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   BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03   

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https://dejure.org/2004,3640
BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03 (https://dejure.org/2004,3640)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2004 - 9 AZR 267/03 (https://dejure.org/2004,3640)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 (https://dejure.org/2004,3640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersteilzeit; Altersteilzeitarbeitsverhältnis; Vergütung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis; Blockmodell; Aufstockungsleistungen; Vorzeitige Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Gleichheitssatz; "Störfall"; Blockmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 784 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03
    Das schließt die vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsleistungen ein (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]).

    Das hat der Senat bereits entschieden (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zVv.).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Auszug aus BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03
    Mit dieser Vergünstigung gegenüber einem Arbeitnehmer in "normaler" Teilzeit soll entsprechend der Zielsetzung des Altersteilzeitgesetzes ein Anreiz geschaffen werden, den Arbeitsplatz vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze mit dem 65. Lebensjahr frei zu machen und dadurch Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende und Auszubildende zu eröffnen (vgl. Senat 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 39 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 12).

    Sie dienen aber der Existenzsicherung und sind Entgelt iSd. §§ 611 und 612 BGB (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 39 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 12).

  • LAG Nürnberg, 26.03.2003 - 3 Sa 274/02
    Auszug aus BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. März 2003 - 3 Sa 274/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03
    Dabei kann dahin stehen, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder ob sie an dessen Grundsätze nur mittelbar gebunden sind (vgl. dazu BAG 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).
  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)

    Auszug aus BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (ständige Rspr. vgl. BAG 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP BGB § 622 Nr. 38 = EzA BGB § 622 n. F. Nr. 43; 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01

    Spielbank - Automatenspielsaal - Trinkgeldverteilung

    Auszug aus BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (ständige Rspr. vgl. BAG 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP BGB § 622 Nr. 38 = EzA BGB § 622 n. F. Nr. 43; 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03
    (1) Nach den Bestimmungen des TVBA ATZ werden alle Arbeitnehmer in Altersteilzeit grundsätzlich gleich behandelt (vgl. Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - AP ATG § 4 Nr. 1).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99

    Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage

    Auszug aus BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03
    aa) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz setzt voraus, dass die Tarifvertragsparteien bei der Aufstellung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten außer Acht lassen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten berücksichtigt werden müssen (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 177/99 - BAGE 94, 273).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 A 2.01

    Altersteilzeit - Blockmodell - unplanmäßiger Verlauf - Unmöglichkeit des

    Auszug aus BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03
    Bedenklich wäre allein eine Regelung, die zu einer Verkürzung des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers für tatsächlich geleistete oder geschuldete und deshalb zu bezahlende Vollzeitarbeit führt (vgl. BVerwG 30. Oktober 2002 - 2 A 2/01 - ZTR 2003, 206) oder die den Altersteilzeitarbeitnehmer zur Rückzahlung eines Negativsaldos verpflichtete.
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01

    Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03
    Sie behandeln diese Zeit wie nicht ausgeglichene Plus-Stunden auf einem Arbeitszeitkonto (hierzu BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - EzA ZPO § 253 Nr. 22; zu solchen Tarifverträgen Debler NZA 2001, 1285).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfange seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - AP ATG § 4 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 6; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).

    Das ist von Bedeutung für die konkrete Bemessung der Höhe des Entgelts, ändert jedoch nichts an dessen Rechtscharakter als Arbeitsentgelt (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfange seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - AP ATG § 4 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).

    Das ist von Bedeutung für die konkrete Bemessung der Höhe des Entgelts, ändert jedoch nichts an dessen Rechtscharakter als Arbeitsentgelt (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 801/16

    Altersteilzeit - Insolvenzgeld - Differenzvergütung

    Unter "bisheriger" Vergütung ist die Vergütung zu verstehen, welche sie vor Eintritt in das Altersteilzeitarbeitsverhältnis für ihre Vollzeittätigkeit beanspruchen konnte und bei unveränderter Tätigkeit ohne Altersteilzeit weiterhin hätte beanspruchen können (zur sog. "Hätte-Vergütung" nach § 9 Abs. 3 TVBA ATZ bzw. § 9 Abs. 3 TV ATZ vgl. BAG 12. Mai 2005 - 6 AZR 311/04 - zu II 1 b dd (2) der Gründe; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - zu I 1 der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 108, 94) .
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 602/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Das ist aber, wie der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mehrfach entschieden hat (14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), lediglich eine Frage der konkreten Bemessung der Höhe des Entgelts, ändert jedoch nichts an dessen Rechtscharakter als Arbeitsentgelt.
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03

    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der

    Eine Regelung, die bei vorzeitigem Abbruch der Altersteilzeit im Blockmodell zu einer Verkürzung des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers für tatsächlich geleistete oder geschuldete und deshalb zu bezahlende Vollzeitarbeit führt, unterläge Bedenken (so schon BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).
  • LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Abführung des Aufstockungsbeitrags

    Auch in dem Urteil des BAG vom 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8 war, wie aus sich dem Sachverhalt des Urteils ergibt, ausschließlich über die von der Beklagten durchgeführte Anrechnung der Aufstockungsleistungen i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1a) Altersteilzeitgesetz zu entscheiden.

    (3) In dem Urteil BAG 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8 führt das BAG lediglich zu I. 2. b) (3) der Gründe aus: "Die Aufstockungsleistungen sind zwar keine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung.

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 603/03

    Altersteilzeitansprüche während der Arbeitsphase des Blockmodells in der

    Das ist aber, wie der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mehrfach entschieden hat (14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), lediglich eine Frage der konkreten Bemessung der Höhe des Entgelts, ändert jedoch nichts an dessen Rechtscharakter als Arbeitsentgelt.
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 601/03

    Altersteilzeitansprüche aus der Freitstellungsphase des Blockmodells in der

    Eine Regelung, die bei vorzeitigem Abbruch der Altersteilzeit im Blockmodell zu einer Verkürzung des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers für tatsächlich geleistete oder geschuldete und deshalb zu bezahlende Vollzeitarbeit führt, unterläge Bedenken (so schon BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).
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