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   BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91   

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https://dejure.org/1992,193
BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91 (https://dejure.org/1992,193)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1992 - 9 AZR 27/91 (https://dejure.org/1992,193)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 (https://dejure.org/1992,193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 74 f.; BGB § 133; BGB § 157
    Zur Geltung des Wettbewerbsverbots vor Aufnahme der Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 157; HGB §§ 74 f.
    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, Wettbewerbsverbot auch ohne Aufnahme der Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1763
  • NZA 1992, 976
  • VersR 1993, 382
  • BB 1992, 1284
  • BB 1992, 2008
  • DB 1992, 1194
  • DB 1992, 2300
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 523/85

    Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots - Wirksamkeit des Verbots

    Auszug aus BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91
    Ein geschäftliches Interesse, das darüber hinausgeht und dem Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme den Wettbewerb verbietet, wäre regelmäßig nicht schutzwürdig (BAG Urteil vom 3. Februar 1987 - 3 AZR 523/85 - AP Nr. 54 zu § 74 HGB).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01

    Fristberechnung einer Probezeit

    bb) Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung dieser atypischen, einzelfallbezogenen Vertragsklausel ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BAG 27. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54; 4. Juli 2001 - 2 AZR 469/00 - AP BGB § 622 Nr. 59 = EzA BGB § 622 nF Nr. 63).
  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht der Tatsacheninstanz die wesentlichen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB beachtet, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (st. Rspr. vgl. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54, zu 2 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 171; 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - BAGE 55, 309, 314 mwN).
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 469/00

    Kündigungsfrist und Kündigungstermin

    a) Die durch das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbare Auslegung (vgl. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54) des Individualvertrages der Parteien trifft zwar im Ansatz zu.
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