 AZR 246/99 - FA 00, 286, Tz 14).

    Die Frage der Vereinbarkeit von § 109 GewO bzw. § 630 BGB mit Art. 5 I GG insgesamt oder im Falle der Verurteilung des Arbeitgebers zu bestimmten Zeugnisformulierungen ist durch die ständige Rechtsprechung des BAG bereits geklärt (vgl. Urt. v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 20 "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"; BAG v. 14.03.2000 - 9 AZR 246/99 - FA 00, 286, Tz 14: AN muss Verurteilung zu bestimmten Formulierungen beantragen; BAG v. 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = NJW 60, 1973: ggf. gesamtes Zeugnis vom Gericht zu formulieren; zuletzt BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 15: Bindung an Formulierungen in Zwischenzeugnis).

  • LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03

    Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs-

    Verlangt der Arbeitnehmer einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er mit dem Klageantrag genau zu bezeichnen, was in welcher Form das Zeugnis enthalten soll (BAG, Urteil vom 14.03.2000, 9 AZR 246/99, ArbuR 2000, 360).
  • LAG Düsseldorf, 07.01.2020 - 14 Sa 505/19
    Begehrt der Arbeitnehmer die Berichtigung eines Zeugnisses, so muss er den Antrag bestimmt fassen und die zu ändernden Passagen selbst formulieren (BAG vom 14.03.2000 - 9 AZR 246/99, juris, Rn. 14; BAG vom 14.02.2017 - 9 AZB 49/16, juris, Rn. 10).
  • ArbG Kiel, 06.03.2018 - 1 Ca 1712c/17

    Anspruch auf nicht gefaltetes Zeugnis - Zusendung des Zeugnisses

    Streiten die Parteien - wie hier - dergestalt über die Berichtigung eines erteilten Zeugnisses, dass nicht nur einzelne Wörter oder Passagen geändert werden sollen, sondern in der Sache ein vollständig neues Zeugnis begehrt wird, ist es prozessual zulässig, den gesamten Wortlaut des Zeugnisses in den Klageantrag aufzunehmen (BAG, Urteil v. 14.03.2000 - 9 AZR 246/99).
  • OLG Naumburg, 11.01.2006 - 12 U 88/05
    Denn er muss - wie auch in den von ihm zitierten Entscheidungen gefordert (BAG, Urteil vom 14.3. 2000, Az. 9 AZR 246/99 sowie BAG, Urteil vom 29.7. 1971, Az. 2 AZR 250/70; beide zitiert nach juris) - in einem solchen Fall einen Antrag zu stellen, aus dem sich der Inhalt des von ihm begehrten Zeugnisses im einzelnen ergibt.
  • ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13

    Korrektur eines Zwischenzeugnisses und Entfernung zweier Abmahnungen aus der

    a) Verlangt ein Arbeitnehmer einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er schon im Klageantrag genau zu bezeichnen, was in welcher Form das Zeugnis enthalten soll (BAG 14.3.2000 - 9 AZR 246/99 - zu II 2der Gründe, juris).
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