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   BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 264/15   

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https://dejure.org/2016,30147
BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 264/15 (https://dejure.org/2016,30147)
BAG, Entscheidung vom 12.07.2016 - 9 AZR 264/15 (https://dejure.org/2016,30147)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 9 AZR 264/15 (https://dejure.org/2016,30147)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Umfang eines tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 7 Ziff. 2 Abs. 3, Abs. 5 MTV, § 8 Ziff. 2.2 MTV, § 7 Ziff. 2... Abs. 5 MTV, § 8 Ziff. 2.3 Abs. 1 MTV, § 7 Ziff. 2 Abs. 2 MTV, § 7 Ziff. 2 Abs. 3 MTV, § 8 Ziff. 2.3 MTV, § 3 Ziff. 8, § 4 Ziff. 1.1 Abs. 1, § 8 Ziff. 3 Abs. 2 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des Urlaubsanspruchs aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit

  • bag-urteil.com

    Umfang eines tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs

  • rewis.io

    Umfang eines tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang eines tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Erhöhung des Urlaubsanspruchs aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Sachsen, 14.04.2015 - 3 Sa 529/14

    Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Anspruchs auf einen weiteren

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 264/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2015 - 3 Sa 529/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 264/15
    Da die Beklagte die Erhöhung des Urlaubsanspruchs in Abrede stellt, hat der Kläger gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ein Interesse an einer gerichtlichen Feststellung des Umfangs des ihm zustehenden Jahresurlaubs (vgl. BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 8 ff. mwN, BAGE 149, 315) .
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 265/15

    Umfang eines tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs

    b) Die Besitzstandsregelung in § 7 Ziff. 2 Abs. 5 MTV 2005 bezieht sich nicht nur auf die Mehrurlaubstage, die der Arbeitnehmer aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit vor dem Stichtag nach § 8 Ziff. 2.3 Abs. 1 MTV 2000 erworben hatte, sondern auch auf den gegenüber der Neuregelung höheren Grundurlaubsanspruch von 23 Arbeitstagen gemäß § 8 Ziff. 2.2 MTV 2000 (ausf. BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 264/15 - Rn. 14) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2021 - 6 Sa 14/21

    Urlaubsanspruch - Freistellungsphase zur Überstundenabgeltung unmittelbar vor

    Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass ihm aus einem bestimmten Urlaubsjahr noch eine bestimmte Zahl von Urlaubstagen zusteht, steht ihm eine Feststellungsklage zumindest dann zu, wenn er aus ihr noch Rechtsfolgen für die Gegenwart ableitet (vgl. BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 264/15 - Rn. 12, zitiert nach juris; ErfK-Gallner 20. Aufl. BUrlG § 7 Rn. 32).
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 267/15

    Umfang eines tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs

    Die Besitzstandsregelung in § 7 Ziff. 2 Abs. 5 MTV 2005 bezieht sich nicht nur auf die Mehrurlaubstage, die der Arbeitnehmer aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit vor dem Stichtag nach § 8 Ziff. 2.3 Abs. 1 MTV 2000 erworben hatte, sondern auch auf den gegenüber der Neuregelung höheren Grundurlaubsanspruch von 23 Arbeitstagen gemäß § 8 Ziff. 2.2 MTV 2000 (ausf. BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 264/15 - Rn. 14) .
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 268/15

    Umfang eines tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs

    Die Besitzstandsregelung in § 7 Ziff. 2 Abs. 5 MTV 2005 bezieht sich nicht nur auf die Mehrurlaubstage, die der Arbeitnehmer aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit vor dem Stichtag nach § 8 Ziff. 2.3 Abs. 1 MTV 2000 erworben hatte, sondern auch auf den gegenüber der Neuregelung höheren Grundurlaubsanspruch von 23 Arbeitstagen gemäß § 8 Ziff. 2.2 MTV 2000 (ausf. BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 264/15 - Rn. 14) .
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 266/15

    Umfang eines tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs

    Die Besitzstandsregelung in § 7 Ziff. 2 Abs. 5 MTV 2005 bezieht sich nicht nur auf die Mehrurlaubstage, die der Arbeitnehmer aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit vor dem Stichtag nach § 8 Ziff. 2.3 Abs. 1 MTV 2000 erworben hatte, sondern auch auf den gegenüber der Neuregelung höheren Grundurlaubsanspruch von 23 Arbeitstagen gemäß § 8 Ziff. 2.2 MTV 2000 (ausf. BAG 12. Juli 2016 - 9 AZR 264/15 - Rn. 14) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2017 - 4 Sa 406/16

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers - Umfang des Urlaubsanspruchs bei

    Die Klägerin hat gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ein Interesse an der gerichtlichen Feststellung des Umfangs des ihr aus dem Jahr 2015 infolge ihrer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit seit Ende Februar 2015 nicht verfallenen und ihr daher derzeit noch zustehenden Urlaubs (vgl. BAG vom 12.07.2016 - 9 AZR 264/15 - juris; BAG v. 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 - AP Nr. 7 zu § 10 AGG).
  • ArbG Gera, 18.11.2021 - 2 Ca 332/20

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn festgestellt werden soll, dass aus einem bestimmten Urlaubsjahr noch eine bestimmte Zahl von Urlaubstagen zusteht (BAG 12.7.2016, BeckRS 2016, 73354; 27.6.2017, NZA 2017, 1215; zu den Grenzen zulässiger Feststellungsklagen BAG 3, 12.2019, NZA 2020, 541; Körlings DB 2020, 1348).
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